Stuttgart Rebels

General terms and conditions of

Stuttgart Rebels

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Stuttgart Rebels Spielbetriebs-GmbH, Kesslerweg 8, 70597 Stuttgart, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Stuttgart Rebels Spielbetriebs-GmbH, Kesslerweg 8, 70597 Stuttgart, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Eintrittskarten der Stuttgart Rebels Spielbetriebs-GmbH

    § 1 Geltungsbereich

    Diese AGB gelten gemeinsam mit der Hallenordnung der Eiswelt Stuttgart für den Besuch von Spielen der Stuttgart Rebels / der Stuttgart Rebels Spielbetriebs-GmbH (Veranstalter). Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages zum Kauf von Eintrittskarten (Einzelkarten, Karten für mehrere Spiele, Dauerkarten) sowie weiterer Zugangsberechtigungen.

    Der Vertrag kommt unabhängig anderweitiger Erklärungen des Käufers ausschließlich auf Basis dieser AGB zustande. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen, auch wenn diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

    Abweichende Abreden bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

    Im Falle einer Kartenweitergabe verpflichtet sich der Käufer, den Empfänger ausdrücklich auf die Gültigkeit dieser AGB hinzuweisen.

    § 2 Voraussetzungen für den Kartenerwerb / Zahlung

    Der Vertrag über den Kauf von Eintrittskarten kommt entweder durch die verbindliche Buchung über die vom Veranstalter bereitgestellte Buchungsplattform, den Kauf an der vom Veranstalter bereitgestellten Abendkasse oder durch die Bestätigung einer anderweitig getätigten Bestellung durch den Veranstalter in Textform zu Stande.

    So weit der Käufer zur Buchung die bereitgestellte Buchungsplattform nutzt, so kommen zusätzlich die AGB der Buchungsplattform (aktuell: vivenu GmbH, Kesselstraße 3, 40221 Düsseldorf) zur Geltung.

    Die Zahlung ist bei Buchung über die vom Veranstalter bereitgestellte Buchungsplattform oder dem Kauf an der Abendkasse sofort fällig. Ansonsten ist die Zahlung 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht eine abweichende Regelung getroffen wird.

    Scheitert die Zahlung des Käufers oder bucht dieser die Zahlung zurück, so ist der Veranstalter berechtigt, die entsprechenden Karten zu sperren. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Eintrittspreises bleibt davon unberührt.

    Gekaufte Karten sind grundsätzlich nicht stornierbar. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

    Der Käufer hat die Eintrittskarten unverzüglich auf ihre Richtigkeit bezüglich Anzahl, Datum, Veranstaltung und Preiskategorie zu prüfen.

    Der Käufer sagt verbindlich zu, dass die Karten ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Jede gewerbliche oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter verboten. Dazu gehören insb. das Angebot der Karten im Rahmen von Auktionen, die private Weitergabe der Karten zu einem höheren Preis als dem Einstandspreis oder die Nutzung der Karten zur Werbung, als Gewinn oder im Rahmen eines kommerziellen Gesamtpakets.

    Für jeden Verstoß gegen das Verbot in Absatz 7 zahlt der Käufer dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifahren Kartenwerts, mind. jedoch in Höhe von 2 000 €.

    § 3 Zugang zu den Veranstaltungen / Einnahme der Plätze

    Die Eintrittskarte berechtigt den Käufer zum Zutritt zu der gebuchten/den gebuchten Veranstaltungen. Der Zugang ist auf den jeweils gebuchten Bereich beschränkt.

    Die Eintrittskarte ist zum Zugang unaufgefordert vorzulegen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für den Verlust von Eintrittskarten nach ihrer Zustellung oder von Funktionsproblemen der technischen Hardware des Käufers.

    Sofern besondere Voraussetzungen zum Erwerb der Eintrittskarte notwendig sind (insb. bei ermäßigten Eintrittskarten), so hat der Käufer die Erfüllung der Voraussetzung im Rahmen der Einlasskontrolle durch geeignete Nachweise zu belegen.

