Chamäleon am See - Beach Club

General terms and conditions of

Chamäleon am See - Beach Club

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Chamäleon am See GmbH, Am Messeplatz 13, 65479 Raunheim, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Chamäleon am See GmbH, Am Messeplatz 13, 65479 Raunheim, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen von Chamläeon am See GmbH für Ticketkäufer 

    .§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten

    1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.

    2. Abstandsregelungen und -markierungen in allen gekennzeichneten Bereichen sind zu beachten.

    3. Vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz

    4. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen, bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.

    5. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. 6. Badegäste, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Benutzungsordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

    7. Falls Teile der Pinta Beach nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

    § 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen. 2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).

    3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.

    4. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette). 

    § 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

    1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen und warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.

     2. WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden. 

    3. Im Badesee muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Ufer.

    4. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisungen des Personals.

    5. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

    6. Vermeiden Sie am Uferrand enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.

    7. Vermeiden Sie an Engstellen (Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.

    8. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen.Regeln beim Badeseebesuch

    • Wir haben eine festgelegte Kapazitätsgrenze der Besucher je Badezeit (Slot)Wird diese erreicht, darf keinem weiteren Besucher Einlass gewährt werden

    • Übernehmen Sie Eigenverantwortung

    • Schränken Sie Ihre Kontakte ein und vermeiden Sie Gruppenansammlungen auf dem gesamten Gelände.

    • Verzichten Sie auf Körperkontakt bei der Begrüßung• Halten Sie 1,5 m Abstand zu anderen Personen

    • Beachten Sie unser Wegekonzept und folgen Sie den Beschilderungen am See• Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen

    • Hinweisschilder weisen auf Abstandsregelungen, Niesetikette, Hygieneregeln

    • Gäste mit einer akuten Corona Infektion oder entsprechenden Symptomen ist der Zugang zum See untersagt

    • Eine regelmäßige Handhygiene ist wichtig! Hierfür stehen verschiedene Handdesinfektionsspender zur Verfügung

    • Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen wir nach § 3 des Hygienekonzeptes für Freibäder des Landes Hessen die Daten unserer Badegäste erfassenSelbstverständlich achten wir hierbei auf den Schutz Ihrer Daten. Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck einer möglichen Infektionskettennachverfolgung der Behörden verwendet und nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet

    • Am Aquafun Park sind Abstandsmarkierungen im Abstand von 1,5 m am Boden angebracht• Gästen, die nicht zur Einhaltung der Corona Betriebsregeln bereit sind, muss im Rahmen des Hausrechts ein Hausverbot ausgesprochen bzw. der Zugang verwehrt werden

    • Ballspiele jeglicher Art sind untersagt

    • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr müssen von einer erwachsenen Person (ab 18 Jahre) begleitet werden

    • Bitte beachten Sie unsere „Erweiterung der Haus- und Badeordnung Pandemieplan Ergänzung“

    • Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten• Nur in ausgewiesenen Raucherbereiche rauchen

    • Das Mitbringen von Schlauchbooten und Luftmatratzen ist untersagtAllgemeine Geschäftsbedingungen (Haus- und Benutzungsordnung) der Pinta Beach GmbH für den Waldsee Raunheim§ 1 Zweck der Haus- und Benutzungsordnung1. Diese Haus- und Benutzungsordnung der Pinta Beach GmbH dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit für den Raunheimer Waldsee. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Benutzungsordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.

    2. Die Haus- und Benutzungsordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte und dem Betreten des Raunheimer Waldsees akzeptiert der Badegast die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung sowie aller sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit im Einzelfall zu erlassenden Anordnungen und stimmt deren Geltung zu.

    3. Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Lehrer, Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung dieser Haus- und Benutzungsordnung mitverantwortlich.

    § 2 Badegäste

    1. Die Benutzung des Raunheimer Waldsees steht grundsätzlich allen Berechtigten frei.

    2. Ausgeschlossen sind Personen mit übertragbaren Krankheiten und Personen, die unter Einfluss von Alkohol und anderen stimulierenden Mitteln stehen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

    3. Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten werden nicht zugelassen.

