1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, DE
Die vivenu GmbH, Speditionstrasse 13, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
Haus- und Badeordnung(opens in a new tab)
Benutzungsbestimmungen für das Löwenbad Hachenburg der Verbandsgemeindewerke Hachenburg
1. Zweck
Die nachstehenden Benutzungsbestimmungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des von den Verbandsgemeindewerken Hachenburg
geführten Löwenbades. Der Badegast soll durch die bestimmungsgemäße Benutzung aller Einrichtungen im Löwenbad Erholung finden.
Die Beachtung der Benutzungsbestimmungen liegt daher im Interesse aller Badegäste.
Die Benutzungsbestimmungen sind für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Eingangsbereiches erkennt der Badegast die Bestimmungen zur Benutzung des Bades an.
Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Benutzungsbestimmungen mit verantwortlich.
2. Badegäste
Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Epileptiker und betrunkene, Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen und übertragbaren Krankheiten.
Kinder unter 6 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener benutzen.
3. Eintritts-Chipcoins
Der Eintritt durch das Eingangsdrehkreuz ist nur mit einem gültigen Chipcoin gestattet.
Die Eintrittspreise ergeben sich aus der Preisliste für das Löwenbad Hachenburg.
Diese hängt im Eingangsbereich des Löwenbades zur Einsichtnahme aus.
Eine Erstattung oder teilweise Erstattung von Eintrittsgeldern wegen Nichtgefallen oder wegen kurzzeitigen Benutzens erfolgt nicht.
Im Badegast-Bereich der Cafeteria des Löwenbades besteht bargeldloser Zahlungsverkehr. Warenerwerb in der Cafeteria wird auf dem Chipcoin verbucht. Der Höchstbetrag, bis zu welchem auf diese Weise Ware erworben werden kann, ist festgelegt auf
a) 50,00 € pro Chipcoin bei Erwachsenen
b) 15,00 € pro Chipcoin bei Kindern/Jugendlichen.
Vor Verlassen des Bades sind die erworbenen Waren am Nachzahlautomaten zu bezahlen. Der Versuch, das Bad zu verlassen, ohne die erworbenen Waren zu bezahlen, wird zur Strafanzeige gebracht und zieht ein Hausverbot nach sich.
4. Öffnungszeiten, Badezeiten
Die Öffnungszeiten sind von den Verbandsgemeindewerken Hachenburg festgesetzt und hängen im Eingangsbereich des Löwenbades zur Einsichtnahme aus.
Eintritt wird bis eine Stunde vor Badschließung gewährt.
Die Benutzung des Bades außerhalb der regulären Badezeiten zieht Strafanzeige nach sich.
5. Haftung
Der Badegast haftet für die ihm zum Gebrauch überlassenen Artikel, vor allem den Chipcoin für den Eintritt. Bei Verlust des Chipcoins hat er hierfür einen Ersatzbetrag in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Hinzu kommt – unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Nutzung – der unter Punkt 3. genannte maximal aufbuchbare Betrag. Der diensthabende Schwimmmeister ist vom Verlust des Chipcoins und/oder Armbandes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Die Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen beim Schwimmbadpersonal ist nicht möglich. Die Aufbewahrung von hohen Bargeldbeträgen und/oder Wertsachen in den Garderobenschränken wird nicht empfohlen; sie geschieht auf eigenes Risiko. Die Hinterlegung von größeren
Gegenständen (Koffer u. ä.) in den Garderobenschränken ist nicht möglich.
Für Geld, Wertsachen und Fundgegenstände sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken ist jede Haftung der Verbandsgemeindewerke Hachenburg ausgeschlossen. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
6. Badbenutzung
Beim Betreten des Bades wird jeder Badegast am Eingangsdrehkreuz automatisch fotografiert. Dies dient ausschließlich zur Sicherheit der Badegäste. Die Fotos werden für maximal 48 Stunden auf den Rechnern des Löwenbades Hachenburg gespeichert und danach automatisiert gelöscht.
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei absichtlichen Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt in Höhe von 30,00 € erhoben. Jede Beschädigung oder absichtliche Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Jegliche Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
Der Badegast hat vor dem Betreten der Schwimmbecken im Vorreinigungsraum unter einer Dusche seinen Körper mit Seife gründlich zu waschen und die Seife wieder vom Körper abzuspülen. Diese Vorreinigung dient nicht zuletzt der Badewasserqualität der Schwimmbecken. Bei besonders großem Andrang oder in besonderen Fällen kann der diensthabende Schwimmmeister die Benutzungsform und die Benutzungszeit der Duschen regeln.
In den Schwimmbecken ist die Verwendung von Seifen, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
Der Zugang zu den Umkleidekabinen erfolgt unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Gänge. Der Weg von den Umkleidekabinen zu den Garderobenschränken und zum Vorreinigungsraum, der Vorreinigungsraum selbst und die Schwimmhalle dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
7. Zutritt von Gruppen
Die Benutzung des Hallenbeckens in größeren Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Verbandsgemeindewerke Hachenburg gestattet.
Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Gruppen wird von den Verbandsgemeindewerken Hachenburg geregelt.
8. Badekleidung
Der Aufenthalt in der Schwimmhalle sowie in den Außenbecken des Freibadbereiches ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft der diensthabende Schwimmmeister.
Badekleidung darf in den Schwimmbecken nicht ausgewaschen oder ausgewrungen werden; hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen (Duschräume) zu benutzen.
Badeschuhe, Schwimmflossen u. ä. dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.
Über Ausnahmeregelungen entscheidet der diensthabende Schwimmmeister.
9. Verhalten im Bad
Das Löwenbad ist eine öffentliche Einrichtung, die ihren Besuchern Entspannung und Erholung bieten soll. Es muss alles unterbleiben, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
Es ist daher nicht gestattet:
a) Rundfunkgeräte, CD-Spieler, mp3-Player etc. mit angeschlossenen oder eingebauten Lautsprechern – mit Ausnahme von Ohr-/Kopfhörern – und/oder Musikinstrumente mitzubringen und zu betreiben,
b) Tiere mitzubringen,
c) Glasflaschen mitzubringen,
d) auf dem Gelände (auch im Außenbereich) des Löwenbades zu rauchen.
Ferner ist das Fotografieren oder Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten.
Die Garderobenschränke sind zur Sicherung der darin abgelegten Gegenstände zu verschließen.
Nichtschwimmer dürfen nur den abgetrennten Nichtschwimmerbereich im Hallenbecken (nur bei Wassertiefe bis zu maximal 1,30 m), das Kleinkinder-Planschbecken, den Hot-Whirlpool sowie die für sie vorgesehenen Außenbecken und das Rutschenbecken benutzen.
Die Benutzung der Wasserrutschen und der Sprunganlagen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten unter Beachtung der dargestellten Benutzungshinweise gestattet. Die Sprunganlagen sind nur mit Rücksichtnahme auf andere Badegäste und die Einrichtungsgegenstände des Löwenbades Hachenburg zu benutzen. Den Anweisungen des Schwimmbadpersonals ist Folge zu leisten.
Das Unterschwimmen der Sprunganlagen ist, soweit sie freigegeben sind, unzulässig.
Es ist nicht gestattet:
a) andere unterzutauchen oder in die Schwimmbecken zu stoßen,
b) vom längsseitigen Beckenrand in die Schwimmbecken zu springen,
c) an den Einsteigeleitern, Trennungsseilen und Haltestangen zu turnen oder die Trennseile zu beseitigen,
d) Badegäste durch Übungen oder Spiele zu belästigen,
e) außerhalb der Treppen und Leitern die Schwimmbecken zu verlassen.
10. Fundgegenstände
Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind dem Schwimmbadpersonal abzugeben. Abgegebene Fundgegenstände werden zunächst im Löwenbad verwahrt. Sie werden anschließend dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Hachenburg (Fundbüro) weitergegeben, welches über sie nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
11. Wünsche und Beschwerden
Etwaige Wünsche und/oder Beschwerden der Badegäste nimmt der diensthabende Schwimmmeister entgegen.
Weitergehende Wünsche und Beschwerden können mündlich oder schriftlich vorgebracht werden bei:
Verbandsgemeindewerke Hachenburg
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
12. Aufsicht
Das Schwimmbadpersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und für die Einhaltung dieser Benutzungsbestimmungen zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Der diensthabende Schwimmmeister übt das Hausrecht aus und ist befugt, Personen, welche
a) die Sicherheit und Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsbestimmungen verstoßen, von einer weiteren Benutzung des Löwenbades auszuschließen.
Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann durch den diensthabenden Schwimmmeister Personen zeitweise der Zutritt zum Bad untersagt werden.
Der Widerspruch eines hiervon betroffenen Badegastes ist an die
Verbandsgemeindewerke Hachenburg
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
zu richten.
Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.
13. Inkrafttreten
Die Haus- und Badeordnung für das Löwenbad der Verbandsgemeinde Hachenburg tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Hachenburg, den 01.01.2013
Dörner
Werkleiter
Ergänzung zur Haus- und Badeordnung
Ergänzende Benutzungsbestimmungenfür das Löwenbad Hachenburg der Verbandsgemeindewerke Hachenburg unter Infektionsschutzbedingungen angesichts der Coronapandemie
Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Löwenbades Hachenburg vom 05.06.2013 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von Wasserrutschen und Sprunganlagen sind zu beachten
Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz.
Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Personen mit Verdachtsanzeichen.
Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
Maßnahmen zur Abstandswahrung
Halten Sie in allen Räumen und auf allen Flächen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten
Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal einer Person gleichzeitig betreten werden.
In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand.
Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).
Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
Inkrafttreten
Die Ergänzung zur Haus- und Badeordnung für das Löwenbad der Verbandsgemeinde Hachenburg tritt am
01.07.2020 in Kraft.
Hachenburg, den 25.06.2020
Dörner
Werkleiter