vivenu

General terms and conditions of

STAWAG

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen STAWAG - Stadtwerke Aachen AG, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: STAWAG - Stadtwerke Aachen AG, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Autokonzert „STAWAG Music Award 2020“

    Bitte auch FAQ beachten!

    1 Tickets und Vertragsbeziehungen

    1.1 Eintrittskarten für den STAWAG Music Award sind über den Ticketing-Vertragspartner vivenu GmbH online erhältlich (https://vivenu.com/seller/stawag-aachen-ui9v(opens in a new tab)) . Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher des STAWAG Music Awards, die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes mit diesen AGB einverstanden und werden ebenfalls als Besucher Vertragspartner des Veranstalters.

    1.2 Veranstalter ist die STAWAG, Stadtwerke Aachen AG, Lombardenstr. 12-22, 52070 Aachen.

    1.3     Beim Kauf von Tickets gelten zusätzlich die AGB und Datenschutzbestimmungen des Ticketing Vertragspartners. Diese sind der Homepage des Ticketingpartners zu entnehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kaufverträge von Tickets mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Platzreservierungen sind nicht möglich.

    1.4     Sofern die Ticketbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller sein Ticket per E-Mail.

    1.5     Es gibt beim STAWAG Music Award keine Abendkasse. Die Anzahl an Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände ist begrenzt, so dass der Vorverkauf mit Erreichen der Endkapazität geschlossen wird.

    1.6      Gegenstand des Vertrages ist der Besuch des Autokonzertes STAWAG Music Award 2020 am 30.08.2020.

    Pro Fahrzeug muss ein Fahrzeugticket im Wert von 10 Euro (inkl. der Buchungsgebühr des Ticketing Partners) erworben werden. Dieses Fahrzeugticket ist gleichzeitig auch das Einlassticket für den Fahrer und muss auf dessen Anmeldedaten ausgestellt sein. Für jeden weiteren Insassen muss ein personenbezogenes Insassenticket gebucht werden, welches kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

    Die Anzahl der „möglichen“ Insassentickets ist abhängig von der zugelassenen Personenzahl des Fahrzeuges und maximal auf 10 Personen je Fahrzeug begrenzt.

    Als „Fahrzeug / Auto“ zählt ein PKW bis 3,5 t (ohne Aufbau). Großfahrzeuge wie Traktoren, Busse oder Wohnmobile können leider nicht eingelassen werden.

    1.7       Alle Tickets sind personalisiert und jede Art von Weiterverkauf / Weitergabe (egal ob privat oder gewerblich) ist untersagt.

    1.8       Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.

    1.9       Laut aktueller „CoronaSchVO NRW“ muss die Rückverfolgung/ Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten aller Teilnehmer gewährleistet sein. Dazu werden Namen und Kontaktdaten aller Personen, die das Konzert verfolgen, beim Ticketkauf über unseren Ticketpartner vivenu erfasst, diese Daten werden nach 4 Wochen vollständig vernichtet/gelöscht.

    1.10 Mit dem Ticketerwerb verpflichtet sich der Besucher, die zum Veranstaltungstag geltende, Corona-Schutz-Verordnung NRW anzuerkennen und entsprechend zu befolgen.

    1.11     Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass. Gleiches gilt auch, wenn das vom Besucher vorgelegte Ticket nicht lesbar ist.

    1.12 Die Audioübertragung des Autokonzertes erfolgt ausschließlich über eine UKW Frequenz, welche allen Besuchern vor Beginn der Veranstaltung auf den Videowänden mitgeteilt wird. Für die technischen Voraussetzungen im Fahrzeug muss der Besucher selbst Sorge tragen.

    2 Sicherheitskontrollen & Einlass

    2.1       Am Einlass des STAWAG Music Award muss eine gültige Eintrittskarte als Ausdruck oder in elektronischer Form vorgelegt werden.  Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt.

    2.2       Ein gültiges Ticket berechtigt zu dem einmaligen Einlass. Ein Wiedereinlass beim Verlassen des Geländes ist nicht erlaubt.

    2.3       Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst kann in Einzelfällen Leibes-/Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt sich ein Besucher mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass verwehrt werden. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und Schadensersatz.

