VC Wiesbaden e.V.

General terms and conditions of

VC Wiesbaden e.V.

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen 1. Volleyball-Club Wiesbaden e.V., Kleine Schwalbacher Straße 7, 65183 Wiesbaden, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: 1. Volleyball-Club Wiesbaden e.V., Kleine Schwalbacher Straße 7, 65183 Wiesbaden, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Ticket AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten für einzelne Spiele, Dauerkarten und sonstige Angebote (bspw. Sondertickets, Gutscheine, Streaming-Produkte, Merchandise).

    Stand: 01. Juli 2022

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Eintrittskarten für einzelne Spiele, sowie Dauerkarten (nachfolgend auch „Tickets“) oder sonstige Angebote (bspw. Gutscheine, Streaming-Produkte, Merchandise) für die auf den Tickets genannten Veranstaltungen an Ticketerwerber und ihre Rechtsnachfolger, (nachfolgend insgesamt: „Ticketerwerber“) im VC Wiesbaden Online-Ticketshop auf https://vivenu.com/seller/vc-wiesbaden-ev-ws7c(opens in a new tab)(opens in a new tab) (nachfolgend auch: „VCW-Ticketshop“) sowie für alle telefonischen und E-Mail Bestellungen beim 1. Volleyball-Club Wiesbaden e.V. (nachfolgend „VC Wiesbaden“) und für alle Einkäufe in VCW-Fanshops und auf der Geschäftsstelle vom VC Wiesbaden. Beim Besuch einer Veranstaltung in der Sporthalle am Platz der Deutschen Einheit unterliegt der Ticketerwerber der Hausordnung der Wettkampfhalle Platz der Deutschen Einheit, die hier zu finden ist (https://www.vc-wiesbaden.de/images/PDF/Hausordnung_Sporthalle_am_Platz_der_Deutschen_Einheit_2014-06-30.pdf(opens in a new tab)) und in der Sporthalle aushängt, bei Veranstaltungen an anderen Veranstaltungsorten, beispielsweise der Sporthalle am 2. Ring, den jeweils aushängenden Hausordnungen.

    Diese AGB gelten auch für zukünftige Ticketkäufe, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart wurden.

    9.1. Hausordnung, Einlassbedingungen und Seuchenschutz

    9.1.1 Hausordnung: Mit dem Zutritt zur Sporthalle bzw. zum Veranstaltungsgelände verpflichtet sich der Ticketerwerber, die in der Sporthalle bzw. auf dem Veranstaltungsgelände ausgehängte Hausordnung zu beachten. Die Hausordnung ist im Ticketbereich der VCW-Website im Internet einsehbar. Mit Zutritt zum Hallenbereich bzw. zum Veranstaltungsgelände erkennt jeder Ticketerwerber die Hausordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Hausordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB. Bei Veranstaltungen an anderen Veranstaltungsorten gilt die jeweils aushängende Hausordnung.

    9.1.2 Zutrittsrecht: Der Einlass in die Halle kann verweigert werden, wenn

    a) der Ticketerwerber oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Halle am Eingang und/oder im Innenraum der Halle einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen, angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen; und/oder

    b) der Ticketerwerber oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthaltsregeln sowie ggf. weitere Hygiene- und Infektionsschutzregeln gemäß der Hausordnung einzuhalten; und/oder

    c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom VC Wiesbaden zu vertreten ist.

    Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Ticketerwerbers bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

    9.1.3 Besondere Zutrittsbedingungen (z.B. Corona-Einschränkungen): Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zur und den Aufenthalt in der Halle zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen.

    a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Ticketerwerbern rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Vereins, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

    b) Der VC Wiesbaden ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zur Halle verweigern bzw. den Ticketerwerber bzw. Ticketinhaber aus der Halle verweisen.

    c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein:

    - Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsgebote),

    - Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten,

    - Erhebung von zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u.a. Telefonnummer, Email-Adresse oder Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie

    - Im Rahmen von landesrechtlichen Coronaschutz-Verordnungen: Prüfung von besonderen Gesundheitszeugnissen (z.B. 2G-Nachweis, negatives Corona-Testergebnis und/oder ähnliche Nachweise).

    Es obliegt dem Ticketinhaber diese Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltung zu erfüllen.

    d) Sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe von besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, hat der Ticketerwerber, die Möglichkeit vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Ticketerwerber erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet (Erstattung mittels Rückzahlung oder Gutschein gilt entsprechend); bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, sobald der Ticketerwerber zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Hallenzutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

    9.1.4 Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen sind auf der VCW-Website zu finden. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des VC Wiesbaden mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.