    4. Kinder unter 10 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung Volljähriger gestattet.§ 3Benutzungsgebühr

    1. Der Badegast erhält gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

    2. Die Tageseintrittskarte für den Raunheimer Waldsee gilt nur am Tag der Ausgabe. Karten mit anderen Gültigkeitszeiträumen gelten nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum. 

    3. Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet.

    4. Der Eintrittspreis ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn wegen Betriebsschluss die volle Benutzungszeit nicht mehr ausgenutzt werden kann.§ 4 Öffnungszeiten

    1. Die Öffnungszeiten werden am Eingang zum Waldsee sowie auf den Internetseiten der Stadt Raunheim und der Pinta Beach GmbH in der Regel öffentlich bekannt gemacht.

    2. Bei Überfüllung bzw. bei einer Sondernutzung können Teile des Raunheimer Waldsees oder der gesamte Waldsee zeitweise für den allgemeinen Badebetrieb gesperrt werden.

    3. Die vorübergehende Schließung des Raunheimer Waldsees bleibt vorbehalten.

    § 5 Badezeiten

    1. Die Benutzung des Raunheimer Waldsees ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Badezeit ist das Baden verboten. Der Aufenthalt auf dem Festland des Waldseegeländes und der Besuch des Gastronomieobjektes ist bis zur Schließung des Waldseegeländes erlaubt. 

    2. Im Raunheimer Waldsee wird das Ende der Badezeit über Lautsprecher bekannt gegeben. Das Bad ist spätestens zur bekanntgegebenen Uhrzeit zu verlassen. Den am Uferbereich angebrachten Hinweisschildern bezüglich desBadeverbotes ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Hausverbot belegt bzw. zur Anzeige gebracht.

    § 6 Zutritt

    1. Der Zugang zum Waldsee ist nur durch die vorgesehenen Eingänge gestattet.

    2. Das Mitbringen von Nahrungsmitteln, die über den täglichen persönlichen Gebrauch hinausgehen, von alkoholischen Getränken, nichtalkoholischen Getränken mit Ausnahme von Wasser in PET-Flaschen, Shishas sowie von Grillgeräten ist untersagt. Ausnahmen, insbesondere bei Familien mit Kindern (Wasser bzw. Babynahrung), werden individuell am Eingang durch den Sicherheitsdienst geregelt. Weiterhin ist das Mitbringen von Glas, wegen der Verletzungsgefahr, untersagt.

    3. Das Betreten abgesperrter Teile oder Anlagen ist untersagt.

    4. Das Verteilen von Reklame- und Druckschriften ist untersagt, ebenso das Feilbieten und der Verkauf von Waren ohne Zustimmung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH.5. Gewerbsmäßige bzw. kostenpflichtige Durchführung von Unterricht oder Unterweisung von Sportarten jeder Art bedarf der Genehmigung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH.

    6. Das berufsmäßige und gewerbliche Fotografieren ist innerhalb der Badeanlagen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH zulässig. Im Genehmigungsfalle dürfen nur Bilder mit Zustimmung der betreffenden Personen angefertigt werden. Das private Fotografieren und Filmen ist untersagt. Wird ein etwaiges Foto- und Filmverbot missachtet, steht es der Pinta Beach GmbH frei, auch ein Hausverbot zu verhängen.

    7. Die Zulassung von Schwimmvereinen, -abteilungen, Schulklassen oder sonstigen Gruppen wird von der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH auf schriftlichen Antrag besonders geregelt.

    § 7 Badbenutzung

    1. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt; schuldhafte Verstöße verpflichten zum Schadensersatz. Bei Verunreinigungen hat der Verursacher ein Reinigungsentgelt in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu entrichten, mindestens jedoch 5,00 Euro, das sofort an der Eingangskasse zu zahlen ist. Dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass der tatsächliche Aufwand geringer als die zum Ansatz gebrachten 5,00 € gewesen ist. 

    2. Für Abfälle stehen Behälter bereit.

    3. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Badepersonal sofort mitzuteilen.

