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Öffentliches Eislaufen Sportforum Berlin
Form Dienstleistungen
Öffentliches Eislaufen Sportforum Berlin

Öffentliches Eislaufen Sportforum Berlin

11/29/2022
Tue 10:30 AM
Sportforum Berlin
Konrad-Wolf-Straße 39, Berlin
from €1.60
The sale has ended.

Sehr geehrte Eislauffreunde!

Die Eislaufsaison 2023 / 2024 geht voraussichtlich bis 28. März 2024

In dieser Saison werden die Eintrittskarten/Tickets vorrangig im Onlineshop zu erwerben sein.

An der Tageskasse vor Ort werden von Montag - Donnerstag noch Restkarten erhältlich sein.

Die Tageskasse bleibt an den Wochenenden von Freitag - Sonntag geschlossen.

Verkauf von Saison- und Sammelkarten.

ACHTUNG: Der Besitz einer Saison- und Sammelkarte gewährt keinen Einlass bei ausverkauften Veranstaltungen.

Der Verkauf findet nur an den Tagen statt, an denen auch die Abendkasse geöffnet ist (Mo. - Do.).

Wir bitten Euch, hier auf unserer Plattform regelmäßig vorbeizuschauen und eventuelle kurzfristige Änderungen zu beachten.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich durchgehende Eislaufsaison.

Öffnungszeiten Eislaufhalle & Preise

Montag 10:30 - 12:30 Uhr* 19:00 - 21:00 Uhr

Dienstag 10:30 - 12:30 Uhr* 19:00 - 21:00 Uhr

Mittwoch 10:30 - 12:30 Uhr* 19:00 - 21:00 Uhr

Donnerstag 10:30 - 12:30 Uhr* 19:00 - 21:00 Uhr

Freitag 19:00 - 21:00 Uhr

Samstag 16:00 - 18:00 Uhr** 19:00 - 21:00 Uhr

Sonntag 10:30 - 12:30 Uhr** 15:00 - 17:00 Uhr**

* Diese Zeiten bieten wir vorrangig für Schulklassen an.

** Diese Zeiten wollen wir für vorrangig für Familien mit Kindern anbieten

Einzelkarte Erwachsener: 3,30 €

Einzelkarte mit Ermäßigung: 1,60 €.

Bitte beachten Sie auch, dass vor Ort nur Barzahlung möglich ist.

Öffnungszeiten Schlittschuhverleih & Preise

Montag 10:00 - 13:00 Uhr 18:30 - 21:30 Uhr

Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr 18:30 - 21:30 Uhr

Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr 18:30 - 21:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr 18:30 - 21:30 Uhr

Freitag 18:30 - 21:30 Uhr

Samstag 15:00 - 18:30 Uhr 18:30 - 21:30 Uhr

Sonntag 10:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr

Ausleihgebühr: 6,00 € pro Paar und Laufzeit.

Schleifen: 8,00 € pro Paar

Erst- bzw. Grundschliff: 15,00 € pro Paar

Bitte beachten Sie auch, dass vor Ort nur Barzahlung möglich ist.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung für die städtischen Kunsteisbahnen Berlins von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Zusätzliche Informationen

Die Anfahrt kann mit der Tram M5 bis Station Simon - Bolivar - Straße erfolgen.

Die Anmeldung für Schulklassen kann nur über unsere E-Mail-Adresse [email protected] und unter Angabe der Schule, Klasse, Tag des Besuches und der Anzahl der jeweils Größen der Leihschlittschuhe erfolgen.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Entgeltordnung für die städtischen Kunsteisbahnen Berlins

Vom 13. Oktober 2021

InnDS IV A 33

Aufgrund des § 21 des Sportförderungsgesetzes (SportFG) vom 6. Januar 1989 (GVBl. S. 122), das zuletzt durch Artikel III des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560) geändert worden ist, und des § 6 Absatz 2 Buchstabe a des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) geändert worden ist, wird bestimmt:

Die Entgeltordnung für die städtischen Kunsteisbahnen Berlins vom 8. August 2016 (ABl. S. 2182) wird wie folgt neu gefasst:

I. Allgemeines

1.
 Diese Entgeltordnung gilt für den öffentlichen Eislaufbetrieb auf den städtischen Kunsteisbahnen Berlins.

2.
a) Nach § 6 Absatz 4 und 6 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) geändert worden ist, wird den Bezirken die Möglichkeit eröffnet, inner-halb einer Bandbreite von den betraglichen Vorgaben prozentual abzuweichen. Die betroffenen Bezirke haben sich auf eine einheitliche Entgelthöhe geeinigt.

b) Die Höhe der Entgelte enthält das Preisverzeichnis (Nummer 15 f.).

