vivenu

General terms and conditions of

Freibad Sonnefeld

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Gemeinde Sonnefeld, Schafberg 2, 96242 Sonnefeld, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Gemeinde Sonnefeld, Schafberg 2, 96242 Sonnefeld, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Schutz – und Hygienekonzept

    der Gemeinde Sonnefeld für die Wiederaufnahme des Badebetriebes im Freibad Sonnefeld für die Zeit der Corona – Pandemie

    1. Allgemein/Organisatorisches

    Die Gemeinde Sonnefeld hat ein Schutz – Hygienekonzept auf den momentanen Erkenntnissen der 12. BayIfSMV vom 19.05.21, dem BayMBL.Nr.355 vom 19.05.21 und dem Pandemieplan Bäder Version 4.0 der DGfdB vom 25.03.21 erstellt.

    Der Betriebsleiter hat das Personal zu dem Schutz – und Hygienevorschriften geschult. Das Kioskpersonal wird vom Kioskpächter geschult. Die ehrenamtlichen Rettungsschwimmer werden vom technischen Leiter der Wasserwacht Ortsgruppe Sonnefeld geschult. Personen mit Kontakt zu SARS – CoV – 2 – Fällen in den letzten 14 Tagen mit einer bekannten /nachgewiesenen Infektion durch SARS – CoV – 2 sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Badebetrieb ausgeschlossen. Ein Zugang – und Verhaltenskonzept ist am Freibadeingang im Aushang. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

    Maskenpflicht:

    Gäste ab dem 16. Geburtstag haben eine FFP2 – Maske und Mitarbeiter sowie weitere Dienstleister eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine Mund – Nasen – Maske tragen. Das Abnehmen der Mund – Nasen – Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.

    Von der Pflicht zum Tragen eines Mund – Nasen – Schutzes sind nur ausgenommen: Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen eines Mund – Nasen – Schutzes aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich – medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) enthält und den Grund warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt.

    Negativer Corona Test:

    Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 ist ein negativer Schnelltest oder negativer PCR - Test nicht älter als 24 Stunden für den Zugang zum Bad notwendig. Unter einem Wert von 50 entfällt dieser.

    Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind hiervon ausgenommen. Vollständig Geimpfte (14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung) und Genesene

    (Infektion mind. 28 Tage, maximal sechs Monate zurückliegend) sind von der Testpflicht befreit.

    Sie müssen aber dem Kassenpersonal einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzeigen und einen Personalausweis zur Bestimmung der Identität mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Im Freibad Sonnefeld besteht keine Teststation und kein Maskenverkauf.

    2. Geltungsbereich

    Dieses Schutz – und Hygienekonzept gilt für das Freibad Sonnefeld. Es ist für alle Personen verbindlich, die das Freibad Sonnefeld betreten. Das Schutz und Hygienekonzept ist für alle Personen zugänglich zu machen.

    3. Generelle Sicherheits – und Hygieneregeln

    Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen im Freibadgelände, einschließlich Becken und Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen des Freibades bis zu geparkten Fahrzeugen.

    Folgende Regelungen wurden festgelegt:

    a) Die Besucher werden durch das Kassenpersonal, Aushänge, Hinweisschilder und Piktogramme bereits vor dem Eingang sowie an weiteren Stellen im Badgelände auf die bestehenden Abstandsregelungen sowie geltenden Hygienebestimmungen hingewiesen.

    b) Im gesamten Freibad werden wo notwendig Abstandsmarkierungen auf dem Boden verlegt. Mit dem notwendigen Augenmaß sowie auch erforderlicher Hinweise durch das Personal sollen Warteschlangen vermieden werden.

    c) Bei Inanspruchnahme einer Erste - Hilfe – Leistung stimmen die Besucher aufgrund der Notwendigkeit automatisch einer Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Meter durch das Badpersonal zu. Das Personal hält sich an die Vorgaben der DGUV Handlungshilfe für Ersthelfende im Umfeld der Corona Pandemie.

    4. Eingangs – und Kassenbereich

    Insbesondere im Eingangsbereich werden Besucher über die einzuhaltenden Regeln und das richtige Verhalten informiert.

    a) Im Eingangs/Kassenbereich sind Mindestabstände durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet.

    b) Vor dem Kassenhäuschen darf nur eine Person herantreten.

    c) Der Ein – und Ausgang der Besucher erfolgt getrennt. Hinweisschilder sind angebracht.

    d) Im Eingangs – und Wartebereich ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen.

    e) Das Kassenpersonal ist durch eine Scheibe gegen eine Tröpfcheninfektion geschützt.

    5. Zugangskonzept

    a) Mit der Einrichtung eines Ticketsystems werden Warteschlangen an der Kasse vermieden.

    b) Mit der Einrichtung einer Onlinebezahlmöglichkeit, mit vollständiger Erfassung der Adressdaten, wird die Rückverfolgung der Kontakte garantiert.

    c) Um den Zeitraum des Aufenthalts einzugrenzen erfolgt der Betrieb in 2 Zeitblöcken.

    d) Die Einlasskontrolle erfolgt durch das Kassenpersonal

    e) Kinder unter 12 Jahren erhalten nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen.

    f) Saisonkarten werden nicht ausgegeben.

