vivenu

General terms and conditions of

Riedsee GmbH

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Riedsee GmbH, Campingplatz Riedsee, 64560 Riedstadt - OT Leeheim, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Riedsee GmbH, Campingplatz Riedsee, 64560 Riedstadt - OT Leeheim, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Riedsee GmbH

    Auf dem Gelände der Riedsee GmbH gelten folgende AGB:

    Herzlich willkommen an unserem Badesee und Freizeitgelände. Für sie beginnen nun einige Stunden der Erholung und des Erlebens am See. Bei aller Freude ihrerseits, bitten wir sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu zeigen, Rücksicht zu nehmen und die nachfolgenden Regeln nicht unbeachtet zu lassen: Dem Personal der Riedsee GmbH und deren Anweisungen ist FOLGE zu leisten.

    Für Kurzzeitcamper gelten die folgenden Reservierungsbedingungen:

    Ihr reservierter Platz steht Ihnen bei Anreise ( Mo.-Fr. ab 15.30 ) ( Sa.-So. bzw. ab 17.30 Uhr ) zur Verfügung.

    Wir verpflichten uns, den gebuchten Stellplatz bis 18.30 Uhr des Anreisetages freizuhalten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Anreise erfolgt oder keine Benachrichtigung eingegangen, erlischt die Reservierung ersatzlos.

    Im Falle einer Reservierung ist eine Anzahlung nur nach Absprache an die Riedsee GmbH, auf das Konto der Kreissparkasse Gross-Gerau, IBAN DE86508525530016049975, Swift-BIC HELADEF1GRG zu leisten. Die Zahlung ist jedoch spätestens bei Anreise in voller Höhe fällig.

    Eine Reservierung ist für beide Seiten bindend.

    Die Riedsee GmbH ist berechtigt, Reservierungen bis zu 4 Wochen vor dem Buchungsdatum, ohne ein Anrecht auf Schadenersatz und ohne Angabe von Gründen, zu stornieren.

    Bei einer Stornierung einer verbindlichen Reservierung entstehen folgende Kosten:

    • bis 28 Tage vor Reiseantritt: 0% der GS

    • 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt € 100,--€

    • 13 Tage bis Reiseantritt 90% der GS, mind. 100,--€

    Bei Reiseabbruch werden 100% des Rechnungsbetrages für den gebuchten Zeitraum in Rechnung gestellt.Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

    Das Spielen und betreten des Grundstücks geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder, bitte lassen sie diese nicht unbeaufsichtigt. Mit Befahren des Grundstücks der Riedsee GmbH werden Park- und Eintrittsgebühren erhoben, deren Höhe sie an der Einfahrt, an der Kasse, im Internet sowie an den Schaukästen entnehmen können. Das Gelände darf nur mit gültigen Eintrittskarten und an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig und verlieren beim Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit. Park und Eintrittsgebühren beinhalten lediglich die Leistung, das Erholungs- und Freizeitgelände betreten bzw. befahren zu dürfen. Weitere Leistungen wie zur Verfügungstellung von Spielgeräten oder einer Badeaufsicht etc. sind durch die Erhebung von den o.g. Gebühren ausdrücklich nicht abgedeckt. Das Baden geschieht auf eigene Gefahr. Das Grillen ist nur Campern auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.

    Der Badesee wird durch Signalflaggen gekennzeichnet. Die Rote Flagge bedeutet BADEVERBOT, die Gelbe Flagge bedeutet, es ist keine Badeaufsicht vorhanden, oder es muss mit Wellen und Wind gerechnet werden. Wir empfehlen hier am Ufer zu Schwimmen und Boote nicht zu verwenden. Die GRÜNE Flagge bedeutet das BADEN ist gefahrlos möglich, Nichtschwimmer müssen sich in dem dafür vorgesehenen Bereich aufhalten und eine Badeaufsicht ist vorhanden. Es gilt Elternaufsicht für Kinder.

    Parktickets müssen an der Kasse gelöst werden. Die Kontrolle der Parktickets findet bei der Ausfahrt statt. Bei Nichtvorlage eines gültigen Parktickets werden Gebühren in Höhe von 40,--€ erhoben, zzgl. der Kosten für Halterfeststellung etc. Auf dem Gelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, die Rettungswege und Ein- und Ausfahrten sind unbedingt freizuhalten. Verstöße gegen das Tempolimit oder das Parkverbot auf den Rettungs- und Zufahrtswegen, können zu einem Hausverbot führen. Für Schäden an Fahrzeugen, wird keine Haftung übernommen.

