vivenu

General terms and conditions of

Stadtwerke Reutlingen

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Stadtwerke Reutlingen GmbH, Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Stadtwerke Reutlingen GmbH, Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    AGB(opens in a new tab)

    Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der BäderAchalmbad, Hallenbad Orschel-Hagen, Hallenbad Betzingen und Wellenfreibad Markwasen (im folgenden ABB genannt)

    gültig ab 1. Mai 2015

    1. Geltungsbereich und Zweck

    1.1  Die privatrechtlich gestalteten Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Bäder gelten für das Achalmbad mit sämtlichen Abteilungen, für die Schwimmhallen in den Stadtteilen Betzingen und Orschel-Hagen sowie für das Wellenfreibad Markwasen. Diese Bäder sind Einrichtungen der Stadtwerke Reutlingen GmbH zur Förderung der Gesundheit, der sportlichen Betätigung sowie der Erholung und Freizeitgestaltung. Ergänzend zu den ABB erlässt die Bäderleitung für die einzelnen Bäder Hausordnungen, die in den jeweiligen Bädern aushängen.

    1.2  Ziel der ABB und der Hausordnung ist es, in den Bädern Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten.

    1.3  Die ABB sind für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten eines Bades anerkennt der Badegast die Bestimmungen der ABB, die jeweilige Hausordnung, die Tarifbestimmungen sowie alle sonstigen der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen.

    1.4  Für die Benutzung eines Bades oder einzelner Badeeinrichtungen durch Schulen, Vereine oder sonstige geschlossene Gruppen gelten neben den ABB noch besondere Bedingungen. Die Lehrer, Vereins- und Übungsleiter sind für die Einhaltung der ABB mitverantwortlich.

    1.5  Die ABB treten am 1. Mai 2011 in Kraft. Sie ersetzen die Allgemeinen Bedingungen vom 1. Oktober 2008.

    2. Badegäste

    2.1  Die zur Verfügung stehenden Badeeinrichtungen können in der Regel von jedem Badegast innerhalb der für diese Badeeinrichtung geltenden Öffnungszeiten nach entrichten des Eintrittsgeldes benutzt werden.

    2.2  Personen- unter 6 Jahren,- die auf fremde Hilfe angewiesen sind,- die sich oder andere durch ihre Behinderung in Gefahr bringen könnten, dürfen die Badeeinrichtungen nur in Begleitung einer erwachsenen Person, der die Beaufsichtigung obliegt, benutzen.

    2.3  Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, ist die Benutzung der Badeeinrichtungen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

    2.4 Auf die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten oder Fernsehgeräten bitten wir grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen sind in denHausordnungen festgelegt.

    3. Öffnungs- und Benutzungszeiten

    3.1  Die Öffnungszeiten werden in den Bädern durch Aushang bekannt gegeben.

    3.2  Aus betrieblichen und witterungsbedingten Gründen oder für Sonderveranstaltungen kann ein Bad oder eine einzelne Badeeinrichtung zeitweise geschlossen oder einem bestimmten Personenkreis vorübergehend ausschließlich zugewiesen werden.

    3.3  Der Einlassschluss ist in allen Bädern 1⁄2 Stunde vor Betriebsende.

    3.4  Die Schwimmbecken, die Sauna und das Dampfbad müssen zum Betriebsende und die Gebäude bzw. das Freibadgelände 15 Minuten nach Betriebsende verlassen werden. Eine entsprechende Durchsage vom Badpersonal wird durchgeführt und ist zu beachten. Im Achalmbad sind die Bistroöffnungszeiten davon nicht betroffen.

    4. Eintrittsberechtigung

    4.1  Dem Badegast, der ein Bad ohne Eintrittsberechtigung betritt oder eine Eintrittskarte missbräuchlich verwendet, wird ein erhöhter Eintrittspreis gem. Preisliste in Rechnung gestellt. Bis zur Bezahlung des erhöhten Eintrittsgeldes erteilen wir ein Hausverbot für alle Reutlinger Bäder. Darüber hinaus kann Strafantrag nach § 265 a StGB gestellt werden.