    6. Begrenzung der Besucherzahl und Betrieb der Becken

    a) Zur Einhaltung der aufgestellten Schutzregeln und Hygienevorschriften muss die Anzahl der Besucher begrenzt werden

    b) Beginnend mit 480 Besuchern pro Tag

    Zeitbloch 1: 10:00 – 14:00 Uhr 240 Personen

    Zeitblock 2: 15:00 – 19:00 Uhr 240 Personen

    Nach dem ersten Zeitblock findet von 14:00 – 15:00 Uhr eine Reinigung und Desinfektion der Sanitäranlagen statt. Die einzelnen Arbeitsbereiche werden dazu gesperrt. Die Badegäste vom ersten Zeitblock müssen das Bad verlassen. Je nach Besucheraufkommen sind zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen die sich in der Hauptsache auf Kontaktflächen beziehen.

    Wir behalten uns vor die Besucherzahl bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften zu reduzieren.

    Schwimmerbecken: max. 45 Schwimmer gleichzeitig im Becken.

    3 Doppelbahnen abgesperrt durch Trennleinen.

    Pro Doppelbahn max. 15 Schwimmer

    Es wird im Kreisverkehr geschwommen.

    Die Bahnen sind durch Piktogramme gekennzeichnet.

    Sprunganlage: Die Sprunganlage bleibt geschlossen.

    Sie wird nur auf Anfrage bei wenig Badebetrieb und für die Abnahme von Schwimmabzeichen und Prüfungsvorbereitungen geöffnet. Am Aufgang zur Sprunganlage sind mind. 1,5m Abstand einzuhalten. Auf der Sprunganlage befindet sich immer nur eine Person. Die Sprunggrube ist nach dem Springen sofort zu verlassen.

    Wasserrutsche: Am Aufgang zur Wasserrutsche ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Auf der Rutsche darf immer nur eine Person rutschen. Der Rutschenauslauf ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen.

    Nichtschwimmer/Erlebnisbecken: max. 30 Personen gleichzeitig im Becken.

    Die Aerosolbildenden Attraktionen (Nackendusche, Wasserfall, Liegebucht mit Luftperlendüsen und Fontäne) bleiben aus. Die Massagedüsen können unter Einhaltung von 2m Mindestabstand genutzt werden.

    Kinderplanschbecken: max. 6 Kinder gleichzeitig im Becken. Der Wasserpilz bleibt wegen Aerosolbildung aus. Vor der Kinderrutsche ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Die Erziehungsberechtigten sind für ihre Kinder verantwortlich

    Hinweis auf Mindestabstand und Eigenverantwortlichkeit.

    Liegewiese: Hinweis auf Mindestabstand und Eigenverantwortlichkeit.

    Das Sitzen auf den Beckenrändern ist nicht gestattet. Das Antauchen von Personen und Auspusten von Wasser auf Personen ist untersagt. Die Bademeister überwachen die Einhaltung der Regeln in den Becken. Es wird für das Schwimmer – und Erlebnisbecken jeweils 1 Bademeister abgestellt.

    7. Kassenbereich, Freibadwege, Sanitär – und Umkleidebereich

    a) Es gilt eine Maskenpflicht für alle Badegäste in Räumen, überdachten Bereichen und auf den Freibadwegen. Auf dem Weg zur Benutzung der Becken besteht keine Maskenpflicht. Abstandsgebot von mind. 1,5m auf dem gesamten Freibadgelände.

    b) Die Duschräume und Sammelumkleiden bleiben geschlossen

    c) Die Toiletten dürfen gleichzeitig von 2 Personen genutzt werden. Es besteht Maskenpflicht. Der Mindestabstand ist einzuhalten.

    d) Die Einzelumkleiden und die Schließfächer sind geöffnet

    e) Föhne dürfen nicht genutzt werden.

    8. Reinigungs – und Hygieneplan

    a) Reinigung nach Reinigungsplan und Desinfektionsplan

    b) Die Bereiche dazu werden abgesperrt

    c) Es werden Desinfektionsstationen (Sensor) für die Hände an der Kasse, in den Toiletten und am Erste Hilfe Raum installiert

    d) An allen Handwaschbecken werden Hinweise zum richtigen Händewaschen angebracht.

    e) An allen Handwaschbecken werden ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt

    f) Betrieb der Gastronomie aufgrund eines entsprechenden Reinigungs – und Hygieneplan durch den Kioskpächter

    9. Sport und Spielangebote

    a) Ballsport auf dem gesamten Gelände ist nicht erlaubt

    b) Ballspielen in den Becken ist nicht erlaubt

    c) Volleyballfeld und Basketballfeld bleiben geschlossen

    d) Tischtennis ist möglich

    e) Benutzung der Spielgeräte für Kinder möglich

    f) Das Ausleihen von Tischtennisschlägern an der Kasse ist nicht möglich

    10. Schulen und Vereine

    Die Übungsleiter/Lehrer werden vom Betriebsleiter in das Hygiene – und Zulassungskonzept eingewiesen. Die Übungsleiter/Lehrer unterweisen ihre Teilnehmer/Schüler. Lehr. – und Vereinsbetrieb sollen nach möglich außerhalb der

    Regulären Öffnungszeiten stattfinden.

    11. Schutz des Personals

    Das Bäderpersonal trägt während des Aufsichtsdienstes keine Schutzmaske. Im überdachten Bereich ist beim Kundenkontakt Maskenpflicht. Für das Bäderpersonal gilt ebenfalls der Mindestabstand. Während der Erste-Hilfe-Leistung besteht Maskenpflicht. HLW ist soweit möglich mit dem Beatmungsbeutel durchzuführen, das Bäderpersonal entscheidet dies in eigener Verantwortung.

    Sonnefeld, 11.06.21

    Gemeinde Sonnefeld

    Keilich

    1. Bürgermeister

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