CRAVE

General terms and conditions of

CRAVE

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Crave GmbH, Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Crave GmbH, Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    1 Tickets und Vertragsbeziehungen

    1.1 Der Ticketkäufer und CRAVE, nachfolgend Betreiber genannt, werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner. Eintrittskarten für das Festival sind über unseren Ticketing-Vertragspartner vivenu GmbH online über die Homepage des Festivals (https://www.thriftpark.de/) erhältlich. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher des Festivals , die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten des Geländes mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner des Betreibers. Im Folgenden werden diese Vertragspartner als Besucher bezeichnet.

    1.2 Beim Kauf von Tickets über die Website des Festivals gelten zusätzlich die AGB des Ticketing Vertragspartners. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kaufverträge für Tickets mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.

    1.3 Sofern die Ticketbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller sein Ticket per E-Mail.

    1.4 Der Ticketverkauf im Internet endet bei Konzertende. Somit ist auch ein kurzfristiger Ticketkauf an der Abendkasse möglich.

    1.5 Tickets sind nur für das aufgedruckte Festival gültig.

    1.6 Der private Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis ist nicht gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets untersagt. Ein Gewinnspiel oder eine Verlosung von Tickets darf erst nach schriftlicher Erlaubnis durch die RheinEvents GmbH erfolgen.

    1.7 Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.

    1.8 Laut aktueller „CoronaSchVO“ muss die Rückverfolgung aller Teilnehmer gewährleistet sein. Dazu werden Namen und Kontaktdaten aller Personen, die das Konzert verfolgen, beim Ticketkauf über unseren Ticketpartner vivenu erfasst. Achtung: Einlass nur mit negativen Corona-Test, der maximal 48h alt ist oder mit Geimpften oder Genesenen-Nachweis.

    1.9 Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass. Gleiches gilt auch, wenn das vom Besucher vorgelegte Ticket nicht lesbar ist.

    1.10 Schwerbehinderte mit Erwachsenenticket und einem Schwerbehinderten Ausweis „B“ erhalten für eine Begleitperson freien Eintritt (Muss beim Ticketkauf ausgewählt werden – nur Kategorie 1 und 3 möglich – nur solange Vorrat reicht). Ausnahmen bei Theateraufführungen u.a. beim Jungen Theater Bonn.

    2 Sicherheitskontrollen & Einlass

    2.1 Am Einlass des Festivals muss eine gültige Eintrittskarte als Ausdruck oder in elektronischer Form mit einem Personalausweis vorgelegt werden. Das vorgelegte Ticket wird durch den Betreiber entwertet und berechtigt bei Gültigkeit zum Einlass. Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt.

    2.2 Ein gültiges Ticket berechtigt zu dem einmaligen Einlass auf die Veranstaltungsfläche. Ein Wiedereinlass beim Verlassen des Geländes ist nicht erlaubt.

    2.3 Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein Besucher sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass zum Festival verwehrt werden. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und Schadensersatz.

    2.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Einlass zum Festival aus wichtigem Grund zu verwehren. Grund hierfür sind unter anderem das Mitführen oder Tragen von offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober, sexistischer oder anderweitig diskriminierender Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakaten sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen aller Art, Pyrotechnik aller Art, Fackeln, Rauschmittel/Betäubungsmittel, Propangasflaschen, Glasbehältnisse, Werkzeug wie Hammer, Beile, Äxte und Ähnliches, Pyrotechnik jeder Art, Möbel & Sperrmüll, Autobatterien, Musikboxen, Stromaggregate, Drohnen, umweltgefährdende Stoffe und andere gefährliche Gegenstände). Das Verbieten weiterer Gegenstände obliegt dem Personal vor Ort. Weitere Gründe sind der offensichtlich stark alkoholisierte Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht. Dem Personal ist Folge zu leisten. Ein Mitführen der o.g. Gegenstände zieht einen Ausschluss des Festival nach sich. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten oder Schadenersatz besteht nicht. Auch das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet.

    2.5 Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Besucher außerhalb des Geländes verwahrt werden.

    2.6 Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (im Einzelnen aus Abschnitt 8 aufgeführt) führt dazu, dass der Einlass verwehrt wird. Akkreditierte Pressevertreter und vom Betreiber beauftragte Personengruppen dürfen auch die unter Abschnitt 8 genannten Gerätschaften mitführen.

    2.7 Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Betreiber keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht. Ebenso übernimmt der Betreiber keine Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher.

    3 Absage, Abbruch des Festivals, Verspätung & Programmänderung

    3.1 Wenn durch Witterungsumstände oder andere äußere Umstände eine Gefahr für Gäste entsteht, wird das laufende Festival unterbrochen oder das noch nicht gestartete Festival abgesagt oder verschoben.

    3.2 Wird das Festival aufgrund behördlicher Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt vor Beginn des Festival abgesagt oder nach dessen Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, dem Betreiber kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung erhält der Besucher allerdings den Ticketpreis (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) erstattet.

