vivenu

General terms and conditions of

Stadt Meinerzhagen

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Stadt Meinerzhagen, Bahnhofstr. 9 - 15, 58540 Meinerzhagen, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Stadt Meinerzhagen, Bahnhofstr. 9 - 15, 58540 Meinerzhagen, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Infektionsschutz- und Zugangskonzept gemäß CoronaSchVO NRW vom 19.06.2020 für die Freibäder und Minigolfanlage der Stadt Meinerzhagen

    Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der momentan gültigen Fassung ist grundsätzlich eine Öffnung der Freibäder wieder möglich.Nach der dazugehörigen Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ ist nach Punkt VIII. Hallenschwimmbäder, Freibäder, Naturbäder und ähnliche Einrichtungen Nr. 1 ein Infektionsschutz- und Zugangskonzept (insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen.

    Im Folgenden werden die Bedingungen und zeitliche Rahmen, unter den bestehenden Pandemiebedingungen, für die Inbetriebnahme der Meinerzhagener Freibäder aufgestellt, um die Badegäste und das Personal der Freibäder zu schützen.Bei sich verändernden Rahmenbedingungen sind die Maßnahmen zu prüfen und ggfs. entsprechend den jeweiligen Vorgaben anzupassen. Die Haus- und Badeordnung wird um die hier gemachten Vorgaben ergänzt.

    1. Anlage

    Zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos sind Maßnahmen nötig, die verschiedene Bereiche des Freibades betreffen und eine Auf- bzw. Umrüstung der momentan bestehenden Anlage erforderlich machen.

    1.1 Kassenbereich

    Zum Schutz der Badegäste und des Personals sind die Mindestabstände sicherzustellen. Folgende Maßnahmen sind hierfür zu treffen:

    -  Hinweistafeln vor dem Eingang, die auf die Einhaltung der Abstandsregelungen hinweisen

    -  Abstandsmarkierungen auf dem Boden für Warteschlangen

    -  Das Kassenhäuschen wird mit einem Spuck-/Hustschutz (Plexiglas, Sicherheitsglas,Folie o.ä.) ausgestattet

    -  Desinfektionsmittel oder Flüssigseife stehen im Eingangsbereich zur Verfügung

    -  Einrichtung eines webbasierten Reservierungssystems mit Begrenzung der Nutzerzahl,damit ein bargeldloser Eintritt und Besucherregistrierung für Kontaktverfolgung möglich ist

    1.2 Umkleide – und Sanitärbereich

    Auch in den Umkleidekabinen und den Sanitärbereichen muss die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m gewährleistet werden:

    -  Der Duschbereich wird geschlossen.

    -  Die Nutzung von Umkleiden und Toiletten ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m möglich.  

    -  Die Sammelumkleiden werden geschlossen. Die Einzelumkleidekabinen können unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1,5m genutzt werden.

    -  Alle geschlossenen Räume sind mit einer Mund-Nase-Bedeckung zu betreten.

    -  Entsprechende Abstandsmarkierungen werden angebracht.

    1.3 Becken, Beckenumgänge, Liegewiese und Minigolfanlage

    Im Bereich der Becken, Beckenumgänge, Liegewiesen und Minigolfanlage werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

    -  Pro Sitzbank ist nur eine Person erlaubt. Entsprechende Markierungen werden zur Sperrung von Sitzflächen angebracht.

    -  Die Liegewiese kann genutzt werden. Die Badegäste haben den Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.

    -  Der Bereich der Beckenumgänge ist nur zum unmittelbaren Ein- und Ausgang des Beckens zu nutzen. Ein längeres Verweilen am Beckenumgang ist untersagt.

    -  Die Minigolfanlage, die Kioske, Spielgeräte und Sprunggeräte/-türme werden gesperrt, da eine Kontrolle zur Einhaltung der Mindestabstände momentan nicht gewährleistet werden kann.

    -  Das Becken in Meinerzhagen wird längsseitig in der Mitte mit einer Leine geteilt. Die südlich gelegene Beckenhälfte (zum Eingang hin) wird von langsameren Schwimmern genutzt. Die nördlich gelegene Beckenhälfte (zur Bundesstraße 54 hin) wird von schnelleren Schwimmern genutzt.

