vivenu

General terms and conditions of

Kunst!Rasen

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Kunst!Rasen GmbH, Plittersdorfer Straße 121, 53173 Bonn, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Kunst!Rasen GmbH, Plittersdorfer Straße 121, 53173 Bonn, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen I. ALLGEMEINE TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KUNST!RASEN GmbH Präambel Die KUNST!RASEN GmbH ist Betreiber der gleichnamigen Spielstätte in der Charles-de-Gaulle-Str., 53113 Bonn. Die KUNST!RASEN GmbH vermietet ihr Gelände an sog. örtliche Veranstalter welche Konzerte in der Spielstätte durchführen. Zusätzlich agiert die KUNST!RASEN GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ oder „Betreiber“ genannt) selbst als örtlicher Veranstalter in der eigenen sowie anderen Spielstätten. Eintrittskarten (fortan: Tickets) werden, sollte die KUNST!RASEN GmbH als Veranstalter agieren, selbst oder über offizielle Vorverkaufsstellen in Verkehr gebracht. Die nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: ATGB) regeln das rechtliche Verhältnis beim Ticketkauf zwischen Ticketkäufern- und Inhabern (im Folgenden Kunden genannt) und dem Veranstalter. Die ATGB verstehen sich ergänzend zu den AGB der Spielstätte „KUNST!RASEN“ sowie den AGB der Vorverkaufsstellen. Ticketkäufer und -inhaber akzeptieren diese Bedingungen und stimmen diesen beim Erwerb eines Tickets automatisch zu. Geltungsbereich der ATGB Diese ATGB gelten für den Erwerb sowie Verwendung sämtlicher Eintrittskarten für Veranstaltungen der KUNST!RASEN GmbH, die entweder von selbiger verkauft oder durch vom Veranstalter autorisierte Ticket-Anbieter in Verkehr gebracht werden. Der Veranstalter nutzt ggf. zusätzlich die Möglichkeit am Tag der Veranstaltung in der jeweiligen Spielstätte eine Abendkasse einzurichten und Tickets zu veräußern, insofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist. Für den Ticketverkauf vor Ort gelten ebenfalls die ATGB des Veranstalters. Ticketbestellung Kunden haben verschiedene Möglichkeiten Tickets zu erwerben. Der Veranstalter erstellt für die jeweilige Veranstaltung frühzeitig eine Liste von Bezugsquellen und kommuniziert diese öffentlich. Der Veranstalter legt den Eintrittspreis, Ticket-Kategorien sowie das Gesamtkontingent für seine Veranstaltungen fest. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Zahlungsmodalitäten, Lieferbedingungen sowie Kundenservice von Vorverkaufsstellen. Der Veranstalter hat jederzeit das Recht die maximale Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Person festzulegen. Nachfolgend werden unter den Ziffern 2.4.1 – 2.4.4 die unterschiedlichen Ticket-Vertriebsarten erläutert. Eine Kombination aller Vertriebsarten ist möglich und wird frühzeitig öffentlich kommuniziert. Eventuelle Vorverkaufsgebühren, Versandkosten sowie anderweitige, branchenübliche Bezugskosten, sind vom Kunden zu tragen. 2.4.1 Eigenvertrieb Der Veranstalter hat die Möglichkeit Tickets selbst, sowohl im Internet als auch stationär zu verkaufen, nutzt diese aber nicht zwingend. 2.4.2 Autorisierte Online-Vorverkaufsstellen Der Veranstalter beauftragt Online-Ticket-Anbieter mit dem Verkauf von Tickets. Kunden können über die Plattformen der jeweiligen Ticketanbieter Tickets erwerben. Autorisierte Vorverkaufsstellen des Veranstalters sind die Ticketmaster GmbH (Spree Forum, Alt-Moabit 60, 10555 Berlin), die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (Contrescarpe 75a, 28195 Bremen) und die Bonnticket GmbH (Heussallee 11, 53113 Bonn), welche Online-Shops und stationäre Bezugsquellen betreiben. 2.4.3 Autorisierte stationäre Vorverkaufsstellen Der Veranstalter beauftragt stationäre Ticket-Anbieter mit dem Verkauf von Tickets. Die unter 2.4 genannten Ticket-Anbieter betreiben in der Regel zusätzlich lokale Vertriebsstellen. Eine Übersicht der Lage und Adressen stationärer VVK-Stellen wird vom Veranstalter und/oder vom Ticket-Anbieter öffentlich kommuniziert. Nicht-autorisierter Vorverkauf Die Weitergabe erworbener Tickets ist grundsätzlich nicht gestattet. Insbesondere bei Anbietern auf sog. Zweit-Ticketmärkten kann es sich um vom Veranstalter nicht autorisierte Ticket-Händler handeln. Es gelten zusätzlich die AGB für die Weitergabe/den Weiterverkauf von Eintrittskarten von Veranstaltungen der KUNST!RASEN GmbH (einsehbar unter: www.kunstrasen-bonn.de/ticketbestellung). Der Veranstalter wird Personen, deren Tickets aus nicht autorisierten Zweit-Ticketmärkten oder dem Schwarzmarkt stammen, den Einlass zur Veranstaltung verwehren. Ein Sicherheitsdienst wird am Einlass des Veranstaltungsortes sämtliche Tickets auf ihre Gültigkeit überprüfen. Sollte es zu einem Veranstaltungsausfall kommen, bei dem ein Erstattungsanspruch des Kunden entsteht, wird der Differenzbetrag zwischen Originalpreis und tatsächlich