vivenu

General terms and conditions of

Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg Goslar

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg Goslar GmbH, Bergtal 19, 38640 Goslar, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg Goslar GmbH, Bergtal 19, 38640 Goslar, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Besucherordnung

    Einlass

    Bei der Rammelsberg Weihnachtsschicht gilt die 2G-Regel.

    Personen die akut positiv auf Covid-19 getestet wurden, sowie Personen die Erkältungssymptome aufweisen ist der Zutritt ins Museum untersagt.

    Kontaktdaten

    Zum Betreten des Museums sind Sie verpflichtet uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, damit eventuelle Infektionsketten mit dem Covid -19- Virus nachvollzogen werden können. Die Datenschutzerklärung hierfür finden Sie auf unserer Homepage, an der Kasse und als Aushang im Eingangsbereich. Ohne die Abgabe Ihrer Daten kann Ihnen der Aufenthalt im Museum nicht gestattet werden.

    Mund – Nasenschutzpflicht

    Auf dem gesamten Gelände sowie unter Tage besteht eine Pflicht vom Tragen einer medizinischen Mund-Nasenmaske. (FFP2 oder OP-Maske) Kinder bis 6 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.

    Abstandsgebot

    Auf dem gesamten Gelände sowie unter Tage ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten.

    Befolgung von Hinweisen

    Den Anweisungen des Personals sowie den Hinweisschildern auf dem Gelände ist Folge zu leisten.

    Außengelände

    Bitte beachten Sie, dass an Werktagen auf dem Außengelände Straßenverkehr herrscht (insbesondere durch LKW). Es handelt sich um keinen geschützten Bereich. Wir möchten Sie bitten, insbesondere auf Ihre Kinder acht zu geben.

    Schließfächer

    Rucksäcke, Taschen etc. können in unseren Schließfächern aufbewahrt werden.

    Unter Tage

    In den untertägigen Bereichen herrscht weitgehend eine konstante Temperatur von 10° bis 12° Celsius. Sie können diese mit üblicher Straßenkleidung und festem Schuhwerk begehen. Für die Reinhaltung der Kleidung müssen Sie selbst Sorge tragen.

    Unter Tage besteht Helmpflicht. Helme stehen Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

    Bitte betreten Sie die untertägigen Bereiche nur in Begleitung unserer Grubenführer und folgen Sie deren Anweisungen. Begeben Sie sich nicht in die abgesperrten Bereiche.

    Kinder(opens in a new tab)

    Nicht alle Führungen sind für Kleinkinder geeignet. Kinder unter vier Jahren können bei untertägigen Führungen nicht teilnehmen. Für vier- bis sechsjährige Kinder kann es zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen kommen. Bitte erkundigen Sie sich beim Besucherservice oder vorab in unserem Buchungsbüro.

    Wickeltisch

    Ein Wickeltisch steht Ihnen im Behinderten WC zur Verfügung.

    Klettern auf Maschinen und Anlagen

    Wegen einer möglichen Unfallgefahr darf nicht auf Maschinen und Anlagen geklettert werden.

    Aufsichtspflicht

    Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.

    Tiere

    Tiere - mit Ausnahme von Assistenzhunden- dürfen leider nicht in das Museum mitgebracht werden.

    Film- und Fotoaufnahmen, Drohnen

    Film- und Fotoaufnahmen für den Eigenbedarf sind erlaubt. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und sind vor dem Museumsbesuch anzumelden. Drohnen dürfen das Gelände nur nach ausdrücklicher Erlaubnis überfliegen.

    05321 / 750 156 oder E-Mail: [email protected]

    Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen

    Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Weltkulturerbes Rammelsberg, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden einverstanden.

    Sperrung einzelner Bereiche

    Es ist möglich, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht oder bei Sonderveranstaltungen, Bereiche abgesperrt sind und nicht besucht werden können.

    Eintrittskarten

    Ihre Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Bitte bewahren Sie die Eintrittskarten bis zur Beendigung Ihres Besuches auf.

    Fundsachen

    Bitte geben Sie Fundsachen an der Museumskasse ab.

    Verhalten auf dem Museumsgelände

    Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurück erstattet.

    Allgemein

    Der Gruben- und Aufbereitungsbetrieb ruhen seit Jahren. Sie werden mitunter Bereiche betreten, in denen erhöhte Vorsicht geboten ist.

    Haftung

    Die Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im Museumsbereich, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.

    Stand: 11/21

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Geltungsbereich

    (1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg Goslar GmbH (im Folgenden WERBG GmbH) und deren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

    (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die WERBG GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    Vertragsabschluss

    (1) Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der WERBG GmbH und dem Kunden zustande.

    (2) Die Angebote in der Online-Darstellung sind freibleibend und unverbindlich. Durch seine Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Bestellung der Leistungen kann vor Ort im Buchungsbüro oder diesem gegenüber schriftlich oder telefonisch oder online über die Website www.rammelsberg.de erfolgen. Durch die Bestätigung des Empfangs der Bestellung kommt noch kein Vertrag zustande. Die Annahme des Angebots erfolgt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch Annahmeerklärung gegenüber dem Kunden oder durch Übergabe der Ware innerhalb von zwei Wochen. Die Buchung ist damit verbindlich, eine Stornierung nur nach Maßgabe nachstehender Bedingungen möglich. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Leistungen wird der Kunde unverzüglich informiert.

