vivenu

General terms and conditions of

Sorpesee GmbH

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Sorpesee GmbH, Hakenbrinkweg 19, 59846 Sudern, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Sorpesee GmbH, Hakenbrinkweg 19, 59846 Sudern, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Haus- und Badeordnung für das Strandbad Langscheid (Ergänzung) Präambel Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Strandbades Langscheid vom 02.06.2020 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. Dabei sind und werden im Besonderen die jeweiligen Regelungen des Pandemieplans Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und die einschlägigen Bestimmungen der CoronaSchV berücksichtigt. Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich. vor § 1 Allgemeine Grundsätze (Verhalten im Bad) (1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich. (2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen. (3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten. (4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich. (5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz. (6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet. (7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. (8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden. (9) Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht. vor § 5 Allgemeine Hygienemaßnahmen (1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen. (2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene). (3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist. (4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Hustenund Nies-Etikette). (5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind). (6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden. vor § 6 Maßnahmen zur Abstandswahrung (Ordnung) (1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist. (2) Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden. (3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals. (4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe. (5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn). (6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals. (7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich. (8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen. (9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist. (10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad. Haus- und Badeordnung für das Strandbad Langscheid §1 Allgemeines (1) Diese Haus- und Badeordnung gilt für das gesamte Strandbad in Langscheid inkl. Schwimmbereich, Gastronomie, Trampolin, Tretbootverleih und SUP Verleih, sonstigen Räumlichkeiten und Außenanlagen. Mit Betreten des Betriebsgeländes bzw. mit Betreten der Räumlichkeiten erkennt der Gast die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung sowie die sie ergänzenden Sicherheitsbestimmungen an. (2) Bei Benutzung der Einrichtungen und Räumlichkeiten durch Schulen, Vereine und geschlossenen Gruppen ist der Lehrer, Vereins-, Gruppen- oder Übungsleiter für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich. §2 Badegäste (1) Die Benutzung des Strandbades ist grundsätzlich jedermann gestattet. Nichtschwimmer müssen im Badbereich grundsätzlich von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Personen, die sich ohne eine Begleitperson nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. (2) Kinder unter 7 Jahren müssen von einer geeigneten Begleitperson begleitet werden. Kinder unter 14 Jahren, die sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson im Bad aufhalten, müssen diese um 18 Uhr verlassen. (3) Personen mit ernsten ansteckenden Krankheiten, unter Epilepsie oder Geisteskrankheit Leidende, sowie Personen mit offenen Wunden, schweren Hautkrankheiten oder Ähnlichem sind vom Badebetrieb ausgeschlossen. Im Zweifelsfall entscheidet der/die Aufsichtführende. (4) Betrunkenen oder unter Einfluss berauschender Mittel stehender Personen ist das Betreten des Strandbades, insbesondere des Schwimmbereiches verboten. Tiere dürfen nicht mit in das Bad genommen werden. §3 Eintrittspreis (1) Vor dem Betreten des Badebereiches hat der Besucher den jeweils gültigen Eintrittspreis zu entrichten. Der Eintrittspreis wird durch die Badbetreiberin festgesetzt und durch Aushang im Bad und/oder auf der Website (www.sorpesee.de) öffentlich bekannt gegeben. Sollte der Aushang im Eingangsbereich fehlen, so ist der Eintrittspreis an der Kasse/Anmeldung zu erfragen und dort zu begleichen. Mit Betreten des Strandbades ist die Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Bei widerrechtlicher Benutzung des Bades wird ein Entgelt von 40,00 Euro erhoben und ggf. Strafanzeige erstattet. (2) Für den Zutritt zum Strandbad ist eine Einzel- oder eine Mehrfachkarte zu lösen. Die Mehrfachkarte berechtigt im Rahmen der festgelegten Eintrittspreise zum mehrfachen Nutzen bis zur maximalen Höhe ihres Wertes. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. (3) Der Badegast muss Eintrittskarten, Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- und Wertfachschlüssel oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband zu tragen, bei Wegen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der v.g. ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast. (4) Das Aufsichtspersonal hat jederzeit das Recht, die Karten zu prüfen. §4 Bade- und Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden von der Badbetreiberin festgesetzt und durch Aushang und im Internet (www.sorpesee.de) öffentlich bekannt gegeben. (2) Einlassschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Die Schwimmbereiche sind spätestens 20 Minuten vor Betriebsende zu verlassen. (3) Bei Überfüllung oder aus Sicherheitsgründen kann der Zugang eingeschränkt oder in den Zeiten eines Betriebes unter Pandemiebedingungen gesperrt werden – ein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittsentgelts entsteht dadurch nicht. (4) Die an der Kasse erworbene Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung (Kassenbon) ist bis zum Verlassen des Strandbades aufzubewahren und dem Personal auf Verlangen vor zu zeigen. Für Verlorengegangene Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen wird kein Ersatz geleistet. (5) Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren – spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. §5 Benutzung und Hygiene (1) Die Einrichtungen, inkl. geliehener Artikel, sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer bzw. Verursacher für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein gesondertes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. Vorgefundene Verunreinigungen und Beschädigungen sind dem Personal des Strandbades – unabhängig vom Verschulden - unverzüglich mitzuteilen. (2) Das Aus- und Ankleiden ist nur in den dafür vorgesehenen Bereich (Umkleideräumen) gestattet. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und der Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Kommt der Garderobenschlüssel abhanden, haftet der Nutzer für die daraus resultierenden Schäden. (3) Der Aufenthalt in den Nassbereichen des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung – ohne Taschen - erlaubt. Die Entscheidung darüber, ob die Badebekleidung diesen Anforderungen genügt, trifft allein das Aufsichtspersonal. Das Auswaschen oder Auswringen von Badebekleidung oder Handtüchern in den Schwimmbereichen ist verboten. (4) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badbetrieb typischen Gefahren (z.B. Rutschgefahr durch Nässe) durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. (5) Eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vor der Badnutzung ist Pflicht und selbstverständlich, eine übermäßige Nutzung der Duschen jedoch zu unterlassen. (6) Körperreinigungs- und Pflegemittel dürfen nur in den Dusch- und Umkleideräumen benutzt werden. Zur Verhinderung von Wasserverunreinigungen ist auf jede Art von Einreibemitteln vor der Schwimmbeckenbenutzung zu verzichten. (7) Abfälle sind in die im Strandbadgelände aufgestellten Müllbehälter zu werfen, damit die Sauberkeit der Anlage erhalten bleibt. §5a Benutzung der Schwimmbereiche (1) NICHTSCHWIMMERN ist das Baden nur in dem durch Balken abgegrenzten Teil des Strandbades gestattet. Für Kinder ist die Nutzung des Nichtschwimmerbereiches nur in Begleitung Erwachsener gestattet. (2) Für Schwimmer ist der Schwimmbereich durch Bojenabsteckung abgegrenzt. Ein Hinausschwimmen über diese Grenze ist nicht gestattet und geschieht auf eigene Gefahr. §6 Ordnung des Badebetriebes (1) Im Interesse der Sicherheit der Badegäste sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen Badebetriebes hat sich jeder Badegast so zu verhalten, dass andere Gäste weder geschädigt, noch gestört oder unzumutbar belästigt werden. Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und ruhe zuwiderläuft. Die Würde und Persönlichkeitsrechte aller Badegäste (Männer, Frauen und Kinder) sind stets zu achten. Sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen oder körperliche Annäherungen sowie unerwünschte Berührungen sind nicht erlaubt und werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht. (2) Ein ungestörter und gesundheitsfördernder Betrieb erfordert es, dass a) der Betrieb von Rundfunkgeräten, Bildwiedergabe- und Bildaufnahmegeräten und Musikinstrumenten b) die Badbenutzung in anderer als üblicher Badekleidung, c) das Mitbringen von Tieren, d) das Springen von der Plattform der Wasserrutsche, e) das Rauchen in sämtlichen Räumen sowie nicht gestattet ist. (3) Andere Badegäste dürfen nicht ins Wasser gestoßen, beworfen, oder untergetaucht werden. (4) Schwimmflossen, Taucherbrillen (ausgenommen Chlorbrillen), aufblasbare Gummireifen o. ä. dürfen nur bei geringerem Badebetrieb und mit Zustimmung des/der Aufsichtführenden benutzt werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. (5) Spiele und sportliche Betätigungen sind nur zugelassen, wenn andere Badegäste nicht belästigt oder gefährdet werden und keine Verletzungsgefahr besteht. (6) Bei einsetzender Starkwind-/Sturmwarnung wird der See nach Beurteilung der örtlichen Situation vom Badepersonal gesperrt. (7) Der Schwimmbereich und der See dürfen bei Gewitter nicht betreten werden. (8) Das Befahren des Schwimmbereiches mit Ruder-,Paddel- oder Segelbooten sowie mit Surfbrettern ist untersagt (9) Das Fotografieren oder Filmen fremder Personen oder Gruppen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist nicht gestattet. Die Betriebseinrichtungen des Strandbades dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der Betreiberin gefilmt oder fotografiert werden. §7 Aufsicht, Verstöße (1) Das aufsichtführende Personal übt das Hausrecht aus, sorgt für die Einhaltung der Hausund Badeordnung und erteilt die dazu notwendigen Anordnungen. (2) Den Anordnungen des Aufsichtspersonals sowie des ihn/sie unterstützenden Servicepersonals zur Einhaltung der Haus- und Badeordnung ist Folge zu leisten. (3) Personen, die in erheblichem Maße oder mehrfach gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Aufsichtspersonal vom Betriebsgelände gewiesen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Kommen Personen einem Hausverweis nicht nach, wird die Polizei verständigt und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Den vorgenannten Personen kann bei schweren Verstößen, insbesondere bei Gefährdung oder Belästigung anderer Badegäste, der Besuch des Strandbades vorübergehend oder auf Dauer untersagt werden. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt in jedem Falle vorbehalten. (4) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten und Anschlägen, Sammlungen oder Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Haus des Gastes zu gewerblichen oder sonstigen, nicht badüblichen Zwecken, sind nur mit vorheriger Zustimmung der Badbetreiberin erlaubt. §8 Sicherheitsmaßnahmen, Haftung (1) Zur Minderung der Diebstahlgefahr sollten Wertgegenstände oder größere Geldbeträge nicht mit in die Badbereiche genommen werden. Von Seiten der Betreiberin des Strandbades werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten dafür übernommen. Für den Verlust von Wertgegenständen, Bekleidung und Bargeld haftet die Betreiberin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch für die Beschädigung der Sachen durch Dritte. Alle Gegenstände, bis auf das notwendige Waschzeug, sind vom Badegast in den dafür vorgesehenen Schließfächern / Garderobenschränken zu verschließen. Das Einbringen von Geld oder Wertsachen in einen von der Betreiberin zur Verfügung gestellten Garderobenschrank oder ein Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Betreiberin in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. (2) Die Sorpesee GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen des Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten des Betreibers in diesem Sinne zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung des Einrichtung des Strandbades, sowie diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an angebotenen, im eintrittsentgelt enthaltenen Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Strandbades abgestellten Fahrzeuge. Nach Gebrauch sind die Schließfächer/Garderobenschränke wieder leer zu räumen. Die Schlüssel einschließlich der Armbänder sind im Türschloss zu belassen. Bei widerrechtlicher Handhabung kann der Badegast mit einem Ordnungsgeld von 30,00 € belegt werden. Für verlorene Schlüssel wird ein Entgelt in Höhe der entstandenen Kosten erhoben. (3) Fundsachen sind dem aufsichtführenden Personal zu übergeben. §9 Wünsche und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal entgegen. Es schafft - soweit möglich und notwendig - unverzüglich Abhilfe. § 10 Diese Haus- und Badeordnung tritt am 02.06.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bestehende Haus- und Badeordnung außer Kraft. Sorpesee GmbH Geschäftsführer