3.
 Die vorgesehenen Ermäßigungen werden nur gewährt:

a) Kindern von der Vollendung des 4. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (in Zweifelsfällen ist das Alter mit dem Schülerausweis oder dem Schülerticket fahrCard nachzuweisen);

b) Schülerinnen und Schülern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage des Schülerausweises I oder II oder des Schülertickets fahrCard;

c) Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorla-ge eines Ausweises der Fachhochschule, Hochschule oder Universität (der interna-tionale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt) oder des Semestertickets;

d) Auszubildenden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage einer Be-scheinigung der oder des Ausbildenden;

e) Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehungsweise Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bei Vorlage einer gül-tigen Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (Bewilligungsbescheid) oder des „berlinpasses“;

f) Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bei Vorlage eines aktuellen Bescheides des Sozialamtes, des Amtes für Grundsicherung oder des „berlinpasses“;

g) Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nach Vorlage eines aktuellen Be-scheides des Sozialamtes oder des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) oder des „berlinpasses“;

h) Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft einer Leistungsempfängerin oder eines Leis-tungsempfängers gegen Vorlage eines aktuellen Bescheides der ausstellenden Be-hörde oder des „berlinpasses“;

i) Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr gegen Vorlage des Ausweises für die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr;

j) Freiwilligen Wehrdienstleistenden gegen Vorlage des Dienstausweises;

k) Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bundesfreiwilligendienstes gegen Vorlage des Freiwilligenausweises;

l) Rentnerinnen, Rentnern und Pensionsberechtigten, die nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in der jeweils geltenden Fassung im Sinne der Härtefall-regelung Anspruch auf Befreiung von der Medikamentenzuzahlung besitzen, gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.

Sofern die unter Buchstabe b bis l genannten Ausweise und Bescheinigungen nicht mit einem Lichtbild versehen sind, kann die Vorlage des Personalausweises verlangt werden.

4.
a) Einzelkarten gelten für einen Aufenthalt in der Eissportanlage (Laufzeit) von zwei bis drei Stunden einschließlich des Umkleidens. Bei längerem Aufenthalt ist für jede an-gefangene Laufzeit das vorgeschriebene Entgelt erneut zu entrichten. Einzelkarten verlieren beim Verlassen der Eissportanlage ihre Gültigkeit. Einzelkarten für Teil-nehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen der Schulen und Kindertages-stätten (Nummer 15 Buchstabe e) gelten bis grundsätzlich 16 Uhr des Veranstal-tungstages. Bei Verkürzung der Laufzeit durch die Betreiberin oder den Betreiber der Eissportanlage ist eine Reduzierung des in Nummer 15 Buchstabe a festgesetzten Entgelts möglich. Aus kassentechnischen Gründen sollten diese Beträge gerundet sein.

b) Sammelkarten gelten in allen städtischen Kunsteisbahnen für insgesamt sechs öf-fentliche Laufzeiten gemäß Buchstabe a. Die Karten sind übertragbar und von meh-reren Personen gleichzeitig nutzbar. Sie gelten nur in der laufenden Eislaufsaison.

5.
 Saisonkarten gelten für die Dauer einer Eislaufsaison zur beliebigen Benutzung wäh-rend der öffentlichen Laufzeiten für alle städtischen Kunsteisbahnen. Die Saisonkarte hat auf der Kunsteisbahn im Sportforum während der Monate April bis September keine Gültigkeit.

6.
 Bei Vorlage des gültigen „Berliner FamilienPasses“ (ausgestellt von der JugendKultur-Service gemeinnützige GmbH) erhalten die berechtigten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres freien Eintritt in die städtischen Kunsteisbahnen, wenn der sie beglei-tende Eltern-, Großeltern- oder Pflegeelternteil für sich eine Eintrittskarte löst. Die Vorlage eines Schülerausweises kann gegebenenfalls zum Altersnachweis verlangt werden.

7.
 Der „Super-Ferien-Pass“ gilt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren. Inhaberinnen und Inhaber des „Super-Ferien-Passes“ haben während der amtlich fest-gesetzten Schulferien (inklusive der angrenzenden Wochenenden), die innerhalb einer Eislaufsaison liegen, in den städtischen Kunsteisenbahnen in den Vor- und Nachmit-tagszeiten freien Eintritt.

