vivenu

General terms and conditions of

Rosbach vor der Höhe

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Stadt Rosbach v.d. Höhe , Homburger Str. 64 , 61191 Rosbach v.d.H, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Stadt Rosbach v.d. Höhe , Homburger Str. 64 , 61191 Rosbach v.d.H, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Gebührenordnung der Stadt Rosbach v.d.Höhe für die Benutzung des städtischen Freibadesim Stadtteil Rodheim v.d.Höhe 

    (Pandemiebedingte Aktualisierung für die Freibadsaison 2021)  

    § 1 Gebührenpflicht

    Für die Benutzung des städtischen Freibades und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

    § 2 Online-Buchung / geänderte Öffnungszeiten

    Eintrittskarten für die Freibadsaison 2021 können ausschliesslich online über die Homepage der Stadt Rosbach gebucht werden. Dauerkarten, Dutzendkarten und Abendtarife werden in 2021 nicht angeboten. Das Angebot der reduzierten Abendtarife erfolgt für die Badesaison 2021 nicht. Aufgrund der geänderten Öffnungszeiten (außerhalb der Ferien Mo.-Fr. 11:00 - 15:15 Uhr und 15:45 - 20:00 Uhr, Sa/So 9:00 - 14:15 Uhr und 14:45 - 20:00 Uhr; innerhalb der Ferien täglich von 09:00 - 14:15 Uhr und von 14:45 - 20:00 Uhr) besteht ausschliesslich die Möglichkeit entsprechende Zeitfenster zu buchen.

    § 3 Gebühren

    Es werden folgende Gebühren für die Buchung eines Zeitfensters festgesetzt: 

    1. Einzelkarten für ein Zeitfenster: 

    a)   Erwachsene (inkl. Jugendliche ab Vollendung des 16 Lj.) 3,50 €

    b)   Ermäßigter Tarif gemäß § 4 2,00 € 

    c)   Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lj.)erhalten freien Eintritt. Für die Online-Buchung von freien Eintritten wird eineBuchungsgebühr erhoben, in Höhe von 1,00 €  

    2. Sonstiges: 

    Kaution für Schrankschlösser 25,00 €

    Der hinterlegte Pfandbetrag wird bei Rückgabe des unbeschädigten Schlüssels zurückgezahlt.

    § 4 Ermäßigungen

    1)   Folgende Personengruppen erhalten eine Ermäßigung, auch wenn sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben:

    ·     Schwerbehinderte (ab 50 % GdB)

    ·     Schüler, Studenten, Auszubildende

    ·     Sozialdienstleistende (FSJ, Bundesfreiwilligendienst)

    ·     Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II und XII

    Ein entsprechender gültiger amtlicher Ausweis bzw. Nachweis muss vorgelegt werden. 

    2)   Aus besonderen Umständen des Einzelfalles heraus kann der Magistrat die nach § 3 zu entrichtenden Gebühren ermäßigen oder erlassen. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Antrages.  

    § 5 Gebührenfreier Eintritt

    1)   Inhaber der Ehrenamts-Card sowie der Jugendleiter/in-Card erhalten gegen Vorlage der Karte freien Eintritt.

    2)   Mitglieder der Einsatzabteilungen der Rosbacher Feuerwehren und Jugendfeuerwehren erhalten gegen Vorlage ihres Feuerwehr-Dienstausweises freien Eintritt.

    3)   Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Kennzeichen „B“, „Bl“ oder „H“ erhalten freien Eintritt.

    4)   Für Schüler der Rosbacher Schulen und Kinder der städtischen Kindertagesstätten sowie deren Aufsichtspersonen ist der Eintritt für den im Rahmen des Sportunterrichts bzw. der satzungsgemäßen Kinderbetreuung liegenden Besuchs frei. Aufsichtspersonen haben sich entsprechend auszuweisen. 

    5)   Aufgrund der pandemiebedingten Personenbegrenzung für das Freibad in 2021, muss auch bei gebührenfreiem Eintritt eine vorherige Buchung über die Homepage der Stadt Rosbach erfolgen. 

    6)    Für die Online-Buchung von freien Eintritten wird eineBuchungsgebühr erhoben, in Höhe von 1,00 €

    § 6 Grundsatz der Online-Buchung, Kartenausgabe und Verwendung 

    1)   Eintrittskarten für die Freibadsaison 2021 können ausschliesslich online über die Homepage der Stadt Rosbach erworben werden. 