    2.4       Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zum STAWAG Music Award aus wichtigem Grund zu verwehren. Grund hierfür sind unter anderem das Mitführen oder Tragen von offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober, sexistischer oder anderweitig diskriminierender Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakaten sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen aller Art, Pyrotechnik aller Art, Fackeln, Rauschmittel/Betäubungsmittel, Propangasflaschen, Glasbehältnisse, Werkzeug wie Hammer, Beile, Äxte und Ähnliches, Möbel & Sperrmüll, Autobatterien, Musikboxen, Stromaggregate, Drohnen, umweltgefährdende Stoffe und andere gefährliche Gegenstände). Das Verbieten weiterer Gegenstände obliegt dem Personal vor Ort. Weitere Gründe sind der offensichtlich stark alkoholisierte Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht. Dem Personal/Sicherheitsdienst ist Folge zu leisten. Ein Mitführen der o.g. Gegenstände zieht einen Ausschluss des Autokonzerts nach sich. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten oder Schadenersatz besteht nicht.

    2.5       Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Besucher außerhalb des Geländes verwahrt werden.

    2.6       Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (im Einzelnen aus Abschnitt 8 aufgeführt) führt dazu, dass der Einlass verwehrt wird.

    2.7       Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Veranstalter keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht. Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher.

    3 Veranstaltungsgelände / Autostellfläche während Konzert

    3.1       Ab Einfahrt in das Veranstaltungsgelände müssen alle Fahrzeuginsassen im Fahrzeug bleiben und haben den Anweisungen der Sicherheits-/Ordnungskräfte Folge zu leisten.

    3.2      Ein Einweiser wird nach erfolgter kontaktloser Prüfung des Einfahrtickets, im Kontrollbereich, jedem Besucherfahrzeug einen Konzertplatz zuweisen. Bitte haben Sie Verständnis, dass höhere Fahrzeuge (Beispiel SUV) in hinteren Reihen platziert werden. Ein späteres umparken, nach Zuweisung, ist nicht gestattet. Die Fahrzeuge sind Corona-konform durch einen 1,5 m breiten Quarantänestreifen voneinander getrennt.

    3.3      Die Parzellen bzw. das Auto/Fahrzeug dürfen während der Veranstaltung nur für den Gang oder zur Nutzung der sanitären Anlagen verlassen werden. Innerhalb der WC-Anlagen Toilette, oder auch sofern ein Mindestabstand von 1,50 außerhalb nicht zu gewährleisten ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Weitere Hygienevorschriften sind entsprechend zu beachten.

    3.4      Der Besucher hat die Hinweisschilder, Wegweiser und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen.

    4 Absage, Abbruch des STAWAG Music Award, Verspätung & Programmänderung

    4.1      Wenn durch Witterungsumstände oder andere äußere Umstände eine Gefahr, für Gäste entsteht, wird das laufende Konzert unterbrochen oder falls noch nicht gestartete abgesagt.

    4.2      Wird das Autokonzert aufgrund behördlicher Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt vor Beginn abgesagt oder nach dessen Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, dem Betreiber kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Der Besucher erhält für das erworbene Fahrzeugticket den Ticketpreis erstattet.

    4.3      Das Autokonzert kann durch den Veranstalter terminlich (a) oder örtlich (b) aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden, dies gilt auch in Bezug auf eine Änderung der CoronaSchuVo. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

    4.4      Verspätungen, die nicht mehr als 2 Stunden betragen, sind vom Besucher hinzunehmen.

    4.5      Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellstmöglich bekanntgegeben.

    4.6      Der Veranstalter ist berechtigt, bestimmte Bereiche oder auch das gesamte Veranstaltungsgelände temporär aus Sicherheitsgründen räumen zu lassen. Der Veranstalter bemüht sich, die betroffenen Bereiche so schnell er es verantworten kann wieder freizugeben. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

    5 Verbote & Hausrecht

    5.1      Der Veranstalter hat auf dem gesamten Autokonzertgelände Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Auch mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht des Betreibers unterworfen. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Betreibers ist Folge zu leisten.

    5.2      Gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken sowie das Verteilen von Flyern und Werbung jeglicher Art) sind auf dem Kulturgartengelände grundsätzlich verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber.