    9.2. Zutrittsberechtigung, Zutrittsverweigerung

    9.2.1 Identifikationsnachweis: Der VC Wiesbaden ist berechtigt, Ticketerwerber, die ihre Identität nicht durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (z. B. Personalausweis, Kinderausweis) nachweisen, den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung zu verweigern.

    9.2.2 Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets ist der VC Wiesbaden zur Neuausstellung nicht verpflichtet; der VC Wiesbaden kann nach seinem pflichtgemäßen Ermessen eine Neuausstellung vornehmen, wenn die Reservierungs-Nummer angegeben und der Verlust oder Diebstahl vom Ticketerwerber glaubhaft gemacht wird. Für die Neuausstellung eines abhanden gekommenen Tickets wird ggfs. eine aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr seitens des VC Wiesbadens berechnet. Mit der Entgegennahme des neu ausgestellten Tickets erklärt sich der Ticketerwerber mit der Sperrung des abhanden gekommenen Tickets einverstanden. Unbeschadet bleibt das Recht des VC Wiesbadens, vom Ticketerwerber Schadenersatz zu verlangen (z. B. im Fall einer Doppelplatzierung).

    Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der VC Wiesbaden bei nachgewiesener Legitimation des Ticketerwerber unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung fallen keine Bearbeitungsgebühren an, es sei denn, der Ticketerwerber hat den technischen Defekt zu vertreten.

    9.2.3 Jeder Ticketerwerber ist verpflichtet, der Polizei, dem Ordnungsdienst oder sonstigen berechtigten Sicherheitskräften sein Ticket auf jederzeit mögliches Verlangen bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes vorzulegen und zur Überprüfung auszuhändigen.

    9.2.4 Hat der Ticketerwerber nicht bis zum Ende des ersten Spielsatzes der Veranstaltung den auf dem Ticket ausgewiesenen Sitzplatz eingenommen, kann der VC Wiesbaden dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung bis zur nächsten Veranstaltungspause verweigern oder für die Dauer der gesamten Veranstaltung einen anderen, gleichwertigen Platz zuweisen.

    9.2.5 Der VC Wiesbaden kann Ticketerwerber, die gegen die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes oder gegen diese AGB verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen.

    9.3. Erwerb von Tickets

    9.3.1 Vereinsmitglieder und Dauerkarteninhaber: Vereinsmitglieder vom 1. VC Wiesbaden e.V. und Dauerkarteninhaber für Heimspiele vom VC Wiesbaden können bei der Ticketvergabe durch den VCW bevorzugt werden.

    9.3.2 ÖPNV: Im Hinblick auf einen mit dem Ticket ggf. eingeräumten Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des RMV kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Besucher und den von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen zustande.

    9.4. Ermäßigte Tickets

    Der VC Wiesbaden kann Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewähren, insoweit wird auf die jeweils aktuelle Preisliste verwiesen.

    Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.

    Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Hallenzutritt unaufgefordert und auf jeden Fall auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zur Halle verweigert werden; der zurückgewiesene Ticketerwerber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

    Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gilt, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zur Halle einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden.

    9.5. Zahlungsarten

    Zurzeit stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: PayPal, Sofort, Sepa Lastschrift, Kreditkarte, Browserspezifisch Apple Pay / Google Pay.

    9.6. Fälligkeit der Zahlung, SEPA-Lastschriftmandat

    9.6.1 Fälligkeit: Die Zahlung des Kaufpreises und der gegebenenfalls anfallenden Servicegebühren ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

    9.6.2 Eigentum: Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Ticketerwerber versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen, endgültigen und vorbehaltlosen Zahlung des Ticketpreises Eigentum des VC Wiesbadens. In Ausübung der dem VC Wiesbaden zustehenden Einrede des nicht erfüllten Vertrags berechtigen nicht bezahlte Tickets nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. Unbeschadet bleibt das Recht des VC Wiesbadens, von dem Ticketerwerber Schadenersatz zu verlangen.

    9.6.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Ticketerwerber dem VC Wiesbaden oder der vivenu GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Ticketerwerber spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Ticketerwerber sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Ticketerwerbers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den VC Wiesbaden verursacht wurde.

    9.7. Kinder und Jugendliche

    9.7.1 Kindern unter zwölf Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

    9.7.2 Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bis 0:00 Uhr die Veranstaltungsstätte verlassen.

    9.7.3 Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein werden und dürfen analog des Jugendschutzgesetzes nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und andere alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

    9.8. Verlegung und Abbruch einer Veranstaltung, Programmänderung, Ausfall

    9.8.1 Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Veranstaltungstermin.

