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Bezirksamt Neukoelln von Berlin - FB Sport 2.4

Bezirksamt Neukoelln von Berlin - FB Sport 2.4

Aus aktuellem Anlass informiert hier das Sportamt Neukölln über die derzeitige Vergabepraxis von Trainingszeiten für Neuköllner Sportanlagen. Mit der 2. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung vom 24.7.2020 ist der Individualsport für Bürgerinnen und Bürger auf Neuköllner Sportanlagen nur dann möglich, wenn die betreffende Sportanlage geöffnet ist und der Vereinssport in seiner Ausführung nicht behindert wird. Damit kehrt das Sportamt Neukölln in dieser Frage zur Vergabepraxis vor der Corona-Pandemie zurück. Die Vergabe von Nutzungszeiten auf den Sportanlagen Berlins richtet sich nach § 14 Sportförderungsgesetz in Verbindung mit Nr. 4 Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) des Landes Berlin. Der Individualsport ist demnach montags bis freitags von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich, wenn der Individualsport den auf der Sportanlage trainierenden sportförderungswürdigen Verein oder den Schulsport nicht behindert.

www.berlin.de/ba-neukoelln/