    4.2  Gelöste Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Tageskarten sind nur am Tage des Kaufs gültig. Mit Verlassen des Bades verliert der Tageseintritt seine Gültigkeit und beim nächsten Wiedereintritt muss ein neuer Eintritt gelöst werden. Punktekarten haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 4 Jahren und müssen innerhalb dieser Zeit aufgebraucht sein. Eine Verlängerung wird nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Bäderleitung genehmigt. Bei Saison- oder Jahreskarten ist eine Rückvergütung ausgeschlossen. Bei allen anderen gekauften Punktekarten entscheidet die Bäderleitung, ob die restlichen Punkte nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr rückvergütet werden oder nicht.Saison- oder Jahreskarten sind personenbezogene Karten und haben eine Eintrittssperre von 3 Stunden, d.h., dass mit Betreten des Bades erst nach Ablauf von 3 Stunden ein Wiedereintritt mit dieser Karte möglich ist. Diese Karten sind personenbezogene Karten und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verstößen kann die Karte eingezogen und weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

    4.3  Für verlorene Schrankschlüssel, Garderobenbänder oder -karten ist Kostenersatz gemäß der aktuellen Preisliste zu leisten.

    4.4  Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten werden in den Bädern durch Aushang bekantgegeben.

    4.5  Bei Sonderveranstaltungen kann ein separates Entgelt gefordert werden.

    5. Benutzung der Badeeinrichtungen

    5.1  Der Badebetrieb erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder Badegast hat sich daher so zu verhalten, dass andere Badegäste nicht gestört, belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Auch durch sportliche Übungen und Spiele, unachtsames Schwimmen, Springen oder Tauchen dürfen andere Badegäste nicht behindert werden. Der Badegast haftet für jeden Schaden, den er schuldhaft verursacht.

    5.2  Der Aufenthalt in den Bädern ist nur in üblicher Badekleidung gestattet, Ausnahmen regelt die Hausordnung.

    5.3  Der Badegast hat sich vor Benutzung der Schwimmbecken gründlich zu duschen.

    5.4  Aus Sicherheitsgründen sollten folgende Regeln beachtet werden: nicht vom seitlichen Beckenrand in die Schwimmbecken springen, andere untertauchen oder in die Schwimmbecken stoßen. Sprünge vom Startblock und Sprungturm geschehen auf eigene Gefahr. Der Badegast muss unbedingt darauf achten, dass der Sprungbereich frei ist und kein anderer Badegast durch seinen Sprung gefährdet wird.

    5.5  In den Schwimmbecken dürfen keine Gegenstände, die andere Badegäste behindern könnten, sowie keine Luftmatratzen, Tauchgeräte und Schwimmflossen verwendet werden. Ausnahmen, insbesondere bei Veranstaltungen, können zugelassen werden. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

    5.6  Die Benutzung der Fitnessgeräte und sonstiger Freizeiteinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.

    5.7  Kinderspielbereiche und -geräte dürfen nur von Kindern im entsprechenden Alter auf eigene Gefahr benutzt werden.

    5.8  Tiere dürfen nicht in die Bäder mitgenommen werden.

    5.9  Im gesamten Gebäude, mit Ausnahme auf der Sonnenterrasse im Achalmbad, darfaus Rücksicht auf andere Gäste nicht geraucht werden.

    5.10  Plakate oder andere Werbemittel dürfen im Bereich der Bäder nur mit besonderer Erlaubnis der Stadtwerke Reutlingen GmbH angebracht werden. Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Werbematerial zu verteilen, Waren und Leistungen anzupreisen und zu verkaufen sowie Unterschriften, Geld usw. zu sammeln oder zu betteln.

    5.11  Die Benutzung der Schwimmbecken durch größere Gruppen sowie die Durchführung sportlicher Übungen und Spiele ist nur mit Genehmigung des aufsichtführenden Mitarbeiters der Bäder erlaubt.

    5.12  Die gewerbsmäßige Erteilung von Schwimmunterricht ohne Genehmigung der Bäderleitung ist nicht erlaubt.

    5.13  Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. Alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt oder können des Bades verwiesen werden.

    5.14 Wir möchten darauf hinweisen, dass in den textilfreien Bereichen, insbesondere Duschen, Sauna, Dampfbad, Tauchbecken etc. keine Smartphones gestattet sind. Jegliches Fotografieren ist aus Schutz der Persönlichkeitsrechte der Badegäste nicht gestattet. Ausnahmefälle werden durch das Personal vor Ort auf Anfrage geregelt.

