vivenu

General terms and conditions of

Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen, Friedrichstraße 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen, Friedrichstraße 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Haus- und Badeordnung

    für das Hallenbad der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

    für den Zeitraum der SARS-CoV-2-Pandemie

    I. Allgemeine Bestimmungen

    1. Das Hallenbad ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen. Die Badegäste sollen darin Spaß, Erholung, Entspannung und Ruhe finden. Es soll eine Steige- rung der Lebensqualität für alle Badegäste erzielt werden. Deshalb ist in allen Räumen auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit sowie die Einhaltung des Hy- gienekonzepts zu achten.

    2. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltun- gen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schulen, Vereine,...) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

    3. Sollte eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.

    4. Fundgegenstände, die auf dem Gelände des Hallenbads gefunden werden, sind sofort dem Aufsichtspersonal des Hallenbads abzugeben. Über die Fundsachen wird nach den gesetzli- chen Bestimmungen verfügt.

    5. Die Hinweisschilder für die im Bad befindlichen Einrichtungen, z. B. für Sauna, Umkleiden usw., sind zu beachten.

    Zweck und Ziel

    6. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Eggensteiner Hallenbades und ist für alle Badegäste verbindlich.

    7. Mit Lösen des Eintritts bzw. mit Betreten des Bades akzeptiert jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen. Bei Benutzung durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.

    Hausrecht, Wünsche/Beschwerden/Anregungen

    8. Das Aufsichtspersonal des Hallenbads übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.

    9. Die Badleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon aus betrieblichen oder sonstigen Gründen einschränken. Eine Minderung oder eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt grundsätzlich nicht.

    10. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung, das Hygienekonzept oder Anordnungen des Aufsichtspersonals verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

    Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung oder das Hygienekonzept ist das Auf- sichtspersonal des Hallenbads berechtigt, die Personalien des Betroffenen festzustellen und zu diesem Zwecke die Einsichtnahme in seine Ausweispapiere zu verlangen.

    11. Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Aufsichtspersonal gern entgegen; sie können aber auch im Rathaus Eggenstein, Bau- und Liegenschaftsamt, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

    Badegäste

    12. Die Benutzung des Hallenbads ist grundsätzlich für jedermann gestattet.

    13. Der Zutritt ist nicht gestattet für

    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol und Drogen) stehen;

    b) Personen, die Tiere mit sich führen;

    c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit, offenen Wunden oder übertragbaren Hautkrankheiten leiden;

    d) Personen,die vor weniger als zwei Wochen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2infizierten Person hatten oder selbst mit SARS-CoV-2 infiziert sind;

    e) Personen, die Symptome wie Husten und Fieber zeigen. Dies gilt auch bei Durchfall, Übelkeit, nicht erklärbarer starker Müdigkeit und Muskelschmerzen sowie Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes.

    14. Personen, die sich nicht ohne die Hilfe Dritter sicher im Bad bewegen können, ist die Benutzung nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

    15. Kinder, die das 11. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Hallenbad nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Dasselbe gilt für Kinder, die das 11. Lebensjahr zwar vollendet haben, aber noch nicht schwimmen können.

    Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Diese ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem anderen Bereich auf- halten als die zu beaufsichtigenden Kinder. Die Aufsichtspflicht kann nicht auf das Aufsichtspersonal des Hallenbads übertragen werden.

    16. Die im Bad bzw. der Sonnenwiese bereitstehenden Liegen und Stühle dürfen mit Einhaltung der Abstandsvorschriften und aus hygienischen Gründen nur unter Verwendung eines ausreichend großen Badetuchs und in Badekleidung benutzt werden.

    II. Öffnungszeiten und Preise Öffnungszeiten

    17. Die Öffnungszeiten hängen im Eingangsbereich des Hallenbads aus und sind auch auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Einlass ist derzeit nur immer zum Beginn des je- weils gebuchten Zeitraums (Slot) und innerhalb von max. 15 Minuten; ein späterer Zutritt ist nicht möglich. Die Badebecken sind 30 Minuten vor Badeschluss zu verlassen.

    Eintritt

    18. Die Eintrittspreise und Entgelte für sonstige Leistungen ergeben sich aus der Preisliste, die durch Aushang bekannt gegeben wird.

    19. Die Benutzung der Einrichtungen des Hallenbads ist aktuell nur mit online vorgebuchtem Ticket gestattet. Das Ticket ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

    Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen, personalisierten Tickets für die entspre chende Leistung sein; Jahres- und Wertcoins können derzeit nicht genutzt werden; sie verlieren ihre Gültigkeit/Wertigkeit jedoch nicht.

    20. Gebuchte Ticktes werden nicht zurückgenommen, verlorene Tickets werden nicht erstattet. Tickets, die nicht innerhalb des unter Nr. 17 genannten Zugangszeitraums im Bad gescannt werden, verlieren ihre Gültigkeit ersatzlos.

    21. Die Tickets berechtigen nur zum einmaligen Badeeintritt im gebuchten Slot.

    22. Schulklassen, Vereine oder sonstige Benutzergruppen haben nur Zutritt in Begleitung einer Aufsichtsperson (z.B. Lehrer). Diese ist verantwortlich für Aufsicht (dazu gehört insbesondere auch die Beckenaufsicht), die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und die Vorgaben des Hygienekonzepts. Schulklassen und Gruppen dürfen das Bad nur gemeinsam betreten und müssen es auch gemeinsam wieder verlassen.

