vivenu

General terms and conditions of

Freizeitbad Oktopus

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Stadtbetriebe Siegburg AöR, Ringstraße 28, 53721 Siegburg, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Stadtbetriebe Siegburg AöR, Ringstraße 28, 53721 Siegburg, DE

    3. Die vivenu GmbH, Speditionstrasse 13, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Freizeit- und Erlebnisbad Oktopus

    Haus- und Badeordnung

    für die Benutzung des Oktopus Gesundheits- und Erlebnispark Siegburg

    I. Allgemeines

    1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesundheits- und Erlebnispark Siegburg.

    2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher und sonstige Personen (Fremdfirmen etc.) verbindlich.

    Mit dem Betreten der Anlage erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung erlassenen Anordnungen an.

    3. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den Schaden.

    4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

    5. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht erlaubt und nur im ausgewiesenen Raucherbereich gestattet.

    6. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Hallenbad grundsätzlich nicht gestattet.

    7. Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Bade- und Saunabereich nicht benutzt werden.

    8. Den Badegästen ist es untersagt, alkoholische Getränke und berauschende Mittel mitzubringen.

    9. Das Personal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen.

    Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen, Evakuierungen oder Räumungen ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist angewiesen, sich den Gästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten.

    11. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch des Gesundheits- und Erlebnisparks ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

    12. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

    13. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben.

    14. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

    15. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte sowie elektronische Geräte mitzubringen.

    Fotografieren ist zum Schutz der übrigen Badegäste nur mit Erlaubnis des zuständigen Badpersonals zulässig.

    II. Öffnungszeiten und Zutritt

    1. Die Öffnungszeiten und das Einlassende für die Benutzung des Oktopus Gesundheits- und Erlebnispark Siegburg werden von der Stadtbetriebe Siegburg AöR bekanntgegeben.

    2. Die Eintrittskarten für das Hallenbad berechtigen nicht zur Nutzung des Freibades und umgekehrt. In Ausnahmefällen – wie beispielsweise einem abrupten Wetterumschwung - kann ein Wechsel aus dem Hallenbad in das Freibad und umgekehrt erfolgen. Hierüber informiert in den entsprechenden Fällen das Badpersonal vor Ort.

    3. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon aus betrieblichen oder sportlichen Gründen einschränken.

    Der Besuch in geschlossenen Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung nach vorheriger Anmeldung gestattet.

    4. Der Zutritt ist für folgende Personen nicht gestattet:

    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

    b) Personen, die Tiere mit sich führen,

    c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundessechengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werde) oder an Hautveränderungen leiden, bei denen sich z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen.

    5. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ferner Kinder unter 7 Jahren, Personen mit einer psychischen Störung /Psychose, Anfallskranken sowie Personen, die noch nicht die Schwimmfähigkeit erworben haben, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer volljährigen und verantwortlichen Person gestattet.

    6. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren grundsätzlich nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeit- und Mehrfachkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr ersetzt.

    7. Zeitkarten (Saisonkarten) sind nicht übertragbar und werden grundsätzlich nicht verlängert. Die Gültigkeit von Saisonkarten ist auf 12 Monate ab Ausstellungsdatum beschränkt. Die Saisonkarten sind sowohl im Hallen- als auch im Freibad gültig. Zeitkarten werden aus Gründen des Missbrauchs immer mit einer Sperrfrist eingerichtet (12 Stunden), sodass Mehrfachnutzungen an einem Tag nur eingeschränkt möglich sind.

    8. Gelöste Einzel-Eintrittskarten sind nur am Lösungstag gültig. Sie verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.

    9. Mehrfachnutzungen pro Tag mit einem gültigen Einzeleintritt sind nicht möglich.

    10. Überschreitet der Badegast die von ihm bezahlte Badezeit, so hat er eine Nachzahlung entsprechend den ausgehängten Eintrittspreisen zu leisten.

    11. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen. Hiervon ausgenommen sind Vertragspartner der Stadtbetriebe Siegburg AöR

    12. Der Einlass in das Hallenbad / Freibad endet 60 Minuten vor dem Ende der regulären Öffnungszeit.

    III. Haftung

    1. Die Badegäste benutzen die Badbereiche einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Z.B. werden bei einer Unterbrechung des Badbetriebes im Freibad wegen Gewitter Eintrittsgelder nicht zurückerstattet.

    2. Vereine und Veranstalter von Lehrgängen, Kursen oder ähnlichem haften für ihre Mitglieder und Teilnehmer. Die Haftung der Mitglieder selbst bleibt davon unberührt.

    3. Der Betreiber haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Betreibers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Betreiber nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder - im Falle des Warenverkaufs - soweit der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

    Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in vorstehend Abs. 3 S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

    Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

    4. Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmten Stelle (Wertfächer) hinterlegt und eingeschlossen sind.

