vivenu

General terms and conditions of

BSD Bäderservice Deutschland

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen BSD Bäderservice Deutschland GmbH, Ackermanns. 41a, 60326 Frankfurt am Main, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: BSD Bäderservice Deutschland GmbH, Ackermanns. 41a, 60326 Frankfurt am Main, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Präambel

    Covid-19 Pandemie

    Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Benutzungsordnung der Bäderservice Deutschland GmbH vom 20.07.2018 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Benutzungsordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein.

    Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. Das Strandbad Spessartblick wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist demnach erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badebetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Benutzungsordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

    § 1 Allgemeines

    1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.

    2. Abstandsregelungen/-Markierungen in allen gekennzeichneten Bereichen sind zu beachten.

    3. Vermeiden Sie Menschenansammlungen im Gelände und auf dem Parkplatz

    4. Anweisungen des Strandbadpersonals ist Folge zu leisten.

    5. Badegäste, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Benutzungsordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

    § 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

    1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.

    2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich.

    3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Strandbad.

    4. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.

    § 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

    1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen und warten Sie bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.

    2. WC-Bereiche dürfen nur von maximal 6 Personen betreten werden.

    3. Im Wasser muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Ufer.

    4. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisungen des Strandbadpersonals.

    5. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

    6. Vermeiden Sie am Uferrand enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.

    7. Vermeiden Sie an Engstellen/Verkehrswegen enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls bis der Weg frei ist.

    8. Halten Sie sich an die Wegeregelungen, Beschilderungen und Abstandsmarkierungen.

    Regeln beim Strandbadbesuch

    • Wir haben eine maximal genehmigte Besucheranzahl. Wenn diese erreicht wird, dürfen wir keinem weiteren Gast einlass(opens in a new tab) gewähren.

    • „Eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern ist nicht üblich und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich.“, ist im Pandemieplan der DGfdB zu finden.

    • Mindestabstand von 1,5m auf dem gesamten Gelände.

    • Folgen Sie den Hinweisschildern am See.

    • Gäste mit einer akuten Corona Infektion oder entsprechenden Symptomen haben keinen Zugang.

    • Nutzen Sie die Handdesinfektionsspender die Ihnen zur Verfügung stehen.

    • Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen wir nach §3 des Hygienekonzeptes für Freibäder des Landes Hessen die Daten unserer Badegäste erfassen. Ihre Daten werden nach 4 Wochen vernichtet.

    • Badegäste die sich nicht an die Regeln halten, können vom Besuch unseres Strandbades ausgeschlossen werden.

    • Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

    • Das Rauchen von Shisha sowie das Mitführen von Hunden ist verboten.

    • Das Grillen kann an den Tagen verboten werden, an denen Waldbrandgefahr besteht oder an Tagen an denen der Mindestabstand eventuell nicht gewährleistet werden könnte.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (Haus- und Benutzungsordnung) der BSD Bäderservice Deutschland GmbH für das Strandbad Spessartblick.

    § 1 Zweck der Haus- und Benutzungsordnung

    1. Diese Haus- und Benutzungsordnung des Strandbad Spessartblicks dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Großkrotzenburger Sees. Die Beachtung der Haus- und Benutzungsordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.

    2. Die Haus- und Benutzungsordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte und dem Betreten des Strandbad Spessartblicks akzeptiert der Badegast die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung sowie aller sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit im Einzelfall zu erlassenden Anordnungen und stimmt deren Geltung zu.

    3. Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Lehrer, Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung dieser Haus- und Benutzungsordnung mitverantwortlich.

    § 2 Badegäste

    1. Die Benutzung des Strandbad Spessartblicks steht grundsätzlich allen Berechtigten frei.

    2. Ausgeschlossen sind Personen mit übertragbaren Krankheiten und Personen, die unter Einfluss von Alkohol und anderen stimulierenden Mitteln stehen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

    3. Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten werden nicht zugelassen.

