vivenu

General terms and conditions of

Wiha Panthers Schwenningen

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Basketball Villingen-Schwenningen GmbH , Rietenstr. 37, 78054 Villingen-Schwenningen, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Basketball Villingen-Schwenningen GmbH , Rietenstr. 37, 78054 Villingen-Schwenningen, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Tickets (AGB-Tickets) wiha Panthers Schwenningen | Rietenstraße 37 | D-78054 Villingen-Schwenningen

    1. Anwendungsbereich

    (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Tickets (im Folgenden: AGB-Tickets) gelten für den Erwerb sowie für die Verwendung von Eintrittskarten (Einzel- und Dauerkarten) der wiha Panthers Schwenningen, Rietenstraße 37, 78054 Villingen-Schwenningen, E-Mail: [email protected].

    (2) Mit diesen AGB-Tickets werden Erwerb und Verwendung der Tickets zu Heimspielen der wiha Panthers sowie der Zutritt zur Spielstätte Deutenberghalle Schwenningen verbindlich geregelt. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB-Tickets.

    (3) Begriffsbestimmung: Sofern im Folgenden das Wort „Ticket“ bzw. „Tickets“ verwendet wird, meint dies jede Art von Eintrittskarte, also sowohl Einzel- als auch Dauerkarten.

    2. Vertragsabschluss Dauerkarte und Einzelticket

    (1) Der Ticketvertrag kommt zwischen den wiha Panthers und dem Besteller zustande.

    (2) Für Dauerkarten gilt: Der Besteller gibt durch Ausfüllen des Bestellformulars und Abgabe an die wiha Panthers ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages bezüglich einer Dauerkarte ab. Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit – wird das Angebot durch die wiha Panthers angenommen. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung kann der Besteller die Karte bei den wiha Panthers abholen oder der Versand erfolgt nach Maßgabe des § 7. Der Abonnementvertrag zwischen den wiha Panthers und dem Besteller kommt auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung dieser AGB-Tickets zustande. Die Preise der Dauerkarten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Bestellformular.

    (3) Für Einzeltickets gilt: Der Besteller kann die Einzeltickets in der Geschäftsstelle, über das Portal Vivenu und an der Abendkasse erwerben. Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus der dort aushängenden Preisliste.

    3. Personenkreis für ermäßigte Tickets

    (1) Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab 50 % und Rentner können gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises (z. B. Schülerausweis, Studentenausweis, Ausbildungsnachweis oder sonstige amtliche Nachweise) ermäßigte Tickets erhalten. Die ermäßigten Preise sind dem jeweils gültigen Bestellformular bzw. der Preisliste zu entnehmen. Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zur Deutenberghalle Schwenningen verwehrt werden.

    (2) Für die Berechtigung zu einer Ermäßigung ist für Dauerkarten jeweils der 1. Juli (Saisonbeginn) ausschlaggebend. Ändert sich im Laufe der Saison die Berechtigung zu einer Ermäßigung, muss die ermäßigte Dauerkarte in der Geschäftsstelle umgetauscht werden und die Differenz zur neuen Karte bezahlt werden.

    (3) Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben in Begleitung eines Erwachsenen kostenfreien Eintritt. Es besteht jedoch kein Sitzplatzanspruch.

    4. Dauerkarten

    (1) Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Sitzplatz für jeweils 14 Heimspiele einer Saison der 2. Basketball-Bundesliga. Ersatz für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt. Sollten mehr als 14 Heimspiele stattfinden, so erhöht sich der Preis entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Heimspiele. Eine Nachberechnung wird gemäß der regulären Ticketpreise für Dauerkartenbesitzer für jedes weitere Heimspiel veranlasst.

    (2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns ist von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst.

    (3) Bei einem vollständigen Abbruch des Spielbetriebs durch die 2. Barmer Basketballbundesliga aufgrund einer Pandemie oder ähnlichem erfolgt bei einer gespielten Anzahl von 70 % der Spiele keine Erstattung der Dauerkarten. Bei 50 % erhalten die Käufer einen Gutschein über die verbleibende Anzahl der Spiele abzüglich der Dauerkartenermäßigung.

    5. Dauerkartenversand

    (1) Sofern der Besteller einen Versand der Dauerkarte wünscht, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Bestellers, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der wiha Panthers oder einer von den wiha Panthers beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen der wiha Panthers.

    (2) Ist davon auszugehen, dass der Versand der Dauerkarte und der Zugang beim Besteller nicht mehr rechtzeitig vor dem nächsten Heimspiel der wiha Pantehrs erfolgt, sind die Panthers berechtigt, die Dauerkarte an der Tageskasse der Deutenberghalle zu hinterlegen. Die Dauerkarte wird ausschließlich an den Besteller persönlich gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises bzw. eines äquivalenten Dokumentes ausgehändigt.

    6. Reklamation

    (1) Der Besteller ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Tickets in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) unter oben angegebene Kontaktadressen zu erfolgen.

    (2) In einigen Bereichen besteht mitunter Sichtbehinderung durch das Schwenken von Fahnen und durch stehende Fans. Reklamationen oder Preiserstattungen aufgrund dieser Gegebenheiten sind ausgeschlossen.

