vivenu

General terms and conditions of

Sport- und Bäderamt Bonn

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Bundesstadt Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Bundesstadt Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Kundeninformationen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch die gesetzlich geforderten Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr. 1. Geltungsbereich Auf die zwischen der Bundesstadt Bonn, vertreten durch den Oberbürgermeister, Sport und Bäderamt Kurfürstenallee 2-3 D-53177 Bonn - im Folgenden „Stadt“ - als Betreiberin der Bonner Bäder und Ihnen als Kunde/Kundin geschlossenen Verträge, insbesondere über den Kauf der sogenannten Handy-Tickets über das Verkaufsportal www.vivenu.com für die aufgeführten Zeitfenster während der Freibadsaison 2020 in den zur Verfügung stehenden Bonner Freibädern finden die nachfolgenden AGB Anwendung. 2. Die Geltung der AGB erstreckt sich sowohl auf Verbraucher-Kunden als auch auf Unternehmer-Kunden. Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 3. Die Stadt erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen auf Kundenseite gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich seitens der Stadt bestätigt wird. Dies gilt auch, soweit Abweichungen zu einzelnen Regelungen dieser AGB vereinbart werden sollen. 4. Angebot und Vertragsschluss Die Angebote der Bonner Bäder sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, die aufgeführten Handy-Tickets zu bestellen. Die Bestellung wird über www.vivenu.com abgewickelt. 5. Informationspflichten des Kunden a. Sie haben bei der Bestellung Ihre personenbezogenen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Sofern sich Ihre Daten während der Laufzeit/Abwicklung des Vertrages ändern, sind Sie verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wird dies von Ihnen unterlassen oder geben Sie von vornherein falsche Daten an, so ist die Stadt berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. b. Als Vertragspartner haben Sie Sorge zu tragen, dass der von Ihnen angegebene E-Mail-Account oder die Telefon-Nr. erreichbar ist. Es ist sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Accounts ausgeschlossen ist. 6. Preise Alle Preise, die im Ticketangebot angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie haben die Möglichkeit, die Tickets selbst auszudrucken. Für Handy-Tickets fallen keine weiteren Kosten an. 7. Zahlung a. Die Zahlung wird über das System von Vivenu abgewickelt. Zur Verfügung stehen die folgenden Zahlungsarten an: PayPal, Sepadirektdebit, Sofortüberweisung, Mastercard, Amex und Visa. b. Die Stadt behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen. Bei Zahlung über PayPal, Giropay oder SOFORT-Überweisung erfolgt die Abbuchung bzw. Belastung der von Ihnen zu leistenden Zahlung - gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten unmittelbar nach Vertragsschluss und wird uns gutgeschrieben. 8. Handy-Tickets a. Für das Einlösen der Handy-Tickets sind ein internetfähiges Smartphone oder ein Ausdruck erforderlich. b. Die Handy-Tickets gelten nur in den darin ausgewiesenen Einrichtungen. Sie werden als für Smartphones optimierte Seiten ausgeliefert. Die im Handyticket enthaltene Codegrafik kann direkt an der Kasse des Schwimmbades gelesen werden und ermöglicht somit den Zutritt. c. Die Links zu den Handy-Tickets sind in der Auftragsbestätigungs-E-Mail enthalten. Diese wird wenige Minuten nach dem Bezahlvorgang von Vivenu an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse versendet. 9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte a. Das Recht zur Aufrechnung steht Ihnen zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich anerkannt wurden. b. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie als Kunde/Kundin insoweit befugt, sofern die Gegenforderung, auf die Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht stützen, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Liegen bei der Nutzung des Vertragsgegenstandes beeinträchtigende Mängel vor, sind Sie lediglich berechtigt, die vertraglich geschuldete Vergütung entsprechend der Höhe des Mangelbeseitigungsaufwandes vorläufig zurückzubehalten. 10. Gesetzliche Mangelbeseitigungsansprüche Die Stadt leistet Mangelbeseitigung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: a. Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern erbringt die Stadt ihre Mangelbeseitigungsverpflichtungen bei Vorliegen von Sach- oder Rechtsmängeln (im Folgenden „Mängel“) auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. b. Haben Sie die Bestellung als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches getätigt, sind Sie verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang bei Ihnen unverzüglich mit der unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich der Stadt gegenüber zumindest in Textform zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Mängel müssen nach ihrer Entdeckung ebenfalls unverzüglich der Stadt gegenüber unter Einhaltung der Rügeanforderungen nach Satz 1 gerügt werden. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, so gilt das gelieferte Produkt hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt, mit der Folge, dass die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Arglist. c. Im Rahmen zu erbringender Nacherfüllung hat die Stadt gegenüber Unternehmen die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung können Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. 11. Haftung a. Die Stadt haftet wegen Sach- und Vermögensschäden nur, sofern ihr oder ihren Hilfspersonen bezüglich des schadensursächlichen Geschehens ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. b. Diese Haftungsbeschränkung (Ziffer 1) gilt nicht bei Personenschäden, also bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Hier bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. c. Dasselbe (Ziffer 2) gilt ebenso für eine Haftung der Stadt aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Haftung aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels oder einer Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Beschaffenheit bzw. Eigenschaft gem. § 443 BGB. d. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit greift ferner nicht ein bei der Verletzung sog. vertraglicher Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. e. Bei einer nur leicht fahrlässigen Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten durch die Stadt oder ihre Hilfspersonen ist die Haftung ihrem Umfang nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. f. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 12. Vertragstextspeicherung Die Stadt speichert den Vertragstext und stellt Ihnen eine Bestätigung des Vertrages, in dem auch der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, spätestens bei Lieferung zur Verfügung. 13. Hinweise zur Datenverarbeitung Die Stadt erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung der geschlossenen Verträge die hierfür erforderlichen und von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten. Weitere Hinweise sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der städtischen Website jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist. 14. Widerrufsrecht Für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei einem Vertrag zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Beim Angebot der Freibadtickets für die Freibadsaison 2020 handelt es sich um eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung innerhalb eines genau festgelegten Zeitraums. Es besteht daher kein Widerrufsrecht für den Ticketkäufer. Die Bestellung von Tickets über www.bonn.de/baeder und das Verkaufsportal www.vivenu.com ist unmittelbar nach Bestätigung durch Vivenu bindend und verpflichtet automatisch zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. 15. Schlussbestimmungen a. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für die Aufhebung dieser Formvorschrift. b. Sowohl diese AGB als auch die auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher den Vertrag geschlossen, bleiben die zwingenden Bestimmungen der Rechtsordnung des Staates unberührt, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. c. Sofern Sie als Kunde/Kundin Kaufmann sind, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden, das für unseren Unternehmenssitz zuständige Gericht in Bonn (Deutschland). d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.