    2. Hygienemaßnahmen

    Die umfangreichen Hygienemaßnahmen, die bisher für die Freibäder der Stadt Meinerzhagen vorgenommen wurden, werden unter den bestehenden Pandemiebedingungen erweitert. Die bestehenden Reinigungs- und Desinfektionspläne werden um folgende Hygienemaßnahmen erweitert:

    -  Um die etwaige Virenbelastung auf Kontakt- bzw. Griffflächen zu minimieren, werden im Eingangsbereich und in den Umkleiden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. In den Toiletten werden Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Badegäste bereitgestellt.

    -  Vor dem Pausenraum des Personals werden Desinfektionsspender angebracht.

    -  Während der einstündigen Schließzeit (siehe hierzu unter Ziffer 4) wird eine Reinigungdurchgeführt, insbesondere in den Umkleiden und Toiletten, so dass für die Kunden des nächsten Zeitblocks das Schwimmbad gereinigt zur Verfügung steht. Auch alle Kontaktflächen wie Türgriffe, Bänke etc. werden in der Schließzeit mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt.

    -  Abfälle werden in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt. 

    3. Zutrittsregelungen

    Der Zutritt zu den Freibädern ist so zu regeln, dass nicht mehr Badegäste in die Einrichtung gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind. Ersatzweise ist als Maßstab pro 7 qm Fläche nicht mehr als 1 Gast zuzulassen.

    Die Einhaltung des Mindestabstandes soll in Eigenverantwortung der Badegäste erfolgen. Auf den Mindestabstand wird mit Hilfe von Schildern hingewiesen.

    3.1 Freibad Meinerzhagen

    Für das Freibad in Meinerzhagen wird als maximale Badegastzahl 600 pro Zeitblock festgelegt.

    3.2 Freibad Valbert

    Für das Freibad Valbert wird als maximale Badegastzahl 200 pro Zeitblock festgelegt.

    3.3 Anhebung der maximalen Badegastzahl

    Eine Anhebung der maximalen Badegastzahl wäre im nächsten Schritt möglich und bedarf in der laufenden Saison einer genauen und regelmäßigen Beobachtung des Verhaltens der Badegäste und der Umsetzung der hier gemachten Vorgaben.

    4. Öffnungszeiten und Eintrittspreise

    4.1 Öffnungszeiten

    Damit möglichst viele Bürger trotz eingeschränktem Betrieb die Freibäder nutzen können, müssen entsprechende Zeitblöcke eingerichtet werden. Die Schließzeiten zwischen den Zeitblöcken ermöglichen einen kontrollierten Auslass der Badegäste und vermeiden größere Menschenansammlungen in den Ein- und Ausgangsbereichen der Freibäder.

    Wie in Punkt 2 des Infektionsschutz- und Zugangskonzept erwähnt, werden die Schließzeiten auch für die oben genannten Hygienemaßnahmen genutzt.

    Die Öffnungszeiten werden in folgende Zeitblöcke unterteilt:

    -  Erster Zeitblock 07:00 – 09:00

    -  Zweiter Zeitblock 10:00 – 14:00

    -  Dritter Zeitblock 15:00 – 19:00

    4.2 Eintrittspreise

    Während des eingeschränkten Betriebes unter den bestehenden Pandemiebedingungen, werden die Eintrittspreise laut Satzung über Gebühren und Kostenersatz in den Freibädern, der Minigolfanlage und der Kleinschwimmhalle mit Sauna der Stadt Meinerzhagen vom 21.03.2016 -in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.2016 ausgesetzt und wie folgt festgelegt:

    Einzelkarte pro Zeitblock 1,00 €

    Von der Eintrittsgebühr befreit sind Kinder, Schüler, Jugendliche und Begleitpersonen gemäß Merkzeichen „B“ von Behinderten.

    5. Kundenkontaktdaten

    Die jeweiligen Zeitblöcke sind vorab auf dem Portal: https://vivenu.com/seller/sradt- meinerzhagen-vma3(opens in a new tab) online zu buchen und zu bezahlen. Die Kunden haben bei der Buchung ihre Kontaktdaten einzugeben. Über den Einlass und den Auslass werden das Betreten und das Verlassen des Bades dokumentiert.

    Die Vorlage des Personalausweises zum Abgleich der Besucherregistrierung für die Kontaktverfolgung und entsprechender Nachweise, die zu einer Ermäßigung führen (siehe oben), sind dem Kassenpersonal vorzulegen.