    3.3 Das Festival kann durch den Betreiber terminlich (a) oder örtlich (b) aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden, dies gilt auch in Bezug auf eine Änderung der CoronaSchuVo.

    3.4 Verspätungen, die nicht mehr als 2 Stunden betragen, sind vom Besucher hinzunehmen.

    3.5 Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellstmöglich durch den Betreiber bekanntgegeben.

    3.6 Der Betreiber ist berechtigt, bestimmte Bereiche oder auch das gesamte Festival temporär aus Sicherheitsgründen räumen zu lassen. Der Betreiber bemüht sich, die betroffenen Bereiche so schnell er es verantworten kann wieder freizugeben. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

    4 Verbote & Hausrecht

    5.1 Der Betreiber hat auf dem gesamten Festival Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Auch mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht des Betreibers unterworfen. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Betreibers ist Folge zu leisten.

    5.2 Gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken sowie das Verteilen von Flyern und Werbung jeglicher Art) sind auf dem Festival grundsätzlich verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber.

    5.3 Das Klettern auf Bühnen und sonstigen Aufbauten sowie Stage-Diving und das Verlassen der Parzellen ohne besonderen Grund ist strengstens untersagt.

    5.4 Ein gewerbsmäßiges Sammeln von Pfandbehältern ist untersagt.

    5.5 Verstößt ein Besucher gegen in diesen Vertragsbedingungen getroffenen Regelungen oder wenn ein Besucher den ordnungsgemäßen Ablauf des Festival oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besuchern, Künstlern oder Mitarbeitern des Betreibers gefährdet, kann eine Verweisung vom Festival erfolgen. Einen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der betroffene Besucher in diesem Fall nicht.

    5.6 Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch des Festival verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises und Schadensersatz.

    5.7 Jegliche Form von Vandalismus wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und führt zum Ausschluss von des Festivals.

    4.8 Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Besucher auch zur Beachtung der FAQ und Regeln für das Verhalten die den Festival zugrunde liegen.

    5 Lebensmittel & Getränke

    5.1 Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind auf dem Festival grundsätzlich verboten.

    5.2 Speisen und Getränke werden vor Ort angeboten.

    5.3 Auf Geschirr und Becher zur Ausgabe von Speisen oder Getränken kann der Veranstalter ein Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers / des Geschirrs zurückgezahlt.

    5.4 Wenn Speisen oder Getränke bei Gastronomen auf dem Festival, die nicht identisch mit dem Veranstalter sind, gekauft werden, besteht eine vertragliche Beziehung bezüglich dieser Speisen oder Getränke ausschließlich zu diesem Gastronomen.

    6 Jugendschutz

    6.1 Für das gesamte Festival gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Wer dagegen verstößt (beispielsweise durch Weitergabe von Alkohol an Besucher unter 16 Jahren), riskiert eine Anzeige und kann von dem Gelände verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises oder Schadenersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen.

    7 Aufzeichnungsgeräte & Aufnahmen

    7.1 Das Fotografieren auf dem Festival ist Besuchern nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

    7.2 Besuchern, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) oder anderes semiprofessionelles oder professionelles Aufnahmeequipment mitführen, kann der Eintritt verwehrt werden.

    7.3 Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Betreibers erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Verstößt ein Besucher mit der Veröffentlichung von Mittschnitten und/oder Aufzeichnung gegen Urheber- oder Nutzungsrechte der auftretenden Künstler, hat er dem Betreiber und/oder den Rechteinhabern den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

    7.4 Der Besucher erklärt sich mit Betreten des Festivals unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihm durch den Betreiber oder durch vom Betreiber akkreditierte Dritte angefertigt und zu Werbe- und/oder Berichtzwecken unentgeltlich benutzt werden dürfen. Das schließt insbesondere eine Veröffentlichung im Internet und sozialen Netzwerken ein. Außerdem ist insbesondere die Veröffentlichung von Fotos eingeschlossen, auf denen Kennzeichen zu sehen sind.

    8 Parkplätze

    8.1 Das Angebot eines Parkplatzes für mit dem Auto anreisende Besucher ist ein freiwilliges Angebot des Veranstalters mit begrenzter Kapazität. Auf Nutzung eines Parkplatzes besteht kein automatischer Anspruch durch Kauf des Festival Tickets. Für die Nutzung des Parkplatzes gelten eigene Vertragsbedingungen der Stadt Bonn, die vor Ort aushängen.

    9 Haftung

    9.1 Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Besucher oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

    9.2 Störungen der technischen Einrichtung des Geländes oder deren Fehlbedienung durch den Besucher begründen für den Mieter keine Schadenersatzansprüche. Der Besucher haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Geländes und dessen Nebenflächen.

    10 Anwendbares Recht & salvatorische Klausel

    10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Bonn. Vertragssprache ist Deutsch.

    10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB