vivenu

General terms and conditions of

Kreisjugendring München-Stadt & München-Land

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Kreisjugendring München-Stadt des Bayerischen Jugendrings, K.d.ö.R., Paul-Heyse-Straße 22, 80336 München, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Kreisjugendring München-Stadt des Bayerischen Jugendrings, K.d.ö.R., Paul-Heyse-Straße 22, 80336 München, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    1. SCHUTZ- UND HYGIENEMASSNAHMEN

    1.1 Die Besucher:innen haben sich über die aktuell gültigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu informieren. Diese sind vor dem Festival auf der Homepage www.oben-air.de zu finden.

    1.2 Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen werden die Besucher:innen des Geländes verwiesen und ein erneuter Zutritt zur Veranstaltung wird nicht gewährt.

    1.3 Der Veranstalter behält sich vor, bei der Veranstaltung ein 2G, 2G+ oder ähnliches Konzept anzuwenden, je nachdem wie die dann geltenden Bestimmungen sind.

    2. ERWERB DER EINTRITTSKARTE

    2.1 Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem:der Besucher:in der Veranstaltung und den Veranstaltern zustande.

    2.2 Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.

    2.3 Der Erwerb der Tickets zum Zwecke des Wiederverkaufs ist nicht gestattet. Der kommerzielle, gewerbliche und private Weiterverkauf allgemein sowie bei eBay und anderen Verkaufsplattformen zu einem höheren als dem regulären Verkaufspreis sowie gegen zusätzliches Entgelt ist verboten.

    2.4 Sollte die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt werden, der nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt (höhere Gewalt, Rahmenbedingungen aufgrund der Covid-19 Pandemie und möglicher Mutationen), ist es das Recht des:der Ticketinhabers:Ticketinhaberin, die Rückerstattung des Nennwertes des Tickets zu verlangen (5,00€).

    3. EINLASS DER BESUCHER:INNEN

    3.1 Das Ticket wird vor Ort vom Veranstalter durch Scan entwertet und gegen ein Festivalbändchen eingetauscht. Danach verliert das Ticket seine Gültigkeit und ist auch nicht mehr übertragbar. Ein Verlassen und Wiederbetreten des Festivalgeländes ist nicht erlaubt.

    3.2 Jeder Ticket-Code ist individuell generiert und die Zugangsberechtigung für nur eine Person.

    3.3 Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst / die Securitys statt. Eine Auflistung der erlaubten und verbotenen Gegenstände findet sich hier: https://www.oben-air.de/infos/sicherheit-und-regeln/.(opens in a new tab)

    3.4 Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der:die Besucher:in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).

    3.5 Schwerbehinderte Personen mit dem Eintrag B im Behindertenausweis haben das Recht, eine Begleitperson mitzunehmen. Die Person mit Beeinträchtigung zahlt den normalen Ticketpreis, der Eintritt für die Begleitperson ist frei. Zum Vorgehen bzgl. der Ticketbuchung für die Begleitperson siehe bitte www.oben-air.de/tickets.

    4. JUGENDSCHUTZ

    4.1 Da das OBEN OHNE um 22 Uhr endet und die Veranstalter anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, ist der Besuch des Festivals ab 12 Jahren (ohne Begleitung eines:einer Erziehungsberechtigten) gestattet.

    4.2 Unter 12 Jahren ist der Besuch des Festivals nur in Begleitung eines:einer Erziehungsberechtigten erlaubt. Aufgrund der lauten Musik ist ein Besuch mit Kindern unter 8 Jahren ausdrücklich nicht zu empfehlen.

    4.3 Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt.

    4.4 Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

    4.5 Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt unter 18-Jähriger am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden. Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt zum Festivalgelände vom Ordnungsdienst / den Securitys verwehrt.

    5. AUFENTHALT DER BESUCHER:INNEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE

    5.1 Der:die Besucher:in hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher/innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

    5.2 Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes / der Securitys ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.