    6. Verhaltensregeln für die Badegäste

    Um das Ansteckrisiko aktiv zu mindern, müssen auch die Badegäste entsprechende Verhaltensregeln befolgen.

    -  Badegäste müssen beim Betreten der Freibäder die zur Verfügung gestellten Desinfektionsspender nutzen und die Hände mindestens 30 Sekunden lang desinfizieren.

    -  In allen Wartebereichen (Ein- bzw. Ausgänge und vor und in den Umkleiden/Toiletten) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

    -  Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene (Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge, Hände häufig und gründlich waschen) und Hände aus dem Gesicht fernhalten.

    -  Das Schwimmbecken und die Beckenzugänge müssen nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen und Menschenansammlungen müssen vermieden werden.

    -  Der Mindestabstand von 1,5m muss stets eingehalten werden.-  Es dürfen nur selbst mitgebrachte Badeschuhe, Handtücher, Schwimmutensilien etc.benutzt werden. Der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringen etc.) ist unzulässig.

    - Die Besucher, die gegen das Infektionsschutz- und Zugangskonzept oder die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

    7. Verhaltensregeln für das Bäderpersonal

    Auch für das Bäderpersonal gelten während des eingeschränkten Betriebes folgende Verhaltensregeln:

    7.1 Allgemeine Verhaltensregeln

    -  Keine Hände schütteln

    -  Der Mindestabstand von 1,5m muss stets eingehalten werden.

    -  Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Virenbestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene (Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge, Hände häufig und gründlich waschen) und Hände aus dem Gesicht fernhalten.

    Darüber hinaus wird dem Bäderpersonal, wie schon unter Punkt 2 erwähnt, vor dem Pausenraum Desinfektionsspender und Mund-Nasen-Masken zur Verfügung gestellt. Die betrieblichen Prozesse sind von der Bäderbetriebsleitung so zu organisieren, dass der direkte Kontakt vermieden wird.

    7.2 Verhaltensregeln bei Erste-Hilfe-Leistungen

    -  Verwendung von Gesichtsschutz und Handschuhen

    -  Ausschließliche Verwendung von Beatmungsbeuteln. Folgende Entsorgung derBeatmungsbeuteln in einem luftdichten Plastikbeutel, damit keine Kontaminationsverschleppung erfolgen kann.

    Mitarbeitende, die nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zu einer Risikogruppe gehören, sollen von der Bäderbetriebsleitung so eingesetzt werden, dass Sie so wenig wie möglich Kontakt mit Badegästen haben.

    8. Personalbedarf

    Zur Umsetzung dieses Infektionsschutz- und Zugangskonzeptes bedarf es eines erhöhten Personalbedarfs.

    Zur Überwachung und Reinigung für die Bereiche der Umkleiden und Toiletten müsste zusätzliches Personal durch externe Dienstleister zur Verfügung gestellt werden oder eigenes zusätzliches Personal akquiriert werden.

    Für die Überwachung der Schwimmbecken sollten weitere Rettungsschwimmer eingesetzt werden.

    Darüber hinaus ist zu überlegen geeignete Ordnungskräfte für die Überwachung der Ein- bzw. Ausgänge und der Liegewiesen einzusetzen, da zu befürchten ist, dass Personen, die über keine Vorreservierung verfügen und deshalb am Eingang abgewiesen werden, versuchen, sich unerlaubt Zugang durch den regulären Eingang, aber auch über/durch den Zaun zu verschaffen.

    Haus- und Badeordnungfür das Freibad in Meinerzhagen, Am Stadion unddas Freibad in Valbert, Heidehang

    - nachstehend "Bad" genannt -

    I Allgemeines

    1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad.

    2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Alle Badegäste erkennen sie mit dem Lösen der Eintrittskarte an.

    3. Das Personal des Bades übt gegenüber den Badegästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Badpersonals ist Folge zu leisten.

    4. Die Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

    5. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der die verursachende Person für den Schaden.

    6. Bei Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen ist die Vereins- oder Übungsleitung, bei den Schwimmstunden der Schulen sind die aufsichtführenden Lehrkräfte für die Beachtung dieser Badeordnung verantwortlich.

    7. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.