    Der Veranstalter oder von ihm Beauftragte sind berechtigt, die Besucher beim Einlass auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen zu überprüfen. Dieses Recht umfasst auch das Abtasten, die Verwendung technischer Hilfsmittel wie eines Metalldetektors und die Einsichtnahme in mitgeführte Taschen und Behältnisse.

    Der Veranstalter oder vom von ihm Beauftragte dürfen die oben genannten Kontrollen bei Bedarf auch jederzeit im Veranstaltungsbereich wiederholen.

    Sofern auf der Eintrittskarte ein konkreter Sitzplatz oder ein konkreter Bereich ausgewiesen ist, so hat der Käufer diesen ausgewiesenen Platz/Bereich einzunehmen.

    Der Veranstalter ist berechtigt, den Käufer im Einzelfall auf einen anderen Platz oder Bereich zu verweisen, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. Der Veranstalter wird sich dabei bemühen, einen möglichst gleichwertigen Platz/Bereich anzubieten.

    § 4 Zugangsverbote und Verweise aus der Halle

    Der Veranstalter oder von ihm Beauftragte dürfen folgenden Personen den Zugang zum Veranstaltungsbereich verwehren oder sie des Veranstaltungsbereiches verweisen:

    Personen, die keine Zugangsberechtigung zum Veranstaltungsbereich nachweisen können.

    Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder gegen die ein Stadionverbot vorliegt.

    Personen, die in Menschenwürde verletzende Art und Weise auftreten.

    Erkennbar alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen, vermummte Personen oder Personen, die durch Auftreten oder Kleidung auf eine radikale, rassistische oder fremdenfeindliche Einstellung hinweisen.

    Personen, die den Spielbetrieb stören.

    Personen, die gegen die Hallenordnung oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.

    Personen, die sich über Anordnungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten hinwegsetzen. Dazu gilt insb. der nicht autorisierte Zugang zu nicht-öffentlichen Veranstaltungsbereichen.

    Kinder wird nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten Zutritt zu den Veranstaltungen gewährt. Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten wird Zutritt nur bis 23:00 Uhr gewährt.

    Der Veranstalter oder von ihm Beauftragte können insb. bei massiven oder wiederholten Verstößen auch ein zeitlich befristetes Stadionverbot erteilen. Die Befristung beträgt mindestens eine Woche und höchstens fünf Jahre.

    Darüber hinaus hat der Veranstalter bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch die Möglichkeit, ein bundesweites Stadionverbot zu verhängen. In diesem Fall greifen die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten im DEB-Spielbetrieb“.

    § 5 Verlegung und Abbruch von Veranstaltungen

    Die bei Buchung genannten Anfangszeiten der Veranstaltung sind unverbindlich. Der Käufer hat sich selbstständig in der Tagespresse oder auf der Seite des Veranstalters über den genauen Beginn der Veranstaltung zu informieren.

    Wird die Veranstaltung vor Beginn auf einen anderen Tag verlegt, so behalten die gebuchten Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Der Veranstalter wird dem Käufer alternativ den Eintrittspreis erstatten, sofern sich dieser spätestens sieben Tage nach Bekanntgabe der Terminverschiebung mit Bitte um Erstattung beim Veranstalter meldet.

    Wird die Veranstaltung nach Beginn des zweiten Drittels abgebrochen, so gilt die Veranstaltung dennoch als vollständig durchgeführt. Über die Zugangsbedingungen für ein evtl. angesetztes Wiederholungsspiel entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.

    Wird die Veranstaltung abgesagt oder vor Beginn des zweiten Drittels abgebrochen, so ergeben sich die Ansprüche des Käufers aus Absatz 2, sofern die Veranstaltung wiederholt wird. Ansonsten erstattet der Veranstalter dem Käufer den Eintrittspreis.

    § 6 Abweichende Regelungen für unentgeltliche Eintrittsberechtigungen, Karten für mehrere Veranstaltungen und Dauerkarten

    Bei unentgeltlichen Eintrittsberechtigungen („Freikarten“) besteht im Falle einer Absage oder eines Abbruchs kein Anspruch auf die Teilnahme am Ersatztermin.