    4. Kinder unter 10 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung Volljähriger gestattet.

    § 3 Benutzungsgebühr

    1. Der Badegast erhält gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

    2. Das Tagesticket für den Strandbad Spessartblick gilt nur am Tag der Ausgabe. Karten mit anderen Gültigkeitszeiträumen gelten nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum.

    3. Das Ticket ist dem Strandbadpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet.

    4. Der Eintrittspreis ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn wegen Betriebsschluss die volle Benutzungszeit nicht mehr ausgenutzt werden kann.

    § 4 Öffnungszeiten

    1. Die Öffnungszeiten sind auf der Website des Strandbad Spessartblicks sowie auf Google unter "Strandbad Spessartblick" zu finden. Des Weiteren befinden sich die Öffnungszeiten am Eingangsbereich des Strandbades sowie auf der Website der Gemeinde Großkrotzenburg. Auf Google werden die Öffnungszeiten aktualisiert, sollte es zu Änderungen kommen.

    2. Bei Überfüllung bzw. bei einer Sondernutzung können Teile des Strandbades oder das gesamte Gelände zeitweise für den allgemeinen Badebetrieb gesperrt werden.

    3. Die vorübergehende Schließung des Strandbad Spessartblicks bleibt vorbehalten.

    § 5 Badezeiten

    1. Die Benutzung des Strandbad Spessartblicks ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Badezeit ist das Baden verboten. Der Aufenthalt auf dem Strandbadgelände ist bis zur Schließung erlaubt.

    2. Im Strandbad Spessartblick wird das Ende der Badezeit über Lautsprecher bekannt gegeben. Das Bad ist spätestens zur bekanntgegebenen Uhrzeit zu verlassen. Zuwiderhandlungen werden mit Hausverbot belegt bzw. zur Anzeige gebracht.

    § 6 Zutritt

    1. Der Zugang zum Strandbad Spessartblick ist nur durch die vorgesehenen Eingänge gestattet.

    2. Badegäste können Ihre eigenen Getränke und Nahrungsmittel mitbringen.

    3. Das Betreten von abgesperrten Bereichen ist untersagt.

    4. Der Verkauf von Waren ohne Genehmigung ist verboten.

    5. Gewerbsmäßige bzw. kostenpflichtige Durchführung von Unterricht oder Unterweisung von Sportarten jeder Art bedarf der Genehmigung der BSD Bäderservice Deutschland GmbH.

    6. Das berufsmäßige und gewerbliche Fotografieren ist innerhalb der Badeanlagen nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Im Genehmigungsfalle dürfen nur Bilder mit Zustimmung der betreffenden Personen angefertigt werden. Das private Fotografieren und Filmen ist untersagt. Wird ein etwaiges Foto- und Filmverbot missachtet, steht es der Pinta Beach GmbH frei, auch ein Hausverbot zu verhängen.

    7. Die Zulassung von Schwimmvereinen/-Abteilungen, Schulklassen oder sonstigen Gruppen wird von der BSD Bäderservice Deutschland GmbH auf Antrag besonders geregelt.

    § 7 Badbenutzung

    1. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt; schuldhafte Verstöße verpflichten zum Schadensersatz. Bei Verunreinigungen hat der Verursacher ein Reinigungsentgelt in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu entrichten, mindestens jedoch 5,00 Euro, das sofort an der Eingangskasse zu zahlen ist. Dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass der tatsächliche Aufwand geringer als die zum Ansatz gebrachten 5,00 € gewesen ist.

    2. Für Abfälle stehen Behälter bereit.

    3. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Strandbadpersonal mitzuteilen.

    4. Fahrräder sind auf den ausgewiesenen Plätzen abzustellen. Die Nutzung von Fahrrädern sind auf dem Strandbadgelände verboten.