    5.3 Es ist dem:der Besucher:in verboten,

    5.3.1 den Veranstaltungsablauf zu stören,

    5.3.2 strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen, dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,

    5.3.3 Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,

    5.3.4 Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,

    5.3.5 das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,

    5.3.6 Werbung jeglicher Art zu betreiben, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,

    5.3.7 Dritte unerlaubt zu fotografieren, zu filmen oder das gesprochene Wort aufzuzeichnen,

    5.3.8 Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem Gast zugängliche Bereiche zu betreten oder anderen dabei behilflich zu sein,

    5.3.9 außerhalb der Toiletteneinrichtung seine Notdurft zu verrichten,

    5.3.10 in der Umgebung des Festivalgeländes wild zu campen.

    5.4 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstoß gegen die Festivalregeln und dann, wenn ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den:die Besucher:in – sofern erforderlich auch ohne jegliche Vorwarnung – von der Veranstaltung auszuschließen.

    5.5 Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittsberechtigung ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

    6. ERLAUBTE UND VERBOTENE GEGENSTÄNDE

    6.1 Erlaubt ist die Mitnahme nichtalkoholischer Getränke in 1-Liter Tetra Paks oder 0,5-Liter PET-Flaschen (in beliebiger Anzahl), sowie handtaschengroßer Regenschirme und Turnbeutel und Jutetaschen sowie kleiner Umhängetaschen bis Größe DIN A4.

    6.2 Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für Besucher:innen verboten:

    6.2.1 Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, weitere pyrotechnische Gegenstände,

    6.2.2 Regenschirme über Handtaschengröße,

    6.2.3 Rucksäcke und Taschen über DIN A4 Größe,

    6.2.4 Hieb-, Schuss-, Stichwaffen jeglicher Art,

    6.2.5 Profikameras ohne Akkreditierung, Go Pros, Selfiesticks,

    6.2.6 PET-Flaschen über 0,5 Liter, Tetra Paks über 1 Liter, alle Glasflaschen, (Spray-) Dosen und alkoholische Getränke,

    6.2.7 Drogen,

    6.2.8 (Haus-) Tiere

    6.3 Die bildliche Darstellung der erlaubten und verbotenen Gegenstände findet sich hier: https://www.oben-air.de/infos/sicherheit-und-regeln/(opens in a new tab).

    6.4 Personen, die nicht bereit sind, die verbotenen Gegenstände abzugeben, wird der Zutritt auf das Festivalgelände verwehrt, wobei keinerlei Ansprüche wegen des möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen.

    6.5 Es gibt vor Ort keine Möglichkeit, Gepäckstücke zu lagern. Der Veranstalter weist hiermit auf die Schließfächer am Hauptbahnhof hin.

    7. ABLAUF DER VERANSTALTUNG

    7.1 Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder andere wichtige Umstände mit Auswirkung auf die Sicherheit der Besucher:innen. Dies kann zu einer Änderung des Ablaufs oder einem Abbruch bzw. einer Absage führen.

    7.2 Wird die Veranstaltung oder deren Durchführung abgebrochen oder unmöglich, so hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiterhin hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht. Programmänderungen sind vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) um entsprechenden Ersatz.

    7.3 Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende oder komplette Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

    7.4 Eine Verlegung der Veranstaltung ist vorbehalten. Im Übrigen sind eine Rücknahme der Eintrittskarten und die Rückerstattung des Eintrittsgeldes ausgeschlossen.

    8. SICHERHEIT

    8.1 Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.

    8.2 Die Besucher:innen werden vor pöbelnden und alkoholisierten Gästen geschützt. Wer andere Gäste belästigt oder bedroht, muss das Festivalgelände verlassen. Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt auf das Festivalgelände vom Ordnungsdienst / den Securitys verwehrt.

    9. TON- UND FILMAUFNAHMEN

    9.1 Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den auf dem Festival auftretenden Künstler:innen sind, auch wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.

    9.2 Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich deswegen hier an den Veranstalter.

    9.3 Der:die Besucher:in stellt den Veranstalter von jeglicher Inanspruchnahme wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Verwertung oder öffentlichen Zugänglichmachung von ihm angefertigter Fotografien und Videos frei.

    9.4 Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der:die Besucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines:ihres Bildes und seiner:ihrer Stimme ein für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, beispielsweise über das Internet).

    10. HAFTUNG DES VERANSTALTERS

    10.1 Die vertragliche wie gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht

    10.1.1 für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

    10.1.2 in Fällen leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters, für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;

    10.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Mitarbeiter:innen und sonstiger Erfüllungsgehilfen.