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Hallenbad Griesheim | Donnerstag
vivenu
Hallenbad Griesheim | Donnerstag

Hallenbad Griesheim | Donnerstag

01/06/2022
Thu 7:30 AM
Hallenbad Griesheim
Georg-Büchner-Straße 12, Griesheim
from €0.00
The sale has ended.

Das Hallenbad öffnet am 14.09.2021, letzter Öffnungstag des Freibades ist der 12.09.2021

Nach der derzeit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen ist vor dem Badbesuch eine Terminvereinbarung notwendig. Dies kann nur mit der Nutzung eines Online-Ticketbuchungsportals und der Einteilung der Öffnungszeiten in buchbare Zeitfenster erfolgen.

Neuer Ablauf im Hallenbad – Mehrfacheintrittskarten und Ermäßigungen wieder möglich

Entgegen der Regelung im Freibad soll für das Hallenbad nur die Ticketbuchung online erfolgen. Die Bezahlung der Tickets wird wie im Normalbetrieb an der Kasse stattfinden.

Dies ist beim Betrieb des Hallenbades möglich, da deutlich weniger Besucher*innen pro Zeitfenster zu erwarten sind als im Freibad. Zeitweise warteten bis zu 500 Personen vor Beginn des jeweiligen Zeitfensters an der Kasse des Freibades. Diese Warteschlangen mussten schnellstmöglich abgefertigt werden, weshalb ein Bezahlvorgang an der Kasse nicht möglich war. Dadurch kann nun im Hallenbad auch die Gebührensatzung vollständig umgesetzt werden. Mehrfacheintrittskarten und Ermäßigungen können in Anspruch genommen werden. Weiterhin müssen auch Tickets für unter 6 Jährige gebucht werden. Der Eintritt ist jedoch kostenfrei.

Ticketbuchungen – Buchungszeiträume

Die Tickets können ab dem 06.09.2021 gebucht werden.

Für Personen, die keinerlei Möglichkeiten der Online-Ticketbuchung haben, besteht die Option, Tickets direkt an der Kasse während der Öffnungszeiten im Hallenbad zu buchen oder telefonisch unter Tel. 06155/ 8487444, ab dem 14.09. zu folgenden Zeiten zu reservieren:

Dienstag: 10:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 10:30 – 12:00 Uhr

Freitag: 16:30 -18:00 Uhr.

Generell sind Online als auch vor Ort immer nur 5 Personen / Buchung möglich.

Bei der Ermittlung der maximalen Besucherzahl je Zeitfenster musste vor allem die Umkleidesituation einbezogen werden, sodass dort keine Engpässe entstehen und vor allem Abstände eingehalten werden können.

Weiterhin muss der teilweise parallel zum öffentlichen Badebetrieb stattfindende Schul- und Vereinsschwimmbetrieb berücksichtigt werden.

Im öffentlichen Bereich des Hallenbades stehen lediglich 17 Einzelkabinen zur Verfügung.

In den Sammelumkleiden stehen unter Einhaltung der Abstandsregelung 24 Umkleideplätze zur Verfügung. Es können also maximal 41 Plätze gleichzeitig angeboten werden, wenn nicht parallel Schul-, Kurs- oder Vereinsbetrieb stattfindet.

Da zu erwarten ist, dass nicht alle Badegäste gleichzeitig zum Beginn eines Zeitfensters erscheinen und auch die Verweildauer der Gäste im Bad unterschiedlich lang ist, wurde die zugelassene Besucherzahl um 50% auf 60 Personen je Zeitfenster erhöht.

Bei Parallelbetrieb mit Schul- oder Vereinsschwimmen, reduziert sich die Besucherzahl auf 25 Personen, da hier die Sammelumkleiden nicht für den öffentlichen Badebetrieb genutzt werden können.

3-G-Regel ist Voraussetzung - Negativnachweis ist vorzuzeigen

Die Erforderlichkeit der Vorlage eines Negativnachweises für den Besuch des Hallenbades (Impfnachweis, Genesenennachweis, Testnachweis) richtet sich nach den jeweils gültigen Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Auf der Homepage des Hallenbades www.hallenbad-griesheim.de wird über die aktuell geltenden Regelungen informiert.