    § 8 Verhalten im Bad

    1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

    2. Nicht gestattet ist u.a.

    a) das Schwimmen außerhalb der Bojen, (Bojen=Schwimmbereich Grenze)

    b) Ausspucken auf den Boden oder in das Wasser,

    c) Lärmen sowie der Betrieb von Tongeräten und Musikinstrumenten, wenn dadurch andere Badegäste belästigt werden.

    d) Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,

    e) Mitbringen von Tieren,

    f) andere Personen unterzutauchen, in das Wasser zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,

    g) Ballspiele außerhalb des dafür vorgesehenen Bereiches durchzuführen,

    h) das Entfachen von offenem Feuer,

    i) das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen (einschließlich Fahrräder, Fahrräder mit Hilfsmotor) sowie das Reinigen und Reparieren dieser Fahrzeuge,

    j) das Nächtigen mit Zelten, das Aufstellen von Wohn- und Campingfahrzeugen,

    k) das Tauchen mit Tauchausrüstung ohne Genehmigung der Strandbadleitung,

    l) das unbefugte Angeln,

    m) das Grillen an verbotenen Tagen.

    3. Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Bereiche benutzen, sie dürfen auch auf eigene Gefahr nicht in Schlauchbooten und auf Luftmatratzen mitgenommen werden.

    4. Bei Unfällen ist sofort das Strandbadpersonal zu benachrichtigen. Soweit möglich, sollen Unfallverursacher oder Zeugen sowie Personen zur Feststellung etwaiger Zeugen namhaft gemacht werden. Zur Hilfeleistung ist jeder Besucher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

    5. Bei Gewittergefahr wird der Badegast durch Lautsprecher zum Verlassen des Wassers aufgerufen. Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten.

    § 9 Haftung

    1. Die Benutzung des Strandbad Spessartblicks (Land- und Wasserflächen) und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht der BSD Bäderservice Deutschland GmbH.

    2. Für Verluste und Beschädigungen wird nicht gehaftet, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der BSD Bäderservice Deutschland GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dies gilt auch für Fahrräder, die gebührenfrei abgestellt werden.

    3. Vom Ausschluss bzw. der Begrenzung der Haftung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BSD Bäderservice Deutschland GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BSD Bäderservice Deutschland GmbH beruhen, nicht erfasst.

    § 10 Fundgegenstände

    Gegenstände, die auf dem Strandbadgelände gefunden werden, sind bei der Aufsicht abzugeben. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

    § 11 Wünsche und Beschwerden

    Etwaige Wünsche und Beschwerden nimmt das Strandbadpersonal entgegen. Weitergehende Anregungen oder Beschwerden können per E-Mail an die folgende Adresse eingereicht werden: [email protected] .

    § 12 Aufsicht

    1. Die Aufsichtspersonen haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist unverzüglich Folge zu leisten.

    Sie sind befugt, Personen, die

    a) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung verstoßen,

    b) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,

    c) andere Badegäste belästigen, aus dem Strandbadgelände zu verweisen und ein Hausverbot zu erteilen.

    Zuwiderhandlungen gegen ein erteiltes Hausverbot werden strafrechtlich verfolgt.

    2. Im Falle der Verweisung wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

    3. Das Personal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Ihm ist es untersagt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen, zu erbitten oder zu fordern.

    § 13 Bekleidung und Umkleiden

    1. Der Aufenthalt im Strandbad Spessartblick ist nur in Kleidung/Badebekleidung gestattet. Das Strandbad Spessartblick verfügt über keinen FKK-Bereich.

    2. Für das Umkleiden stehen Badegästen Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung.

    § 14 Hausverbot

    Personen die gegen die Hausregeln/Badeordnung stoßen, sich nicht an die COVID-19 Regelungen halten, sich nicht an die allgemeinen Vorschriften halten o.ä., werden vom Zugang zum Strandbad Spessartblick Gelände ausgeschlossen.

    § 15 Inkrafttreten

    Diese Haus- und Benutzungsverordnung der BSD Bäderservice Deutschland GmbH für das Strandbad Spessartblick in Großkrotzenburg tritt am 20. Juli 2018 in Kraft.

    BSD Bäderservice Deutschland GmbH, Ackermannstr. 41 A, 60326 Frankfurt am Main