    23. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, bei ermäßigten Tickets den Personalausweis oder eine andere Legitimation für die Ermäßigung zu verlangen.

    24. Der Verlust des Schlüsselarmbands muss umgehend dem Aufsichtspersonal gemeldet werden. Für den Ersatz des Schlüsselarmbands fallen Kosten in Höhe von 20,00 € an.

    III. Haftung

    25. Die Badegäste benutzen die Badeeinrichtung einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtun- gen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Gemeinde, das Bad und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Gemeinde nicht.

    26. Für Sach- oder Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

    27. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen mitgeführter Gegenstände wird nicht gehaftet. Dies gilt insbesondere für Wertsachen oder Bargeld. Jegliche persönliche Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren. Dies gilt auch für mitgeführte Taschen.

    28. Jeder Unfall oder Verlust ist dem zuständigen Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen.

    29. Eine Haftung für durch Bade- sowie Saunabenutzung hervorgerufene gesundheitliche Beeinträchtigungen wird nicht übernommen.

    IV. Besondere Bestimmungen für das Hallenbad Badbenutzung

    30. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung1 gestattet. Das Tragen von langen Shorts ist untersagt.

    31. Bei Kindern unter 3 Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben, um mögliche Verunreinigungen zu vermeiden und die Badewasserqualität zu erhalten.

    32. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

    33. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Für Abfälle jeglicher Art sind Abfallbehälter vorhanden und zu benutzen. Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Aufsichtspersonal gebeten.

    34. Badebekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Hierfür sind die Waschbecken im Sanitärbereich zu benutzen.

    35. Jeder Badegast hat vor der Benutzung der Schwimmbecken im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Die Einhaltung der maximal zulässigen Personenzahlen in den Sanitärräumen sind zu beachten. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Be- nutzung der Schwimmbecken ist untersagt.

    Verhalten im Bad

    36. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

    37. Untersagt sind insbesondere:

    a) das Mitbringen von Tieren,

    b) das Rauchen in sämtlichen Räumen,

    c) das Spielen von Musikinstrumenten, der Einsatz von Rundfunk- und anderen Tonwiedergabegeräten oder Fernsehgeräten,

    d) das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras oder Fotohandys,

    e) das Nacktbaden außerhalb des Saunabereiches,

    f) der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken außerhalb des ausgewiesenen Cafeteriabereichs und der Genuss von Kaugummi im unmittelbaren Beckenbereich,

    g) das Mitbringen von zerbrechlichen Gegenständen (z.B. Behälter aus Glas / Porzellan),

    h) das Abstreifen von Schweiß sowie Kosmetik, wie Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden bzw. färben oder ähnliches im Bade-, Dusch- und Umkleidebereich,

    i) das seitliche Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken, das unter Wasser tauchen anderer Personen sowie das Aufschwimmen / Überholen anderer Personen bzw. Nutzung des Sprungbereiches ohne Freigabe,

    j) das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen.

    Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchel sowie aufblasbaren Gegenständen bedarf der besonderen Zustimmung des Aufsichtspersonals. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

    38. Nichtschwimmer

    a) Die Benutzung des als „Schwimmerbereich“ gekennzeichneten Teils des Schwimmerbeckens ist für Nichtschwimmer verboten.

    b) Nichtschwimmer dürfen nur den durch eine Absperrleine getrennten und mit „Nichtschwimmerbereich“ gekennzeichneten Teil des Beckens benützen.

    c) Kinder müssen dabei unter Aufsicht eines schwimmkundigen Erwachsenen sein und Schwimmhilfen (z.B. Schwimmflügel) tragen.

    39. Die Erteilung von Schwimm- und Aquafitnessunterricht durch Personen, die nicht dem Aufsichtspersonal angehören, ist während der öffentlichen Badezeit nicht gestattet.

    40. Über die Freigabe der Sprunganlage entscheidet das Aufsichtspersonal. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr, Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

    a) der Sprungbereich frei ist,

    b) nur eine Person das Sprungbrett betritt,

    c) der Sprungbereich unmittelbar nach dem Sprung verlassen wird.

    41. Zum Aus- und Ankleiden stehen Einzel- und Sammelkabinen sowie Garderobenschränke in begrenztem Umfang zur Verfügung. Diese Garderobenschränke sind mit Safeomat-Schlössern versehen, die mit 2-Euromünzen benutzt werden können. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Eine Ablage der Kleidung in der Schwimmhalle ist nicht gestattet. Garderobenschränke, die auch eine halbe Stunde nach Ende der Öffnungszeit noch verschlossen sind, werden vom Aufsichtspersonal geöffnet und der Inhalt in Verwahrung genommen.

    42. Die als “Barfußgang” bezeichneten Gänge im Umkleidebereich, die Duschen, die gesamten Bereiche der Schwimmhalle, der Sauna und der Außenanlagen dürfen nur barfuss oder in geeigneten Badeschuhen betreten werden.

    V. Bestimmungen für den Freibadbereich

    43. Bei geeigneter Witterung wird die Glasfront zur Außenanlage geöffnet.

    44. Bewegungsspiele und Sport – auch ohne Bälle und Geräte – dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Badeleitung.

    45. Bei Gewitter ist der Außenbereich unverzüglich zu verlassen; den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

    VI. Inkrafttreten

    46. Diese Haus- und Badeordnung tritt zum 01.08.2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Haus- und Badordnung vom 31.01.2015 ungültig.

    Eggenstein-Leopoldshafen, 31.07.2020

    ( Bernd Stober )

    Bürgermeister