    2)   Der Besteller erhält nach Zahlung die Eintrittskarte per eMail mit einem Scan-Code. Auf seinem Smartphone oder in ausgedruckter Form werden die Tickets zur Gewährung des Einlasses an der Kasse abgescannt. 

    3)   Die in §§ 3, 4 und 5 festgesetzten Gebühren sind mit der online Buchung, vor dem Eintritt in das Schwimmbad zu entrichten.

    4)   Eintrittskarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt in dem gebuchten Zeitfenster, am gebuchten Tag. 

    5)   Wird ein Badegast aufgrund eines Verstoßes gegen die Badeordnung aus dem Bad verwiesen, so wird die geleistete Gebühr nicht zurückgezahlt.Wird das Bad wegen länger anhaltenden Schlechtwetterperioden oder wegen technischer Mängel geschlossen, wird die geleistete Gebühr nicht zurückerstattet. 

    § 6 Inkrafttreten 

    Die Gebührenordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

    Erweiterung der Haus- und Badeordnung für das Freibad Rodheim

    (Pandemieplan-Ergänzung vom 30.06.2020)

    Präambel 

    Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Freibades Rodheim und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die bestehende Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung des Freibades dienen. 

    Das Freibad Rodheim wird im Verlauf einer sich derzeit abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf hat sich die Stadt Rosbach in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. 

    Um dieses Ziel zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und gegenüber anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. 

    § 1 Geänderte Öffnungszeiten

    1. Das Freibad öffnet in 2021 am 01.06.2021 und schliesst voraussichtlich am 31.08.2021. Eine witterungsbedingte Verlängerung der Freibadsaison ist möglich. Ebenso besteht die Möglichkeit einer pandemiebedingten, vorzeitigen- oder vorübergehenden Schliessung des Freibades vor Saisonende im Fall von steigenden Infektionszahlen.

    2. Für den Zeitraum der Badesaison 2021 werden die Öffnungszeiten wie folgt festgelegt:

    Außerhalb der Ferien Mo.-Fr. 11:00 - 15:15 Uhr und 15:45 - 20:00 Uhr, Sa/So 9:00 - 14:15 Uhr und 14:45 - 20:00 Uhr

    Innerhalb der Ferien täglich von 09:00 - 14:15 Uhr und von 14:45 - 20:00 Uhr

    3. Mittags für eine halbe Stunde wird das Freibad zu Reinigungs- und Desinfektions-zwecken geschlossen.

    § 2 Geänderter Erwerb von Eintrittsberechtigungen / Online-Buchungen

    1. Eintrittskarten für die beiden Zeitfenster können für die Saison 2021 ausschliesslich online über die Homepage der Stadt Rosbach erworben werden.

    2. Der Besucher hat die Möglichkeit, über ein Ticketing-System auf der Homepage der Stadt Rosbach, eine oder mehrere Eintrittskarten für das gewünschte Zeitfenster am ausgewählten Tag zu erwerben. Nach Zahlung erhält der Besteller die Eintrittskarte(n) per eMail mit einem entsprechenden Scan-Code. Auf seinem Smartphone oder in ausgedruckter Form werden die Tickets zur Gewährung des Einlasses am Kiosk/Kassenbereich abgescannt. 

    § 3 Begrenzung der Anzahl von Badegästen / Verteilung auf zwei Zeitfenster

    1. Die Anzahl der Badegäste wird im Rahmen der Saison 2021 begrenzt. Für die beiden Zeitfenster haben jeweils maximal 980 Badegäste Zutritt zum Freibad.

    2. Bei Beendigung des ersten Zeitfensters ist es erforderlich, daß alle Badegäste, das Freibad pünktlich verlassen, damit die anschliessend erforderliche Reinigung und Desinfektion rechtzeitig abgeschlossen werden können.

    3. Aufgrund der vorherigen Online-Buchung ist die Begrenzung der maximalen Anzahl von Badegästen und der Zutritt des jeweiligen Badegastes zu dem von ihm gebuchten Termin sichergestellt.