8. Saisonkarten und „Super-Ferien-Pässe“ sind nicht übertragbar. Sie sind mit Namensun-terschrift und Lichtbild der Inhaberin oder des Inhabers zu versehen. Bei widerrechtlicher Benutzung werden sie ungültig und eingezogen.

9.
 Für Sonderveranstaltungen (öffentliches Eislaufen mit erweitertem Angebot) können Zu-schläge erhoben werden.

10.
 Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene Karten wird kein Ersatz geleistet.

11.
 An Mitglieder der als förderungswürdig anerkannten Eissportorganisationen werden zur Teilnahme am Lehr- und Übungsbetrieb ihrer Organisation Saison-Trainingsausweise ausgegeben. Nur bei Vorlage dieses Ausweises sind diese Mitglieder berechtigt, die Eis-sportanlage entgeltfrei zu betreten. Die Ausweise gelten für eine Eislaufsaison und sind nicht übertragbar. Bei widerrechtlicher Benutzung wird der Ausweis ungültig und einge-zogen. Das Ausstellungsentgelt beträgt einschließlich vier Verlängerungen in unmittel-barer Folge der Kalenderjahre einmalig 5 Euro.

12.
 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die im Besitz eines Trainingsausweises sind, können von maximal zwei erwachsenen Begleitpersonen aus-schließlich zu Trainingszwecken entgeltfrei begleitet werden. Die Begleitpersonen sind nicht zum Betreten der Eisfläche berechtigt.

13.
 Entgeltfreien Zutritt haben bis zu zwei Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis. Den Begleitpersonen ist zur notwendigen Unterstützung des behinderten Menschen die Nutzung der Eisfläche gestattet.

14.
 Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres haben entgeltfreien Zutritt.

II. Preisverzeichnis

15.
 Es werden folgende Entgelte erhoben:

a) Einzelkarte 3,30 Euro

Ermäßigte Einzelkarte gemäß Nummer 3 Buchstaben a bis l 1,60 Euro

b) Sammelkarten 16,50 Euro, ermäßigte Sammelkarten gemäß Nummer 3 Buchstaben a bis l 8 Euro

c) Saisonkarten 80 Euro

Ermäßigte Saisonkarten: Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gemäß Nummer 3 Buchstabe a 25,00 Euro; sonstige Ermäßigungskarten gemäß Nummer 3 Buchstaben b bis l 45,00 Euro

d) Zuschlagskarten bei Sonderveranstaltungen (öffentliches Eislaufen mit erweitertem Angebot
- je nach Art der Veranstaltung) 0,55 Euro bis 1,10 Euro

e) Einzelkarten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer – einschließlich Begleitpersonen – von Veranstaltungen der Schulen nach § 2 Absatz 4 des Sportförderungs-Gesetzes (in der jeweils geltenden Fassung)1,10 Euro

Kindertagesstätten nach § 2 Absatz 5 des Sportförderungsgesetzes (in der jeweils geltenden Fassung) 0,55 Euro

16. 
Für einen mit Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers der Kunsteisbahn erteilten privaten Unterricht hat die Lehrerin oder der Lehrer, die Trainerin oder der Trainer oder Ähnliche für ihre beziehungsweise seine Anwesenheit und gewerbliche Lehrtätigkeit ein monatliches Entgelt von mindestens 150,00 Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei der Höhe sind unter anderem der zeitliche Umfang und die Größe der jeweils beanspruchten Fläche zu be-rücksichtigen. Die Teilnehmenden an diesem Unterricht haben Entgelte entsprechend Nummer 15 zu zahlen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können von maximal einer erwachsenen Begleitperson ausschließlich zu Trainingszwecken entgeltfrei beglei-tet werden. Die Begleitperson ist nicht zum Betreten der Eisfläche berechtigt.

III. Übergangs- und Schlussbestimmungen

17.
 Von der Entgeltordnung kann durch Entscheidung der für die Eissportanlage zuständi-gen Behörde aus wichtigen sportfachlichen oder im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Gründen in Einzelfällen abgewichen werden. Entscheidungsgründe für Ab-weichungen sind besonders aktenkundig zu machen.

18. 
Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Tickets start at
€1.60
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11/29/2022
Tue 10:30 AM
Sportforum Berlin
Konrad-Wolf-Straße 39, Berlin
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