Freibad Gaustadt 01.09.
Badezeit bis jeweils 30 Min. vor Ende der Öffnungszeit am Vormittag und Nachmittag. Einlassschluss jeweils 60 Min. vor Ende der Öffnungszeit am Vormittag und Nachmittag.
Wir dürfen unsere Bäder nur unter strengen staatlichen Auflagen öffnen. Deshalb gibt es einige Neuerungen. Sie müssen sich voraus ein Ticket für den Tag und Öffnungszeitraum Ihrer Wahl buchen. Jede Person, auch Kleinkinder und Babys, benötigen ein Ticket. Die Tickets können Sie vor Ort direkt am Smartphone vorzeigen oder Sie bringen einen Ausdruck mit.
Bei einem Inzidenzwert ab 50 benötigen Sie einen negativen Corona-Test (vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest). Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV in Verbindung mit § 3 und § 7 der SchAusnahmV sind geimpfte (14 Tage nach letzter Impfung) und genesene Personen (mindestens 28 Tage bis höchstens 6 Monate nach Erkrankung) vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Sie haben vor der Nutzung einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzulegen.
Vor Ort werden keine Tests durchgeführt und auch keine Selbsttests überwacht.
Analog zu den allgemeinen Corona-Beschränkungen entfällt ab einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag die Testpflicht.
Im Zugangs- und Kassenbereich sowie in den Umkleiden, Sanitäreinrichtungen auf den Verkehrswegen und am Kiosk müssen Gäste ab dem 15. Geburtstag eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren (bis zum 15. Geburtstag) ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.