    6. Betriebshaftung

    6.1  Bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, den ein Badegast bei der Benutzung von Badeeinrichtungen erleidet, haften die Bäder und ihre Mitarbeiter nicht, es sei denn, ein Mitarbeiter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

    6.2  Eine Haftung für Risiken, die in der Gesundheit des Badegastes begründet sind, ist ausgeschlossen.

    6.3  Für zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände in den Bädern wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für Sachen, die in Kleiderablagen oder Schließfächern abgelegt sind sowie für abgestellte Fahrzeuge.

    7. Fundgegenstände

    Geldbeträge, Wertsachen und sonstige Gegenstände, die in den Bädern gefunden werden, sind beim Badepersonal der Bäder abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

    8. Aufsicht

    8.1  Der aufsichtführende Mitarbeiter der Bäder übt gegenüber den Badegästen das Hausrecht aus und sorgt für Sicherheit, Ruhe und Ordnung. Seine Anordnungen müssen befolgt werden, auch wenn der Badegast sich vorbehält, Beschwerde einzureichen.

    8.2  Der aufsichtführende Mitarbeiter der Bäder kann einen Badegast, der- andere Badegäste stört, behindert, belästigt, gefährdet oder schädigt,- Badeeinrichtungen vorsätzlich verunreinigt oder beschädigt,- trotz Hinweis gegen die ABB und die mitgeltenden Bestimmungen verstößt, aus dem Bad verweisen. In diesem Fall wird der Eintrittspreis nicht zurückerstattet. Kommt ein Badegast der Aufforderung, das Bad zu verlassen, nicht nach, muss er mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Auch kann ihm die weitere Benutzung der Bäder zeitweise oder dauernd untersagt werden. Die SWR GmbH sind berechtigt, Kosten, die durch die Behebung von Schäden und Verunreinigungen entstehen, dem Schadensverursacher in Rechnung zu stellen.Ebenso werden die Kosten, mindestens 25.-- EUR, die durch Verstöße gegen die ABB entstehen, dem Badegast in Rechnung gestellt.

    Hausordnung Achalmbad Albstarße

    gültig ab 1. Mai 2015

    1. Umkleiden

    1.1 Der Schrank, der zur Aufbewahrung der Kleidung und sonstiger Gegenstände dient, kann vom Badegast verschlossen werden, indem er seine Karte aus dem Kassierautomat in das Schrankschloss einsteckt.

    1.1.1  Beim Aufschließen des Schranks ist die Karte zu entnehmen, sie wird am Ausgangsdrehkreuz eingesteckt und der Ausgang ist damit freigegeben.

    1.1.2  Schränke, die bei Betriebsschluss noch abgeschlossen sind, werden geöffnet, die Gegenstände herausgenommen und das Schloss gewechselt. Werden die Gegenstände am nächsten Tag nicht abgeholt, gelten sie als Fundsachen.

    1.2 Die Gänge von den Umkleidekabinen zu den Duschräumen sowie alle anschließenden Räume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

    2. Benutzung der Schwimmbecken

    2.1  Im Hallenbad steht Nichtschwimmern ein besonders gekennzeichneter Bereich im Schwimmbecken zur Verfügung, kleinen Kindern das Kleinkinderbecken.

    2.2  Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Glasflaschen und Gegenstände in die Nassbereiche genommen werden, die zerbrechen und dadurch eine Verletzungsgefahr darstellen können.

    2.3  Das Gesundheitsamt stellt an das Bad sehr hohe Auflagen bezüglich Sauberkeit und Hygiene. Aus diesen Gründen und zum Wohle aller Gäste dürfen insbesondere Speisen nur im Kleinkinderbereich und Bistro verzehrt werden.

    3. Römisch-Osmanisches Dampfbad und Sauna

    3.1  Die Sauna- und Dampfbadanlage kann nur von Gästen mit gültigen Karten benutzt werden.

    3.2  Kindern und Jugendlichen von 6-16 Jahren ist der Zutritt zur Sauna in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt. Die Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren in die Dampfbäder und in die Sauna ist möglich, wenn andere Badegäste dadurch nicht gestört werden.

    3.3  Der Badegast hat sich vor Benutzung der Tauchbecken im Saunabereich nach dem Saunieren und nach dem Römisch-Osmanischen Dampfbad gründlich zu duschen.