    8. Das Rauchen ist im Bad unerwünscht und allenfalls außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Zigarettenreste dürfen nicht auf Liegewiesen oder Wegeflächen fallengelassen werden und dort verbleiben. Alkoholkonsum ist im Bad unerwünscht. Der Konsum von Spirituosen ist verboten. Andere alkoholische Getränke dürfen konsumiert werden, soweit der Badebetrieb dadurch nicht gestört wird und andere Badegäste nicht belästigt werden.

    9. Behälter aus Glas (Flaschen, Gläser usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

    10.Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

    11. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt

    12. .Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder andere elektronischen Geräte, die geeignet sind andere Badegäste zu stören, zu benutzen.

    II Öffnungszeiten und Zutritt

    1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden veröffentlicht.

    2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Es besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Benutzungsgebühr.

    3. Der Zutritt ist nicht gestattet für:

    - Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,  

    - Personen, die Tiere mit sich führen,  

    - Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben.

    4. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Das Aufsichtspersonal kann hiervon Ausnahmen zulassen.

    5. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und Menschen mit geistigen Behinderungen sollen, soweit dies erforderlich ist, von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Der Schwimmmeister oder das von ihm beauftragte Aufsichtspersonal können hiervon Ausnahmen zulassen.

    6. Alle Badegäste müssen im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.

    7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und die Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

    III Haftung

    1. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Stadt Meinerzhagen als Betreiberin, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Betreiberin nicht.

    2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in das Bad eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch dann, wenn sie im Garderobenschrank verschlossen waren.

    3. Die Betreiberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

    4. Geld und Wertsachen können nicht zur Aufbewahrung abgegeben werden, da hierfür keine Haftung übernommen werden kann.

    IV Besondere Bestimmungen für das Bad

    1. Für verlorene Kleidung sowie für den Tascheninhalt wird keine Haftung übernommen.

    2. Den Garderobenschrank haben die Badegäste selbst zu verschließen, den Schlüssel haben sie während des Aufenthaltes bei sich zu halten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Kostenersatz nach §1 der Satzung über Gebühren und Kostenersatz in den Freibädern, der Minigolfanlage und der Kleinschwimmhalle mit Sauna der Stadt Meinerzhagen zu entrichten.

    3. Kleidung, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal eine halbe Stunde nach Badeschluss geöffnet.

    4. Bewegungsspiele und Sport sind - auch ohne Bälle und Geräte - nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.

    5. Kinder bis 10 Jahren dürfen grundsätzlich nur die für sie vorgesehenen Sammelumkleiden benutzen, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung Erwachsener.

    6. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung, die den hygienischen Anforderungen genügt und nicht gegen die allgemeinen Vorstellungen von Sitte und Anstand verstößt, gestattet. Nicht erlaubt sind Badeshorts, die über das Knie reichen, und das Tragen von mehreren Badeshorts übereinander.

    7. Badegäste mit schulterlangen und längeren Haaren haben in den Schwimmbecken die Haare mit einem Haargummi am Kopf zu fixieren oder mit einer Badekappe zu bedecken.

    8. Das Schwimmbeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen. Die Verwendung von Seife o.ä. außerhalb der Duschräume ist verboten.

    9. Das Springen von der Sprunganlage, das Benutzen der Rutsche und der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen und Rutschen ist unbedingt darauf zu achten, dass

    a)  der Sprung- bzw. Rutschbereich frei ist,

    b)  nur eine Person das Sprungbrett betritt.

    Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das Aufsichtspersonal. Das Wippen auf den Sprungbrettern ist verboten.

    10. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist unter verboten.

    11. Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schwimmringe und anderes Spielzeug können nach Abstimmung mit dem Aufsichtspersonal benutzt werden. Die Benutzung von Schnorchelgeräten ist verboten.

    12. Das Kinderplanschbecken ist der Benutzung durch Kleinkinder sowie deren begleitenden Personen vorbehalten. Hier gilt die Aufsichtspflicht der begleitenden Person. Das Becken wird nur kontrolliert, aber nicht ständig durch das Fachpersonal beaufsichtigt.

    V Ausnahmen

    Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

    VI Inkrafttreten

    Diese Haus- und Badeordnung tritt am 28.04.2012 in Kraft. Meinerzhagen, den ___ Januar 2012

    In Vertretung (Maatz) Erster Beigeordneter