    5.3      Das Klettern auf Bühnen und sonstigen Aufbauten sowie Stage-Diving und das Verlassen der Fahrzeuge/Autos ohne besonderen Grund ist untersagt.

    5.4      Ein gewerbsmäßiges Sammeln von Pfandbehältern ist untersagt.

    5.5      Verstößt ein Besucher gegen in diesen Vertragsbedingungen getroffene Regelungen oder wenn ein Besucher den ordnungsgemäßen Ablauf des Autokonzertes oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besuchern, Künstlern oder Mitarbeitern des Betreibers gefährdet, kann eine Verweisung vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Einen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der betroffene Besucher in diesem Fall nicht.

    5.6      Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch des Kulturgartens verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises und Schadensersatz.

    5.7      Jegliche Form von Vandalismus wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und führt zum Ausschluss vom Autokonzert.

    5.8      Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Besucher auch zur Beachtung der FAQ und Regeln für das Verhalten auf dem Autokonzert STAWAG Music Award 2020.

    6 Lebensmittel & Getränke / Müllentsorgung

    6.1      Speisen und Getränke werden vor Ort von dem Veranstalter nicht angeboten. Das private Mitführen von Speisen und Getränken im Fahrzeug/Auto ist daher erlaubt.

    6.2      Abfall/Müll ist von jedem selbst zu entsorgen. Auf dem Veranstaltungsgelände besteht keine Möglichkeit der Müllentsorgung. Illegal entsorgter, abgestellter Müll muss daher leider zur Anzeige gebracht werden.

    7 Jugendschutz

    7.1      Für das gesamte Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Verstöße (beispielsweise durch Weitergabe von Alkohol an Besucher unter 16 Jahren), werden zur Anzeige gebracht. Eine Erstattung des Eintrittspreises oder Schadenersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen.

    8 Aufzeichnungsgeräte & Aufnahmen

    8.1      Das Fotografieren auf dem Kulturgartengelände ist Besuchern nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

    8.2      Besuchern, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) oder anderes semiprofessionelles oder professionelles Aufnahmeequipment mitführen, kann der Eintritt verwehrt werden.

    8.3      Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Veranstalters erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Verstößt ein Besucher mit der Veröffentlichung von Mitschnitten und/oder Aufzeichnung gegen Urheber- oder Nutzungsrechte der auftretenden Künstler hat er dem Betreiber und/oder den Rechteinhabern den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

    8.4      Der Besucher erklärt sich mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihm durch den Betreiber oder durch vom Betreiber akkreditierte Dritte angefertigt und zu Werbe- und/oder Berichtzwecken unentgeltlich benutzt werden dürfen. Das schließt insbesondere eine Veröffentlichung im Internet und sozialen Netzwerken ein. Außerdem ist insbesondere die Veröffentlichung von Fotos eingeschlossen, auf denen Kennzeichen zu sehen sind.

    9 Parkplätze / Besucher ohne Fahrzeug

    9.1      Der Veranstalter bietet über das Konzertgelände hinaus keine Plätze für Fahrzeuge an.

    9.2 Besucher werden nur innerhalb der Fahrzeuge (mit Fahrzeugticket) eingelassen. Fußgänger erhalten keinen Zugang.

     10 Haftung

    10.1    Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Besucher oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

    10.2    Störungen der technischen Einrichtung des Geländes oder deren Fehlbedienung durch den Besucher begründen keine Schadenersatzansprüche.

    10.3 Der Besucher haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Geländes und dessen Nebenflächen.

    11 Datenschutz

    11.1 Informationen zu den STAWAG Datenschutzbestimmungen (als Veranstalter) entnehmen Sie bitte dem Internet: https://www.stawag.de/datenschutz/(opens in a new tab)

    12 Sonstiges

    12.1      Bei Fragen, Reklamationen, Beanstandungen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wenden sich Besucher bitte vor Beginn des STAWAG Music Award per Mail an: [email protected]

    13 Anwendbares Recht & salvatorische Klausel

    13.1.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Aachen. Vertragssprache ist Deutsch.

    13.2.     Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.