    3.4  Die Sitzflächen und die Ruheliegen in den Saunaräumen sowie im Römisch- Osmanischen Dampfbad dürfen nur mit einem ausreichend großen Badetuch benutzt werden.

    3.5  Zum Trocknen der Badetücher stehen im Achalmbad besondere Heizkörper zur Verfügung. Keinesfalls dürfen Badetücher oder andere Wäschestücke in den Heißlufträumen getrocknet werden.

    3.6  Wasseraufgüsse auf den Saunaofen dürfen nicht vom Badegast ausgeführt werden.

    3.7  Die Finnische Sauna, das Römische und das Osmanische Bad sind eine „textilfreie Zone“, d.h., dass keine Badebekleidung gestattet ist. Ausnahmen regelt die Bäderleitung. Die Benutzung der Schwimmhalle ist nur in üblicher Badekleidung gestattet und kann über ein Drehkreuz, das mit Hilfe des Schrankschlüssels zu öffnen ist, betreten werden.

    3.8  Die Mitnahme und der Genuss von Alkohol ist aus gesundheitlichen Gründen verboten. Das Bistro darf begrenzt Alkohol ausschenken.Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Glasflaschen und Gegenstände in die Nassbereiche genommen werden, die zerbrechen und dadurch eine Verletzungsgefahr darstellen können.

    3.9  Das Gesundheitsamt stellt an das Bad sehr hohe Auflagen bezüglich Sauberkeit und Hygiene. Aus diesen Gründen und zum Wohle aller Gäste dürfen insbesondere Speisen nur im Kleinkinderbereich und Bistro verzehrt werden.

    4. Solarium

    4.1  Die Benutzung der Sonnenbänke und Solarien ist nur volljährigen Besuchern mit einer gültigen Eintrittskarte für die Schwimmhalle oder die Sauna gestattet.

    4.2  Die im Bereich des Solariums ausgehängten Bedienungsanleitungen sowie die Anwendungsempfehlungen und Anwendungszeiten sind bei der Benutzung zu beachten.

    4.3  Die Sonnenbänke und Solarien werden durch Münzeinwurf des angezeigten Betrags betriebsbereit. Die Besonnungszeit ist fest eingestellt und kann vom Besucher nicht verändert werden. Das Gerät schaltet sich nach der eingestellten Zeit automatisch ab und kann erst nach einer kurzen Pause wieder in Betrieb genommen werden.

    4.4  Die Benutzung der Sonnenbänke und Solarien ist erst ab 18 Jahren gestattet und geschieht auf eigene Gefahr.

    4.5  Eine Sonnenbank oder ein Solarium darf nicht gleichzeitig von mehreren Personen benutzt werden.

    4.6  Die Sonnenbänke und Solarien werden zum Betriebsende geschlossen.

    5. Die Schwimmbecken, die Sauna und das Dampfbad müssen zum Betriebsende und das Gebäude 15 Minuten nach Betriebsende verlassen werden. Eine entsprechende Durchsage vom Badpersonal wird durchgeführt und ist zu beachten. Im Achalmbad sind die Bistroöffnungszeiten davon nicht betroffen.

    6. Das Bäderpersonal übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die ABB und Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

    7. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Bäder“ (ABB).

    Gegenseitige Rücksichtnahme und Ruhe unter Einhaltung der Haus- und Badeordnung in den Räumlichkeiten ist zum Wohle aller Gäste erwünscht

    Hausordnung Schwimmhalle Betzingen

    gültig ab 1. Mai 2015

    1. Umkleiden

    1.1  Der Schrank, der zur Aufbewahrung der Kleidung und sonstiger Gegenstände dient, kann vom Badegast verschlossen werden, indem er eine Geldmünze in das Schrankschloss einsteckt.

    1.2  Schränke, die bei Betriebsschluss noch abgeschlossen sind, werden geöffnet, die Gegenstände herausgenommen und das Schloss gewechselt. Werden die Gegenstände am nächsten Tag nicht abgeholt, gelten sie als Fundsachen.

    1.3  Die Gänge von den Umkleidekabinen zu den Duschräumen sowie alle anschließenden Räume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

    2. Benutzung des Schwimmbeckens

    2.1  Im Hallenbad steht Nichtschwimmern ein besonders gekennzeichneter Bereich im Schwimmbecken zur Verfügung.

    2.2  Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Glasflaschen und Gegenstände in die Nassbereiche genommen werden, die zerbrechen und dadurch eine Verletzungsgefahr darstellen können.