    7. Rücknahme/Erstattung der Tickets

    (1) Ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Dem Besteller abhanden gekommene oder zerstörte Dauerkarten werden ausschließlich nach Maßgabe des § 4 Abs. 9 ersetzt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

    (2) Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, wird der Ticketpreis dem Besteller gegen Rückgabe des Tickets der Kaufpreis in Form eines Gutscheins erstattet.

    (3) Bei zeitlicher oder örtlicher Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit.

    8. Verkauf, Weitergabe, Übertragung

    (1) Die Weitergabe, der Verkauf oder die Übertragung (im Folgenden zusammenfassend: Übertragung) von ermäßigten Tickets für einzelne Veranstaltungen ist nur insofern zulässig, als der Empfänger dieselben Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt wie der abgebende Ticketinhaber. Sollte der Empfänger die Voraussetzung der Ermäßigung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit eines anteiligen Upgrades für die einzelne Veranstaltung. Dieses Upgrade kann am Spieltag an den Kassen oder in der Geschäftsstelle erfolgen. Die jeweils gültigen Upgrade-Gebühren sind an den Kassenbereichen einzusehen. Ein einmal erfolgtes Upgrade für eine Veranstaltung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sodass eine Erstattung der Gebühr in jedem Falle ausgeschlossen ist. Im Übrigen gelten auch für die Übertragung ermäßigter Tickets die nachstehenden Einschränkungen.

    (2) Die Übertragung eines nicht ermäßigten Tickets für einzelne Veranstaltungen ist grundsätzlich zulässig, es sind jedoch die nachstehenden Einschränkungen zu berücksichtigen: Der Ticketinhaber verpflichtet sich, im Falle der Übertragung seines ermäßigten oder nicht ermäßigten Tickets für einzelne Veranstaltungen den jeweiligen Inhaber auf die AGB-Tickets und die Hausordnung der Deutenberghalle aufmerksam zu machen und ihm diese zur Kenntnis zu geben.

    (3) Die Übertragung einer ermäßigten oder nicht ermäßigten Dauerkarte für den (Rest)zeitraum einer Bundesligasaison ist in vorgenannten Grenzen grundsätzlich zulässig. Wünschen der alte und neue Inhaber der Dauerkarte den Übergang der Rechte und Pflichten aus dem zugrunde liegenden Dauerkarten-Abonnementvertrag auf den neuen Inhaber (z.B. Erstbezugsrecht bei Sonderspielen, automatische Vertragsverlängerung etc.), so ist dies jederzeit möglich. Der ursprüngliche Inhaber hat eine Umschreibung der Dauerkarte bei den wiha Panthers unter den oben genannten Kontaktdaten zu beantragen.

    (4) Dem Ticketinhaber ist es bei der Übertragung des Tickets untersagt, a) Tickets über Internettauschbörsen oder bei Internetauktionshäusern (z.B. eBay) anzubieten; b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die wiha Panthers gewerblich oder kommerziell weiterzukaufen oder an Personen weiterzugeben, die einen solchen Weiterverkauf betreiben; c) Tickets zu einem höheren Betrag als dem Ticketpreis der wiha Panthers weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% des Ticketpreises zum Ausgleich entstandener Kosten ist zulässig; d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Basketballspielen ausgeschlossen wurden oder ein Hausverbot in der Deutenberghalle erhalten haben; e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der wiha Panthers zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, oder als Bonus oder als Werbegeschenk oder als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes oder als vermeintlich kostenfreie Zugabe zu anderen zum Kauf angebotenen Sachen oder Dienstleistungen weiterzugeben oder zu verwenden.

    (5) Ein Verstoß gegen den vorstehenden Absatz stellt für die wiha Panthers regelmäßig einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar.

    (6) Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Inhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB-Tickets, sind die wiha Panthers berechtigt, die Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer der Karte entschädigungslos den Zutritt zur Deutenberghalle Schwenningen zu verweigern, bzw. ihn der Halle zu verweisen.

    9. Widerrufsrecht

    Dem Besteller steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt selbst dann, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Ticketvertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Denn der Ticketvertrag betrifft Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht für die Erbringung der Dienstleistung einen festen Termin oder Zeitraum vor (Spieltermine), § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Ein Widerrufsrecht des Bestellers ist daher ausgeschlossen. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die wiha Panthers bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

    10. Recht am eigenen Bild

    Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und /oder Ton, die von den wiha Panthers oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden ein.

    11. Haftungsausschuss

    (1) Der Aufenthalt an und in der Deutenberghalle Schwenningne erfolgt auf eigene Gefahr.

    (2) Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der wiha Panthers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

    (3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die wiha Panthers nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    (4) Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der wiha Panthers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

    (5) Die sich aus den Absätzen 2 und 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die wiha Panthers Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit die wiha Panthers und der Besteller eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    12. Datenverarbeitung/Datenschutz

    (1) Die vom Besteller übermittelten personenbezogenen Daten werden in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

    (2) Nähere Informationen zum Datenschutz und unsere Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter: https://www.wiha-panthers.de/datenschutzerklaerung/

    13. Gerichtsstand

    Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis

    14. Schlussklausel

    (1) Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http:// ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind die wiha Panthers weder bereit noch verpflichtet.

    (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Besteller als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

    (3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

    01.08.2020 wiha Panthers Villingen-Schwenningen