vivenu

General terms and conditions of

beewell Business Events GmbH

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen beewell Business Events GmbH, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 6, 60438 Frankfurt am Main, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: beewell Business Events GmbH, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 6, 60438 Frankfurt am Main, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Teilnahmebedingungen für Besucher der AUFSCHWUNG Digital

    Stand: März 2021 

    1. Anwendungsbereich

    Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Besucher der AUFSCHWUNG-Messe Digital, im folgenden "Besucher" oder "Nutzer" genannt, die von der Firma beewell Business Events GmbH, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 6, 60438 Frankfurt am Main veranstaltet wird, im folgenden "beewell" oder "Veranstalter" genannt.

    Der Dienst wird über die Webseite www.talque.com(opens in a new tab) erbracht. Die Messeplattform wird von der Real Life Interaction GmbH zur Verfügung gestellt und betrieben. Zu den Anwendungen des Dienstes gehören insbesondere Matching-, Terminanfrage- und Nachrichtenfunktionen sowie eine Veranstaltungsplattform inklusive Video-Meetings und Video-Konferenzen.

    Die vom Nutzer erstellte Profilseite stellt die Identität dar, mit der der Nutzer innerhalb des Dienste und in den Anwendungen des Dienstes auftritt und dargestellt wird. Grundsätzlich ist für die Nutzung eine im Dienst sichtbares Nutzerprofil erforderlich. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten wahr und vollständig sind und während der gesamten Nutzungsdauer wahr und vollständig bleiben. 

    In die Messeplattform werden u. a. die Dienste von Jitsi(opens in a new tab) und Zoom(opens in a new tab) eingebunden.

    Über www.aufschwung-messe.de(opens in a new tab) erfolgt u. a. der Verkauf von Besuchertickets, durchgeführt vom Ticketinganbieter Vivenu(opens in a new tab), und es werden Informationen zur Veranstaltung veröffentlicht. 

    2. Anerkennung der AGB und Verhaltensregeln durch den Besucher

    Mit Erwerb des Besuchertickets über den Ticketanbieter Vivenu(opens in a new tab) und / oder der Registrierung auf der Messeplattform unter www.talque.com(opens in a new tab) erkennt der Besucher diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) und die Verhaltensregeln als verbindlich an. 

    3. Veranstalter

    Veranstalter der AUFSCHWUNG-Messe Digital ist beewell Business Events GmbH, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 6, D-60438 Frankfurt am Main, E-Mail: [email protected].

    Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Burkhard Schneider.

    Leiter der Veranstaltung ist Burkhard Schneider. 

    4. Teilnahmeberechtigung und -zulassung

    Die Messe richtet sich an Fachbesucher sowie Endkunden. Als Veranstaltungsbesucher sind sowohl juristische als auch natürliche Personen zugelassen.

    Besucherzielgruppen der AUFSCHWUNG-Messe sind alle, die eine Gründung planen, gegründet haben sowie Unternehmer in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Weiterhin sind Unternehmer eingeladen, die neue Geschäftsbereiche aufbauen, Entrepreneure und Intrapreneure, Investoren sowie Experten und Multiplikatoren der Gründer- und Unternehmerszene in FrankfurtRheinMain und dem deutschsprachigen Raum.  

    5. Vertragsschluss (Anmeldung/Anmeldebestätigung)

    5.1. Das Zutrittsrecht erwirbt der Besucher mit dem Erwerb eines gültigen Besuchertickets für die AUFSCHWUNG-Messe Digital.

    Um das Besucherticket erwerben zu können, müssen alle Pflichtfelder des Anmeldeformulares für die Ticketbestellung ausgefüllt werden.

    Ticketdienstleister ist die Firma vivenu GmbH, Speditionstr. 13, 40221 Düsseldorf.

    5.2 Nach Erwerb eines Besuchertickets erhält der Ticketinhaber ab Freischaltung für Besucher wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail einen Link für die Registrierung unter www.talque.com(opens in a new tab). Die Daten, die beim Ausfüllen des Ticketformulars von Vivenu(opens in a new tab) ausgefüllt wurden, werden übertragen auf das Registrierungsformular unter www.talque.com(opens in a new tab).  

    5.3 Nach Ergänzung des Registrierungsformular inkl. Passwort und Bestätigung der Registrierung sind die Zugangsdaten freigeschaltet und der Besucher kann die Messeplattform nutzen. Nach dem Ausloggen kann sich der Benutzer jederzeit unter www.talque.com über den Button „Login“ wieder einloggen.

    5.4 Die Möglichkeit zur Nutzung der auf dem Messeportal angebotenen Anwendungen stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der entsprechenden Dienste ab. Der Veranstalter nimmt dieses Angebot des Nutzers durch Bereitstellung der entsprechenden Dienste an. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Veranstalter zustande.

    5.5 Der Veranstalter ist nicht zum Vertragsschluss verpflichtet. Es gelten weiterhin die Bedingungen in Ziffer 12 (Kündigung, Sperrung). 

    6. Widerruf

    6.1 Bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) steht dem Besucher ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 355 BGB) zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    6.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).

    6.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung desWiderrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    6.4 Der Widerruf ist zu richten an: beewell Business Events GmbH, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 6, 60438 Frankfurt am Main, [email protected], Telefax: 069 24449533.

    6.5 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen.

    Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen. 

    7. Pflichten des Nutzers

    7.1 Der Nutzer ist verpflichtet, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten. Die Sicherung und Aufbewahrung der Zugangsdaten zum Benutzerkonto (insbesondere des Passworts) fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Nutzers.