    (3) Mit dem Vertragsschluss erkennt der Kunde die Hausordnung der WERBG GmbH als verbindlich an.

    Preise und Zahlung

    (1) Die angebotenen Eintrittspreise sind. Gem. § 4 Nr. 20 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

    (2) Die Zahlung erfolgt durch Vorauszahlung mit den angegebenen Zahlungsmethoden.

    (3) Die Rechnungen der WERBG GmbH sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    (4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

    (5) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, kann die WERBG GmbH vom Vertrag zurücktreten sowie die Rücksendung der Ware verlangen bzw. die Eintrittskarten ungültig machen. Der Kunde hat den aus der Rücklastschrift resultierenden Schaden zu ersetzen.

    Versand

    (1) Der Versand von Bestätigungen, Rechnungen, Home-Print-Tickets für Eintrittskarten und Gutscheine erfolgt an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Hierfür ist seitens des Kunden die Angabe seiner korrekten Emailadresse notwendig.

    (2) Die Lieferung der Eintrittskarten erfolgt per Email mit pdf-Anhang in Form eines Home-Print-Tickets.

    (3) Sollte dem Kunden die Bestätigungsemail mit dem Home-print-Ticket nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung zugegangen sein, ist der Kunde verpflichtet, die WERBG GmbH unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Ansprüche wegen Verlustes der Eintrittskarte ausgeschlossen, es sei denn die WERBG GmbH bzw. deren Erfüllungsgehilfen haben die fehlerhafte Übersendung oder die Probleme beim Ausdruck der Eintrittskarten zu vertreten.

    (4) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum der WERBG GmbH.

    Nutzungsbedingungen

    (1) Der Kunde darf von den Home-Print-Tickets zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung nur ein Druckexemplar anfertigen. Der Ausdruck eines Home-Print-Tickets berechtigt den Kunden lediglich einmalig zum Einlass.

    (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Eintrittskarten zu reproduzieren, zu vervielfältigen und/oder zu verändern. Der Weiterverkauf an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

    (3) Eine unbefugt vervielfältigte und/oder unbefugt weiterverkaufte oder veränderte Eintrittskarte berechtigt nicht zum Besuch des Museums. Der lediglich einmal verwertbare Barcode auf der Eintrittskarte wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcodescanner entwertet. Eine mehrfache Nutzung durch Vervielfältigung des Barcodes ist ausgeschlossen.

    Die WERBG GmbH behält sich das Recht vor, Besitzern von Barcodekopien bzw. Besitzern von unbefugt vervielfältigten Eintrittskarten den Zugang zum Museum zu verweigern. Darüber hinaus behält sich die WERBG GmbH die Geltendmachung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Strafanzeigen vor.

    (4) Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarte an einem sicheren Ort zu verwahren und gegen Missbrauch zu schützen. Bei Verlust und/oder Missbrauch der Eintrittskarte trägt die WERBG GmbH keine Verantwortung und leistet keinen Ersatz.

    (5) Nachweise für Ermäßigungen sind zzgl. Personaldokument unaufgefordert an der Einlasskontrolle vorzuweisen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgewiesen, hat der Kunde an der Kasse die Differenz zum Normalpreis zusätzlich zu entrichten, um eintrittsberechtigt zu sein.

    (6) Die Eintrittskarten haben Gültigkeit für den bei der Bestellung angegebenen Tag/Uhrzeit/Zeitraum. Der Eintritt ist an die Öffnungszeiten der WERBG GmbH bzw. an die auf den Tickets angegebenen Daten gebunden. Die Öffnungszeiten werden von der WERBG GmbH festgelegt.

    Stornierung

    Für die Rammelsberger Weihnachtsschicht können die Karten nicht storniert werden, sondern nur online umpersonalisiert werden.

    Schadensersatz

    (1) Die WERBG GmbH haftet für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten der WERBG GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

    (2) Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der WERBG GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

    (3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

    (4) Eine Verschiebung des im Angebot genannten Veranstaltungsbeginns um bis zu 30 Minuten berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgelts.

    Abtretungsverbot

    Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der WERBG GmbH wirksam. Anderenfalls ist eine Abtretung jeglicher Ansprüche gegen die WERBG GmbH an Dritte ausgeschlossen. Die WERBG GmbH ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.

    Datenschutz

    (1) Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden für die Dauer der Vertragsbeziehungen Name und Anschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden gespeichert und genutzt. Auf diese Daten haben die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befassten Beschäftigten der WERBG ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung Zugriff. Über Änderungen dieser Daten unterrichten die Kunden umgehend die WERBG.

    (2) Mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kunden können Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch in eine allgemeine Adressen-Datei der WERBG übernommen werden, die der Besucherbetreuung und –information dient.

    Erfüllungsort/Gerichtsstand

    (1) Für Leistungen und Zahlungen ist alleiniger Erfüllungsort Goslar.

    (2) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der WERBG GmbH unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    (3) Für Geschäftsbeziehungen zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie zu öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag ergehenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz der WERBG GmbH (Goslar) vereinbart. Die WERBG ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

    Schlussklauseln

    (1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

    (2) Die WERBG GmbH behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits abgegebene Bestellungen gelten die Änderungen nicht.

    Stand: November 2021