    3. Das Schwimmbecken muss zum Betriebsende und das Gebäude 15 Minuten nach Betriebsende verlassen werden. Eine entsprechende Durchsage vom Badpersonal wird durchgeführt und ist zu beachten.

    4. Das Bäderpersonal übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die ABB und Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

    5. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Bäder“ (ABB).

    Gegenseitige Rücksichtnahme und Ruhe unter Einhaltung der Haus- und Badeordnung in den Räumlichkeiten ist zum Wohle aller Gäste erwünscht.

    Hausordnung Schwimmhalle Orschel-Hagen

    gültig ab 1. Mai 2015

    1. Umkleiden

    1.1  Der Schrank, der zur Aufbewahrung der Kleidung und sonstiger Gegenstände dient, kann vom Badegast verschlossen werden, indem er eine Geldmünze in das Schrankschloss einsteckt.

    1.2  Schränke, die bei Betriebsschluss noch abgeschlossen sind, werden geöffnet, die Gegenstände herausgenommen und das Schloss gewechselt. Werden die Gegenstände am nächsten Tag nicht abgeholt, gelten sie als Fundsachen.

    1.3  Die Gänge von den Umkleidekabinen zu den Duschräumen sowie alle anschließenden Räume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

    2. Benutzung des Schwimmbeckens

    2.1  Im Hallenbad steht Nichtschwimmern ein besonders gekennzeichneter Bereich im Schwimmbecken zur Verfügung.

    2.2  Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Glasflaschen und Gegenstände in die Nassbereiche genommen werden, die zerbrechen und dadurch eine Verletzungsgefahr darstellen können.

    2.3  Der Verzehr jeglicher Speisen im Beckenumgang ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

    3. Das Schwimmbecken muss zum Betriebsende und das Gebäude 15 Minuten nach Betriebsende verlassen werden. Eine entsprechende Durchsage vom Badpersonal wird durchgeführt und ist zu beachten.

    4. Das Bäderpersonal übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die ABB und Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch dss Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

    5. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Bäder“ (ABB).

    Gegenseitige Rücksichtnahme und Ruhe unter Einhaltung der Haus- und Badeordnung in den Räumlichkeiten ist zum Wohle aller Gäste erwünscht.

    Hausordnung Wellenfreibad Markwasengültig

    ab 1. Mai 2015

    1. Umkleiden

    1.1  Der Schrank, der zur Aufbewahrung der Kleidung und sonstiger Gegenstände dient, kann vom Badegast verschlossen werden, indem er eine Geldmünze in das Schrankschloss einsteckt.

    1.2  Schränke, die bei Betriebsschluss noch abgeschlossen sind, werden geöffnet, die Gegenstände herausgenommen und das Schloss gewechselt. Werden die Gegenstände am nächsten Tag nicht abgeholt, gelten sie als Fundsachen.

    1.3  Alle Beckenumgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

    2. Benutzung der Schwimmbecken

    2.1  Im Wellenfreibad steht Nichtschwimmern ein Nichtschwimmbecken zur Verfügung. Im Wellenbecken ist der Nichtschwimmerbereich durch eine Leine abgetrennt.

    2.2  Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Glasflaschen und Gegenstände in die Beckenbereiche genommen werden, die zerbrechen und dadurch eine Verletzungsgefahr darstellen können. Alle Beckenbereiche sind Barfußbereiche und dürfen nicht mit Schuhwerk betreten werden. Weiterhin sind Zigaretten, Zigarren und weitere Gegenstände, die mögliche Gefahren für andere bergen, in diesen Bereichen nicht gestattet.

    2.3  Der Verzehr jeglicher Speisen im Beckenumgang ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

    3. Die Schwimmbecken müssen zum Betriebsende und das Freibadgelände 15 Minuten nach Betriebsende verlassen werden. Eine entsprechende Durchsage vom Badpersonal wird durchgeführt und ist zu beachten.

    4. Das Bäderpersonal übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die ABB und Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

    5. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Bäder“ (ABB).

    Gegenseitige Rücksichtnahme und Ruhe unter Einhaltung der Haus- und Badeordnung in unseren Bädern ist zum Wohle aller Gäste erwünscht.