Hainbadestelle 30.05.
Wir dürfen unsere Bäder nur unter strengen staatlichen Auflagen öffnen. Deshalb gibt es einige Neuerungen. Sie müssen sich voraus ein Ticket für den Tag und Öffnungszeitraum Ihrer Wahl buchen. Jede Person, auch Kleinkinder und Babys, benötigen ein Ticket. Die Tickets können Sie vor Ort direkt am Smartphone vorzeigen oder Sie bringen einen Ausdruck mit.
Bei einem Inzidenzwert ab 50 benötigen Sie einen negativen Corona-Test (vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest). Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV in Verbindung mit § 3 und § 7 der SchAusnahmV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Sie haben vor der Nutzung einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzulegen.
Bei einem Inzidenz-Wert unter 50 entfällt die Testpflicht.
Im Zugangs- und Kassenbereich sowie in den Umkleiden, Sanitäreinrichtungen auf den Verkehrswegen und am Kiosk müssen Gäste ab dem 15. Geburtstag eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren (bis zum 15. Geburtstag) ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.