    Bei Karten, die für mehrere Veranstaltungen gelten, besteht nur dann ein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung, sofern mehr als zehn Prozent der beinhaltenden Veranstaltungen ausfallen. Bei einer Verlegung der Veranstaltung muss der Käufer dem Veranstalter zusätzlich glaubhaft machen, dass ihm eine Teilnahme am Ersatztermin unzumutbar war.

    Dauerkarten gelten für alle Heimspiele einer Spielserie inkl. evtl. notwendiger Wiederholungsspiele. Bei Ausfall von Spielterminen besteht nur dann ein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung, sofern mehr als zehn Prozent der beinhaltenden Veranstaltungen ausfallen.

    Beinhaltet eine Eintrittsberechtigung eine Option für Spiele, die nur abhängig vom Abschneiden der Mannschaft ausgetragen werden (z. B. Play-Off-Spiele), so begründet die Nicht-Teilnahme der Mannschaft an diesen Spielen keinen Erstattungsanspruch.

    § 7 Ton- und Bildaufnahmen

    Im Veranstaltungsbereich können der Veranstalter, von ihm Beauftragte oder Vertreter der Medien Ton- und Bildaufnahmen anfertigen. Der Käufer willigt unwiderruflich der unentgeltlichen Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Foto-, Ton- und Videoaufnahmen ein.

    Die Anfertigung eigener Ton- und Bildaufnahmen ist ohne Genehmigung des Veranstalters nur für private Zwecke gestattet. Die Verwendung von Stativen oder speziellen Lichtern/Blitzern ist nicht gestattet.

    § 8 Verbote und Sanktionen

    Es ist den Teilnehmern verboten, die Spielfläche inkl. der Bereiche für Mannschaft und Offizielle zu betreten. Gleiches gilt für alle anderen nicht öffentlich zugänglichen Bereiche wie Kabinentrakte oder sonstige Nebenräume.

    Das Mitführen von alkoholischen Getränken; gefährlichen Gegenständen (u. a. Glasflaschen, Waffen, pyrotechnischer Artikel, Fackel, Gasbehälter, leicht brennbaren Gegenständen); Gegenständen, die als Wurfgeschoss dienen können sowie Werbe- und Propagandamaterial jeglicher Art ist aus Sicherheitsgründen verboten.

    Das Rauchen und die Verwendung von E-Zigaretten ist im gesamten Hallenbereich und den im Außenbereich gekennzeichneten Rauchverbotszonen nicht gestattet.

    Das Mitführen von Tieren ist verboten. Davon ausgenommen sind Blindenführhunde und andere anerkannte Assistenzhunde.

    Das Anbieten von Waren oder Dienstleitungen im Veranstaltungsbereich ist ohne Genehmigung des Veranstalters unzulässig.

    Es ist den Teilnehmern verboten, Gegenstände insbesondere auf die Spielfläche oder in den Zuschauerraum zu werfen.

    Es ist untersagt, das Veranstaltungsgelände zu beschädigen oder unnötig zu beschmutzen.

    Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote kann der Veranstalter die Teilnehmer aus der Halle verweisen und/oder ein Zugangsverbot verhängen.

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche gegenüber dem/den Verursachern geltend zu machen.

    Für Verstöße nach Absatz 6 (Werfen von Gegenständen) und Absatz 7 (Beschädigungen und Verschmutzung) macht der Veranstalter darüber hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € pro Verstoß geltend.

    § 9 Haftungsbeschränkungen

    Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird vorbehaltlich Absatz 2 ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch summenmäßig beschränkt auf den Wert des aus der Eintrittskarte folgenden Nutzungsrechts. Bei Eintrittskarten für mehrere Veranstaltungen und Dauerkarten errechnet sich der Wert anteilsmäßig durch Division durch die Gesamtzahl der in der Eintrittskarte enthaltenen Spiele.

    § 10 Schlussklauseln

    Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs (CISG).

    Als Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen gilt Stuttgart. Gerichtsstand ist – sofern der Käufer Unternehmer im Sinne § 14 BGB ist – Stuttgart.