    § 4 Begrenzung der Eintrittskarten-Optionen / Erhebung einer Buchungsgebühr

    1. Ein Verkauf von Duzend- und Dauerkarten sowie das Angebot der reduzierten Abendtarife erfolgt für die Badesaison 2021 nicht.

    2. Erwachsene zahlen einen Eintrittspreis von 3,50 € für jedes gebuchte Zeitfenster.

    3. Der ermäßigte Eintrittspreis für Erwachsene beträgt 2,00 € für jedes gebuchte Zeitfenster.

    4. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und für Personengruppen, die von einer Zahlung der Eintrittspreise befreit sind, wird eine Buchungsgebühr von 1,00 € für jedes gebuchte Zeitfenster erhoben. 

    § 5 Zutrittsbeschränkung bei Atemwegserkrankungen / Verdacht auf Corona-Infektion

    Personen mit Fieber, Symptomen einer Atemwegserkrankung, einer bekannten bzw. nachgewiesenen Corona-Infektion oder einem Verdacht darauf ist der Zutritt zum Freibad Rodheim nicht gestattet.

    § 6 Maskenpflicht in der Warteschlange an der Kasse und vor dem Kiosk

    In den gekennzeichneten Wartebereichen vor dem Freibad, an der Kasse und vor dem Kiosk gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Mundschutzmaske, Alltags- bzw. Behelfsmaske, Schal, Tuch).

    § 7 Abstandsgebot / Mindestabstand /Abstandsmarkierungen

    1. Im gesamten Freibadbereich, in den Umkleiden, auf den Liegewiesen, bei den Duschen und im Schwimmbecken gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern (ausgenommen Personen aus einem Haushalt).

    2. Die Abstandsmarkierungen, die im Außenbereich, vor der Kasse, vor dem Kiosk sowie bei den Duschen aufgezeichnet wurden, sind verpflichtend einzuhalten, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern, auch im Fall der Bildung von Warteschlangen eingehalten werden kann.

    3. An der Kasse und am Kiosk darf jeweils nur eine Person für den Bezahlvorgang / Abscannvorgang stehen. Auch während des Bezahl- bzw. Abscannvorgangs ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.

    4. Es dürfen sich die Mitglieder zweier Haushalte auf der Liegewiese zusammensetzen, Gruppenbildungen sind im Freibad nur bis zu 10 Personen gestattet. Die Mindestabstände von 1,50 Metern sind einzuhalten. 

    5. Die Badegäste werden gebeten, enge Begegnungen zu vermeiden Möglichkeiten zum Ausweichen zu nutzen und Menschenansammlungen zu vermeiden

    § 8 Sammelumkleidekabinen bleiben geschlossen

    Die Sammelumkleidekabinen bleiben bis auf weiteres geschlossen. 

    § 9 Nutzung des WC-Gebäudes personenbegrenzt mit Abstandsgebot

    1. Die Sanitärräume im WC-Gebäude dürfen nur von jeweils zwei Personen gleichzeitig betreten werden, es gilt das „Eingang nach Ausgang“ Prinzip. 

    2. Sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist das tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Mundschutzmaske, Alltags- bzw. Behelfsmaske, Schal, Tuch) erforderlich.

    § 10 Duschräume bleiben geschlossen / Duschen am Beckenrand mit Abstandsgebot

    1. Die Duschräume müssen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben. 

    2. Geöffnet sind lediglich die Duschen am Beckenrand. Im Fall von Warteschlangen ist dort ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

    § 11 Abstandsregeln im Schwimmbecken

    1. Im Schwimmbecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand sind zu vermeiden

    2. Sofern Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf dann nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).

    3. Das Kinderbecken darf unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

    4. Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.

    5. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. 

    § 12 Handdesinfektion / Allgemeine Hygienemaßnahmen

    1. Im Eingangsbereich, bei der Kasse, beim Kiosk und in der Nähe der WCs wurden Handdesinfektionsspender angebracht. 

    2. Die Badegäste werden gebeten, nach dem Eintritt, am Kiosk und nach der Nutzung des WC-Gebäudes die Hände zu desinfizieren und darüber hinaus häufig und gründlich zu waschen (Handhygiene).

    3. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Institutes sind darüber hinaus im Interesse einer Vermeidung von Ansteckungen zu beachten.

    4. Ein negativer Testnachweis wird empfohlen.