    9.8.2 Ein Rückgaberecht für den Fall der Terminverlegung eines Volleyballspiels von VC Wiesbaden besteht nicht zugunsten von Dauerkarteninhabern.

    9.8.3 Sofern eine Veranstaltung bereits begonnen hat und ohne Verschulden des VC Wiesbadens nach mehr als einem Drittel der durchschnittlichen Dauer einer Veranstaltung abgebrochen wird, erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises.

    9.8.4 Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Ticketwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

    9.8.5 Bei berechtigtem Interesse ist der VC Wiesbaden berechtigt, dem Ticketwerber einen anderen, gleichwertigen Platz zuzuweisen als auf dem Ticket ausgewiesen ist. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde die Veranstaltung unter (teilweisem) Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss oder sonstige Schutz-, Abstands- oder Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. In diesem Fall besteht seitens des Ticketerwerbers weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Anspruch auf Erstattung.

    9.8.6 Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, so wird nur der offizielle Ticketpreis erstattet. Etwaige Vorverkaufs-, Bearbeitungs- oder Systemgebühren werden nicht erstattet.

    9.8.7 Für alle Fälle der Rückerstattung des Ticketpreises gilt, dass diese ausschließlich gegenüber dem Ticketerwerber erfolgt.

    9.9. Bild- und Tonaufnahmen

    9.9.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der VC Wiesbaden und der nach Ziff. 11 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den VC Wiesbaden sowie den nach Ziff. 11 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

    9.9.2 Erwirbt ein Ticketerwerber Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Ticketerwerber die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziff. an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen.

    9.10. Zuständige Verbände

    Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der VC Wiesbaden teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:

    1. Bundesliga und 2. Bundesliga Süd: Volleyball Bundesliga GmbH mit Sitz am Stralauer Platz 34, D-10243 Berlin

    DVV Pokal: Deutscher Volleyball Verband e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 8, D-60528 Frankfurt/Main

    WEVZA-Cup, Challenge Cup: Confédération Européenne de Vollyball (CEV) mit Sitz in Route de Longwy 488, L-1940 Luxembourg.

    9.11. Verbot des Mitbringens von Tonbandgeräten, Fotoapparaten sowie Film- und Videokameras; Verbot von Ton- und Bildaufnahmen

    9.11.1 Bei Volleyballveranstaltungen ist es dem Ticketerwerber erlaubt, Fotoapparate mitzubringen; Fotos, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung dieser Fotos ist untersagt.

    9.11.2 Es ist dem Ticketerwerber untersagt, Tonbandgeräte sowie sonstige Geräte, die zur Aufzeichnung oder Übertragung von Ton geeignet sind, mitzubringen.

    9.11.3 Dem Ticketerwerber ist auch untersagt, Dritten zu ermöglichen, die Veranstaltung zeitgleich oder zeitversetzt an einem anderen Ort unter Verwendung von Hilfsmitteln zu verfolgen.

    9.12. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

    9.12.1 Der Ticketerwerber wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen mit Nutzung einer Beschallungsanlage aufgrund der damit verbundenen Lautstärke, auch in Abhängigkeit vom konkreten Aufenthaltsort des Ticketerwerber, die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.

    9.12.2 Der Ticketerwerber ist verpflichtet, sich auf dem Veranstaltungsgelände an die behördlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu halten. Der Ticketerwerber ist ferner verpflichtet, sich auf dem Veranstaltungsgelände an die Vorgaben des für die Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygienekonzepts zu halten. Der Ticketerwerber ist verpflichtet, sich vor dem Besuch einer Veranstaltung mit der jeweils geltenden Fassung des Schutz- und Hygienekonzepts vertraut zu machen. Zum Zweck der Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten erhebt der FC VC Wiesbaden die Daten der Ticketerwerber und verarbeitet diese nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

    9.13. Allgemeines

    9.13.1 Der VC Wiesbaden ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des VC Wiesbadens mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Ticketerwerber zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Ticketerwerber schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Ticketerwerber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der VC Wiesbaden hat auf diese Wirkung des ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Ticketerwerber ist an die unten genannte Kontaktadresse zu richten.

    9.13.2 Schriftliche Bestellungen, Anfragen, Beanstandungen und sonstige Korrespondenz bezüglich des VCW-Ticketshops können an folgende Anschrift gerichtet werden:

    1. Volleyball-Club Wiesbaden e.V.

    Kleine Schwalbacher Straße 7

    65183 Wiesbaden.

    Telefon: 0611-9407560

    E-Mail: [email protected]