    IV. Benutzung des Gesundheits- und Erlebnisparks Siegburg

    1. Die Badezeit ist grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten unbegrenzt. Die Badezeit beginnt mit dem Lösen der Eintrittskarte an der Kassenanlage und endet mit dem Verlassen des Gesundheits- und Erlebnisparks spätestens 30 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeit.

    2. Den Kleiderspind / -schrank bzw. das Wertfach hat der Badegast selbst zu verschließen und den Schlüssel während des Bades am Handgelenk zu tragen. Für in Verlust geratene Schlüssel ist eine Gebühr von 40,00 € zu entrichten, sofern der Badegast nicht nachweist, dass dem Betreiber kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung hierüber hinausgehender Schäden des Betreibers bleibt vorbehalten. Der Schlüsselverlust ist sofort beim Personal zu melden.

    3. In den Umkleidebereichen hat der Badegast seinen Kleiderspind / -schrank mit der für das Schließsystem vorgegebenen Einheit (Münze etc.) selbst zu sichern.

    4. Gruppen, Vereine und Schulklassen dürfen grundsätzlich nur die Sammelumkleideräume benutzen.

    5. Die Benutzung der Sammelumkleideräume durch Einzelpersonen ist nicht gestattet, es sei denn, sie wurde vom Badpersonal freigegeben (hohes Besucheraufkommen).

    6. Die Becken und Wasserflächen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.

    7. Die Verwendung von Seife oder anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

    8. Barfuß-, Sanitär- und Beckenbereiche, Rutschen, Bewegungsbecken sowie die Barfußzonen im Wellnessbereich dürfen nicht mit Straßenschuhen oder -kleidung betreten werden.

    9. Der Aufenthalt in den Nassbereichen (Bäder, Wellnessbereich) ist nur in der üblichen Bade- oder Sportbekleidung gestattet.

    Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Schwimmen in Materialien wie Jeans-/ Cordstoffen sowie das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung.

    10. Die Benutzung der angebotenen Einrichtungen, z.B. Sprunganlage, Rutschen und sonstiger Sport- und Spielgeräte erfordert Rücksicht und Umsicht.

    Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzung ist nur unter Beachtung der aushängenden gültigen Benutzerhinweise gestattet.

    Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:

    a) der Sprungbereich frei ist und

    b) nur eine Person das Sprungbrett betritt. Das Unterschwimmen des Springbereiches bei freigegebenem Sprungbetrieb ist untersagt.

    Die Entscheidung, ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, trifft das zuständige Aufsichtspersonal.

    11. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in die Becken sowie das Hineinspringen vom Beckenrand mit Anlauf sind untersagt.

    12. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Ballspielen ist im gesamten Hallenbad untersagt und ausschließlich im Außenbecken gestattet.

    Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Sportbecken ist nicht gestattet.

    13. Die Schwimmerbecken dürfen grundsätzlich nur von geübten Schwimmern benutzt werden.

    14. Personen, die nicht schwimmen können, dürfen die Nichtschwimmerbecken (Lehrbecken, Planschbecken, Aktionsbecken) nur in Begleitung eines geübten verantwortlichen Schwimmers benutzen.

    15. Bei Verunreinigung der Badeinrichtungen kann ein Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

    16. Im Bereich der Beckenumgänge darf nicht gerannt werden.

    V. Besondere Bestimmungen für das Freibad

    1. Für verlorene Kleidung und eingebrachte Sachen bzw. Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

    2. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.

    3. Das Mitbringen und Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha-Pfeifen) ist nicht gestattet.

    4. Für die Müllentsorgung sind die auf der Freibadwiese aufgestellten Müllbehälter zu benutzen. Bei Verunreinigung der Freibadwiesen kann ein Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

    5. Im Übrigen gelten die Nummern 1 – 4 des Abschnitts III sowie die auf das Freibad zutreffenden Nummern des Abschnitts IV sinngemäß.

    VI. Besondere Einrichtungen

    1. Für sonstige Einrichtungen des Gesundheits- und Erlebnisparks Siegburg (Sauna, Wellnessbereich usw.) können besondere Benutzungsanordnungen erlassen werden.

    2. Für die Sauna ist eine besondere Benutzungsordnung erlassen worden, die im Fitness- und Wellnessbereich ausgehängt ist. Mit Betreten des Saunabereichs wird diese von allen Gästen/Nutzern anerkannt.

    3. Der Eintrittsausweis nur für den Saunabereich berechtigt im Rahmen der gültigen Tarifbestimmungen und Öffnungszeiten grundsätzlich nicht zur Mitbenutzung anderer Bereiche (z.B. Hallenbad). Für Kombiangebote gelten besondere Eintrittspreise. Der Zutritt zur Sauna ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Kinder unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

    VII. Ausnahmen

    Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

    VII. Inkrafttreten

    Diese Haus- und Badeordnung tritt zum 01.05.2019 in Kraft. Gleichzeitig werden alle vorherigen Haus- und Badeordnungen unwirksam.