    Die Riedsee GmbH behält sich das Recht vor, Personen die unter Alkohol, bzw. Drogeneinfluss stehen, den Zutritt auf das Gelände zu verweigern. Waffen jeglicher Art, besonders Tränengas, Pfefferspray, Messer, Pistolen, Gewehre, Schlagstöcke etc. sind verboten. Zuwiderhandlungen können ein Hausverbot und/oder einen Platzverweis sowei eine Strafverfolgung nach sich ziehen.

    Wir schenken keinen Alkohol an Personen unter 18. Jahren aus. (Ausweiskontrolle)

    Inhaber von Dauerkarten müssen diese an der Kasse vorzeigen. Personen, die Anrecht auf einen ermäßigten Eintrittspreis haben, müssen dies durch einen entsprechenden Ausweis nachweisen. Dieser ist unaufgefordert vorzulegen, bevor der reguläre Eintrittspreis erhoben wurde. Wer keine gültige Eintrittskarte vorlegen kann, muss den Regulären Eintrittspreis laut Aushang entrichten. Beim Verlassen des Bades, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Inhaber von Dauerkarten haben kein Anrecht auf bevorzugte Behandlung oder auf Einlass, wenn das Gelände geschlossen ist oder kein Einlass gewährt wird. Bei schlechtem Wetter bleibt der Badesee geschlossen.

    Hunde sind ganzjährig verboten!

    Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen auf eigene Gefahr abzustellen. Fahrräder sind im Bereich des Badesees verboten. Eine Haftung wird nicht übernommen.

    Das Befahren des Campingplatzes ist nur in der Zeit von: 06.00 - 22.00 Uhr gestattet. In der Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr ist der Zutritt nur über die Türen gestattet. Lärm ist zu vermeiden.

    Campen am Riedsee ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigen sein. Gruppen/Vereine mit Minderjährigen nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung und mit dem schriftlichen Einverständnis des jeweiligen Erziehungsberechtigten. Die Begleitung eines Betreuers / Erziehungsberechtigten ist Pflicht.

    Die Riedsee GmbH ist jederzeit berechtigt, Personen oder Gruppen den Zutritt, bzw. das Campen ohne Angabe von Gründen zu untersagen.

    Kurzzeitcamper erhalten bei der Anreise ein Kotrollband, das tragen ist PFLICHT, die Weitergabe ist verboten. Personen ohne gültiges Kontrollband müssen das Freizeitgelände verlassen.

    Die Riedsee GmbH ist jederzeit berechtigt, Witterungsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Es kann zu Teilsperrungen oder zur vorübergehend ganzen Schließung des Badebetriebes kommen. Einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder der Parkgebühren besteht nicht.

    Fotografieren, Filmen, Ferngesteuerte Fahrzeuge, Drohnen, Werbung sowie das Anbieten von Waren und Leistungen: Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sowie das Filmen, Fotografieren und die Benutzung von Ferngesteuerten Fahrzeugen und Drohnen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Zuwiderhandlungen werden Zivil- und Strafrechtlich verfolgt.

    Schadensmeldungen: Alle Einrichtungen auf dem Gelände werden sorgfälltig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden sie den Schaden V O R verlassende Geländes, bei der Anmeldung. Melden sie auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, daß aus einem Vorkommen vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Geländes erfolgt.

    Haftungsbeschränkungen: Wir haften n u r für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

    Benutzung der Spielplätze und Spielgeräte: Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen, und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

    Aufsichtspflicht: Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfälltig zu erfüllen, da wir Sie n i c h t davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch zu Beaufsichtigten entstehen.

    Parken: Auf unserem Gelände gilt grundsätzlich die StVO. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das Parken ist nur PKW´s gestattet.

    Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen sie ihr Fahrezug nur Innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls sie dennoch ihr Fahrzeug außerhalb parken, oder gegen die Anordnung unserer Ordnungshüter verstoßen, und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, dieses Fahrzeug auf ihr Risiko und ihre Kosten abzuschleppen. Für Schäden infolge höherer Gewalt, wie Sturm, Hagel und Feuer, Diebstahl und Beschädigungen durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch unser Betriebspersonal verursacht wurde.

    Aber auch dann können wir nur Schadenersatz gewähren, wenn sie den Schaden V O R Verlassen des Parkplatzes bei der Anmeldung oder bei der Leitung melden.

    Das Gelände der Riedsee GmbH wird, Lt. §4 Datenschutzgesetz Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, Videoüberwacht.

    Hausrecht: Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die AGB`s verstoßen, oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte angetroffen werden, entschädigungslos von dem Gelände zu verweisen.

    Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB´s im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.