gezahltem Preis des Zweitticket- oder Schwarzmarktes nicht erstattet. Die Bedingungen der vorgenannten Absätze (1) bis (3) gelten auch bei Erwerb von Tickets über Verbraucher (vgl. § 13 BGB). Vertragsschluss & Leistungsgegenstand Mit dem Erwerb eines Tickets schließt der Kunde einen Kauf- bzw. Liefervertrag mit der jeweiligen Verkaufsstelle sowie einen Leistungsvertrag mit dem Veranstalter über die Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter gewährleistet eine zuverlässige Durchführung seiner Veranstaltung. Bei Nicht-Erhalt oder verspäteter Zustellung von Tickets, die durch eine Vorverkaufsstelle (insbesondere online) erworben wurden, ist der Veranstalter nicht haftbar. Widerrufsrecht beim Erwerb des Tickets Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise oder gänzlich über Fernkommunikationsmittel (Vorverkaufsstellen) im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter oder die jeweilige Vorverkaufsstelle bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s). Rücknahme und Erstattung Eine Rücknahme von Tickets ist ausgeschlossen. Kann ein Ticket-Kunde oder –Inhaber nicht zur Veranstaltung erscheinen, so ist eine Weitergabe oder Veräußerung nach Maßgabe der AGB für die Weitergabe/den Weiterverkauf von Eintrittskarten von Veranstaltungen der KUNST!RASEN GmbH (einsehbar unter: www.kunstrasen-bonn.de/ticketbestellung) zulässig. Bei Veranstaltungsabsagen oder -änderungen, durch die ein Erstattungsanspruch des Kunden an den Veranstalter entstehen, muss sich der Kunde an die Verkaufsstelle wenden, an der das Ticket erworben wurde. Sollte eine Veranstaltung auf ein anderes Datum verlegt werden, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Ist das Ersatzdatum für den Kunden nicht zumutbar, so hat er das Recht auf die volle Erstattung des Kaufpreises, abzgl. Gebühren und muss sich die Verkaufsstelle wenden, über die das Ticket gekauft wurde. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung sowie Dauer der Darbietung der auftretenden Künstler. Ob bei berechtigter Reklamation ein Erstattungsanspruch entsteht, muss individuell geprüft werden. Zutrittsberechtigungen zum Veranstaltungsort Alle Personen mit einem gültigen Ticket, die nicht gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes verstoßen oder nach einer Bewertung durch einen Sicherheitsdienst und/oder den Veranstalter kein Sicherheitsrisiko für sich oder andere darstellen, haben Zutritt zur Veranstaltung. Der Veranstalter hat je nach Spielstätte die Möglichkeit den Publikumsbereich in verschiedene Kategorien und Ränge zu unterteilen. Ticketinhaber haben somit einen Anspruch auf Zugang zu ihren jeweiligen, auf den Tickets abgedruckten Kategorien und Rängen, jedoch nicht automatisch Anspruch auf den Zutritt in andere Publikumsbereiche. Jedes Ticket wird am Eingang entwertet und berechtigt zum einmaligen Zugang zur Veranstaltung, insofern nicht anders angegeben. Mit dem Ende der Veranstaltung endet ebenfalls die Gültigkeit des Tickets. Veranstaltungsbesucher stimmen mit einem Ticketkauf automatisch und unwiderruflich der Hausordnung des Veranstaltungsortes zu. Verstöße gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes können einen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen. Das Ticket ist in diesem Fall ungültig, ein Wiedereinlass wird verwehrt sowie eine Erstattung ausgeschlossen. Der Veranstalter rät seinen Kunden nach dem Einlass zum Veranstaltungsort bereits entwertete Tickets sorgfältig aufzuheben, um jederzeit die Teilnahme an der Veranstaltung legitimieren zu können. In allen Veranstaltungsorten gelten die jeweiligen nationalen sowie kommunalen Gesetze und Bestimmungen. Dies bezieht insbesondere das Jugendschutzgesetz sowie den Verkauf von alkoholischen Getränken mit ein. Der Veranstalter achtet gemeinsam mit der Veranstaltungsstätte auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Datenschutz, Ton- und Bildaufzeichnungen Soweit der Veranstalter persönliche Daten von Besuchern erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister und Vertragspartner, die im Auftrag des Veranstalters persönliche Daten von Besuchern nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs/Kartenvorverkaufs, zum Versand von Publikationen), sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Veranstalter darf bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen) und Print-/Online-/Fernsehmedien solche Aufnahmen/Aufzeichnungen und Übertragungen gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesuchern ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG). Schlussbestimmungen Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bonn, Deutschland Salvatorische Klausel Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Stand: Februar 2020 KUNST!RASEN GmbH Plittersdorfer Str. 121 53173 Bonn Geschäftsführung: Katrin Weinreis