    4. Fahrräder sind auf den ausgewiesenen Plätzen abzustellen.

    § 8 Verhalten im Bad

    1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

    2. Nicht gestattet ist u.a.a) das Schwimmen außerhalb des gelb markierten und begrenzten Schwimmbereichs,b) die Nutzung eigener Strandmöbel mit Ausnahme von Strandmuscheln o.Ä. für Babys und Kleinkinder,c) Ausspucken auf den Boden oder in das Wasser,d) Lärmen sowie der Betrieb von Tongeräten und Musikinstrumenten, wenn dadurch andere Badegäste belästigt werden. Ausnahmen bei Veranstaltungen regelt die Betriebsleitung. Der Betrieb von Tongeräten beeinträchtigt die Wahrnehmung von in Not geratenden Badegästen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Pinta Beach GmbH die Geltendmachung sämtlicher ihr zustehender Rechte vor. e) Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,f) Mitbringen von Tieren,g) andere Personen unterzutauchen, in das Wasser zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,h) Ballspiele außerhalb des dafür vorgesehenen Bereiches durchzuführen,i) das Entfachen von offenem Feuer,j) das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen (einschließlich Fahrräder mit Hilfsmotor) sowie das Reinigen und Reparieren dieser Fahrzeuge,k) das Zelten, das Aufstellen von Wohn- und Campingfahrzeugen sowie das Nächtigen,l) das Tauchen mit Tauchausrüstung ohne Genehmigung der Betriebsleitung, m) das unbefugte Angeln,n) das Grillen auf mitgebrachten privaten Grillgeräten.

    3. Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Bereiche benutzen, sie dürfen auch auf eigene Gefahr nicht in Schlauchbooten und auf Luftmatratzen mitgenommen werden.4. Bei Unfällen ist sofort das Wachpersonal bzw. das Personal der Pinta Beach GmbH zu benachrichtigen. Soweit möglich, sollen Unfallverursacher oder Zeugen sowie Personen zur Feststellung etwaiger Zeugen namhaft gemacht werden. Zur Hilfeleistung ist jeder Besucher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.5. Bei Gewittergefahr wird der Badegast durch Lautsprecher zum Verlassen des Wassers aufgerufen. Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten.

    § 9 Haftung

    1. Die Benutzung des Raunheimer Waldsees (Land- und Wasserflächen) und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht der Pinta Beach GmbH.

    2. Für Verluste und Beschädigungen wird nicht gehaftet, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Pinta Beach GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dies gilt auch für Fahrräder, die gebührenfrei abgestellt werden.

    3. Vom Ausschluss bzw. der Begrenzung der Haftung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Pinta Beach GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Pinta Beach GmbH beruhen, nicht erfasst. 

    § 10 FundgegenständeGegenstände, die auf dem Gelände des Raunheimer Waldsees gefunden werden, sind bei der Aufsicht abzugeben. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

    § 11 Wünsche und BeschwerdenEtwaige Wünsche und Beschwerden nimmt das Personal der Pinta Beach GmbH entgegen. Sie schaffen, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können schriftlich an die Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH gerichtet werden; E-Mail: [email protected]

    § 12 Aufsicht1. Die von der Betriebsleitung beauftragten Aufsichtspersonen haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist unverzüglich Folge zu leisten.Sie sind befugt, Personen, diea) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung verstoßen,b) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,c) andere Badegäste belästigen, aus dem Raunheimer Waldsee zu verweisen und ein Hausverbot zu erteilen. Zuwiderhandlungen gegen ein erteiltes Hausverbot werden strafrechtlich verfolgt.

    2. Im Falle der Verweisung aus dem Raunheimer Waldsee wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

    3. Das Personal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Ihm ist es untersagt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen, zu erbitten oder zu fordern.

    § 13 Bekleidung und Umkleiden1. Der Raunheimer Waldsee ist in einen textilpflichtigen und einen textilfreien Teil abgegrenzt. Der Aufenthalt im textilpflichtigen Teil ist nur in Badekleidung gestattet.Der Aufenthalt in dem besonders gekennzeichneten textilfreien Gelände ist nur in unbekleidetem Zustand erlaubt. Beim Verlassen ist Kleidung anzulegen.2. Für das Umkleiden stehen im textilpflichtigen Badeseeteil Wechselkabinen zur Verfügung. Das Entkleiden ist nur innerhalb des textilfreien Teils erlaubt. 