    7.2 Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen (gilt auch für das Profilfoto) sowie seinen Klarnamen und keinen Fantasienamen zu verwenden.

    7.3 Dem Nutzer ist untersagt, beleidigende oder verleumderische Inhalte sowie sittenwidrige oder gesetzlich verbotene Inhalte zu verwenden oder andere zu belästigen, zum Beispiel durch Spam und progressiver Kundenwerbung.

    7.4 Dem Nutzer ist untersagt, gesetzlich geschützte Inhalte (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) ohne Berechtigung zu verwenden, aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder ansonsten gewerblich zu nutzen. Dazu gehören auch von Aussteller und Referenten zur Verfügung gestellten Dienstleistungen wie zum Beispiel Vorträge, Dokumentationen, Webinare, Videoaufzeichnungen, Tonaufzeichnungen und Präsentationen.

    7.5 Dem Nutzer ist untersagt, Software oder Datensammlungsmechanismen auf der Messeplattform zu verwenden oder die Funktionalität der Messeplattform zum Beispiel durch Überlastung und Viren zu beeinträchtigen.

    7.6 Die Teilnahme an den Dienstleistungsangeboten des Veranstalters ist für den Besucher kostenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie der Preisübersicht oder den Angaben beim Kauf eines Besuchertickets.

     

    8. Speicherung von Daten / Datenschutz

    8.1 Der Besucher erklärt sich mit dem Ticketkauf und Registrierung auf der Messeplattform ausdrücklich damit einverstanden, dass beewell personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet, nutzt und an Dritte weiterleitet, soweit dies ausschließlich zum Zwecke der Organisation der Veranstaltung bedingt ist.

    8.2 Der Besucher erklärt vor allem sein Einverständnis, dass der Veranstalter die Anmeldedaten des Besuchers im Rahmen des Ticketerwerbs und Registrierung der Daten an den Betreiber der Messeplattform, Real Life Interaction GmbH, Choriner Str. 3, 10119 Berlin, zum Zwecke der Speicherung, Zusendung des Registrierungslinks und weiterer Kontaktaufnahmen und Nutzung im Rahmen des Messebetriebs übermittelt. 

    8.3 Gemäß Art. 13 und 15 DSGVO besteht ein Recht auf Datenberichtigung und -Löschung sowie ein Auskunftsrecht der betroffenen Person über die personenbezogenen Daten. Der Besucher wird hiermit über das Bestehen eines Widerrufsrechts nach Maßgabe von Art. 7 Abs. 3 DSGVO belehrt. Der Besucher hat nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen werden. Der Widerruf ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected].

    8.4 Es gelten weiterhin die Datenschutzbestimmungen von beewell, die einsehbar sind unter https://www.aufschwung-messe.de/datenschutz(opens in a new tab)

    9. Leistungen Veranstalter

    9.1 Der Veranstalter erbringt die Leistung, den technischen Zugang über den Login-Account des Besuchers zu ermöglichen und ein Veranstaltungsprogramm anzubieten. 

    9.2 Der Veranstalter behält sich vor, sein Leistungsangebot nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zuerweitern oder einzuschränken. 

    10. Gewährleistung

    10.1 Der Veranstalter gewährleistet, dass die Dienstleistungen gemäß Ziff. 9 vertragsgemäß und frei von Sach- und Rechtsmängeln erbracht werden und keine Mängel aufweisen, welche die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Insbesondere gewährleistet der Veranstalter, dass der Besucher das Dienstleistungsangebot gemäß Ziff. 9 im Rahmen des vertraglichen Umfanges nutzen kann und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

    10.2 Eine Beschaffenheitsgarantie in Bezug auf die Dienstleistungen gemäß Ziff. 9 wird vom Veranstalter nicht übernommen. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Messeportals technisch nicht zu realisieren ist. 

    10.3 Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Rahmenprogramms und einen Austausch von Referenten vor.

    10.4 Der Veranstalter leistet keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers.

    10.5 Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. 

    11. Haftung

    11.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. 

    11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

    11.3 Eine weitergehende Haftung des Veranstalters besteht nicht. Der Veranstalter übernimmt vor allem keine Verantwortung für die von den Nutzern des Messeportals bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Der Veranstalter gewährleistet vor allem nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

    11.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,Vertreter und Organe des Veranstalters. 

    12. Laufzeit, Kündigung, Sanktionen

    12.1 Die Laufzeit des Vertrages läuft bis sieben Tage nach Veranstaltungsende. Die Pflichten des Nutzers bleiben auch nach Vertragsende bestehen.

    12.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Nutzer oder Veranstalter jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. Wichtige Gründe sind für den Veranstalter vor allem die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer, Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten oder Verhaltensregeln oder der Nutzer schädigt einen oder mehrere andere Nutzer.

    12.3 Der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes, der vom Veranstalter zu vertreten ist. 

    12.4 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Veranstalter Inhalte löschen, die der Nutzer eingestellt hat oder den Zugang zum Dienst oder einzelne Anwendungen sperren.

    13. Änderungen der AGB

    Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. 

    14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

    14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 

    14.3 Der Veranstalter kann Unterauftragnehmer einsetzen. Der Veranstalter ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

    14.4 Der Veranstalter kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail, Fax oder Brief übermitteln, sofern in den AGB nicht anders geregelt. Außerdem kann der Veranstalter Erklärungen gegenüber dem Nutzer per Mitteilung im Messeportal in das private Postfach des Nutzers abgeben. 

    15. Nebenabreden, Salvatorische Klausel

    15.1 Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von beewell schriftlich vereinbart wurden.

    15.2 Diese Teilnahmenbedingungen und der Vertrag bleiben auch gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.