Derzeit ist die Vorlage eines Negativnachweises gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg notwendig (siehe Anlage).“

An der Schwimmbadkasse ist also vorzulegen:

– Negativnachweis

– Ausweisdokument

– Buchungsbestätigung

Tickets start at
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Hallenbad Griesheim

Das Hallenbad öffnet am 14.09.2021, letzter Öffnungstag des Freibades ist der 12.09.2021

Nach der derzeit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen ist vor dem Badbesuch eine Terminvereinbarung notwendig. Dies kann nur mit der Nutzung eines Online-Ticketbuchungsportals und der Einteilung der Öffnungszeiten in buchbare Zeitfenster erfolgen.

Neuer Ablauf im Hallenbad – Mehrfacheintrittskarten und Ermäßigungen wieder möglich

Entgegen der Regelung im Freibad soll für das Hallenbad nur die Ticketbuchung online erfolgen. Die Bezahlung der Tickets wird wie im Normalbetrieb an der Kasse stattfinden.

Dies ist beim Betrieb des Hallenbades möglich, da deutlich weniger Besucher*innen pro Zeitfenster zu erwarten sind als im Freibad. Zeitweise warteten bis zu 500 Personen vor Beginn des jeweiligen Zeitfensters an der Kasse des Freibades. Diese Warteschlangen mussten schnellstmöglich abgefertigt werden, weshalb ein Bezahlvorgang an der Kasse nicht möglich war. Dadurch kann nun im Hallenbad auch die Gebührensatzung vollständig umgesetzt werden. Mehrfacheintrittskarten und Ermäßigungen können in Anspruch genommen werden. Weiterhin müssen auch Tickets für unter 6 Jährige gebucht werden. Der Eintritt ist jedoch kostenfrei.

Ticketbuchungen – Buchungszeiträume

Die Tickets können ab dem 06.09.2021 gebucht werden.

Für Personen, die keinerlei Möglichkeiten der Online-Ticketbuchung haben, besteht die Option, Tickets direkt an der Kasse während der Öffnungszeiten im Hallenbad zu buchen oder telefonisch unter Tel. 06155/ 8487444, ab dem 14.09. zu folgenden Zeiten zu reservieren:

Dienstag: 10:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 10:30 – 12:00 Uhr

Freitag: 16:30 -18:00 Uhr.

Generell sind Online als auch vor Ort immer nur 5 Personen / Buchung möglich.

Bei der Ermittlung der maximalen Besucherzahl je Zeitfenster musste vor allem die Umkleidesituation einbezogen werden, sodass dort keine Engpässe entstehen und vor allem Abstände eingehalten werden können.

Weiterhin muss der teilweise parallel zum öffentlichen Badebetrieb stattfindende Schul- und Vereinsschwimmbetrieb berücksichtigt werden.

Im öffentlichen Bereich des Hallenbades stehen lediglich 17 Einzelkabinen zur Verfügung.

In den Sammelumkleiden stehen unter Einhaltung der Abstandsregelung 24 Umkleideplätze zur Verfügung. Es können also maximal 41 Plätze gleichzeitig angeboten werden, wenn nicht parallel Schul-, Kurs- oder Vereinsbetrieb stattfindet.

Da zu erwarten ist, dass nicht alle Badegäste gleichzeitig zum Beginn eines Zeitfensters erscheinen und auch die Verweildauer der Gäste im Bad unterschiedlich lang ist, wurde die zugelassene Besucherzahl um 50% auf 60 Personen je Zeitfenster erhöht.

Bei Parallelbetrieb mit Schul- oder Vereinsschwimmen, reduziert sich die Besucherzahl auf 25 Personen, da hier die Sammelumkleiden nicht für den öffentlichen Badebetrieb genutzt werden können.

3-G-Regel ist Voraussetzung - Negativnachweis ist vorzuzeigen

Die Erforderlichkeit der Vorlage eines Negativnachweises für den Besuch des Hallenbades (Impfnachweis, Genesenennachweis, Testnachweis) richtet sich nach den jeweils gültigen Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Auf der Homepage des Hallenbades www.hallenbad-griesheim.de wird über die aktuell geltenden Regelungen informiert.

Derzeit ist die Vorlage eines Negativnachweises gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg notwendig (siehe Anlage).“

An der Schwimmbadkasse ist also vorzulegen:

– Negativnachweis

– Ausweisdokument

– Buchungsbestätigung

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