    § 14 Verhalten im Wasser, Fun-Park, Nutzung von Stand-up-Paddles und WassersportgerätenDer Badebereich für Gäste ist an seiner Uferumrandung durch Beschilderung und im Wasser durch eine Absperrung als Abgrenzung zu anderen Bereichen deutlich gekennzeichnet. Außerhalb dieses gekennzeichneten Bereiches ist das Schwimmen, Tauchen, Baden und Benutzen von Schlauchbooten nichtEin besonderer Teil für Nichtschwimmer ist durch eine Markierung sowie durch Hinweisschilder abgegrenzt. Dieser Bereich darf nur durch geübte Schwimmer verlassenPinta Beach stellt auf Basis einer gesonderten mietvertraglichen Vereinbarung Stand-up-Paddles (SUP-Boards) zur entgeltlichen Nutzung auf dem Waldsee zur Verfügung. Nach einer entsprechenden Einweisung erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des jeweiligen Mieters bzw. der jeweiligen Mieterin. Unberührt bleibt die Haftung von Pinta Beach nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts besteht die Möglichkeit, den auf dem Gelände des Waldsees installierten Funpark zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die jeweiligen Nutzer/in schwimmen kann und es sich nicht um eine/n Nichtschwimmer/in handelt. Nach einer entsprechenden Einweisung erfolgt die Nutzung des gesamten Funpark auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Unberührt bleibt die Haftung von Pinta Beach nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Das Benutzen von Booten jeglicher Art sowie von Jetskis und sämtlichen anderen Wassersportgeräten (einschließlich Stand-up-Paddel) bedarf der Genehmigung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH. Genehmigungsfrei sind nicht motorbetriebene Schlauchboote bis 3 Meter Länge und

    § 15 Haus- und Betretungsverbot

    1. Wer schuldhaft gegen diese Haus- und Benutzungsverordnung verstößt, kann –neben den in § 12 genannten Gründen- und unbeschadet aller sonstigen Rechte der Pinta Beach GmbH mit einem Hausverbot belegt werden.2. Ein Hausverbot wird insbesondere den Personen erteilt, die vorsätzlich oder fahrlässiga. entgegen § 2 Abs. 2 unter Einfluss von Alkohol und anderen stimulierenden Mitteln stehen,b. entgegen § 6 Abs. 1 den Waldsee nicht durch die vorgesehenen Eingänge betreten,c. entgegen § 6 Abs. 4 Reklame- und Druckschriften verteilen, ebenso feilbieten und Waren ohne Zustimmung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH verkaufen,d. entgegen § 6 Abs. 5 gewerbsmäßige bzw. kostenpflichtige Durchführungen von Unterricht oder Unterweisung von Sportarten jeder Art ohne Genehmigung der Betriebsleitung der Stadtwerke durchführen,e. entgegen § 6 Abs. 6 berufsmäßiges Fotografieren innerhalb der Badeanlage ohne Genehmigung der Betriebsleitung und im Genehmigungsfall ohne Zustimmung der betreffenden Personen Bilder anfertigen,f. entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe e) Glas oder sonstige scharfen Gegenstände wegwerfen,g. entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe g) andere Personen untertauchen, in das Wasser stoßen oder sonstigen Unfug treiben,h. entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe i) offenes Feuer entfachen,i. entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe j) Kraftfahrzeuge (einschl. Fahrräder mit Hilfsmotor) fahren, schieben, abstellen sowie reinigen oder reparieren,j. entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe k) zelten, Wohn- und Campingfahrzeuge aufstellen sowie nächtigen,k. entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe m) unbefugt angeln.

    § 16 Inkrafttreten Diese Haus- und Benutzungsverordnung der Pinta Beach GmbH für den Raunheimer Waldsee tritt am 22.06.2020 in Kraft

    Chamäleon am See GmbH Am Messeplatz 1365479 Raunheim

    Geschäftsführer: Ridvan Güvercin