vivenu

General terms and conditions of

ChefTreff

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Be Brave gemeinnützige UG , Beim Gedenkplatz 2, 23866 Nahe, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Be Brave gemeinnützige UG , Beim Gedenkplatz 2, 23866 Nahe, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    1 Allgemeines

    Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der Be Brave gUG(haftungsbeschränkt), Beim Gedenkplatz 2, 23866 Nahe („Veranstalter“) im Rahmen von Events gegenüber ihren Besuchern.

    2 Ticketbestellung

    Tickets können – je nach Verfügbarkeit – sowohl für die Expo, die Konferenz, die Partys sowie etwaige andere Events des Veranstalters bestellt werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Besucher angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die AGB können vom Besucher jederzeit unter http://www.chef-treff.com/agb nochmals aufgerufen werden. Der externe Zahlungsanbieter, über den alle Transaktionen laufen, ist Ticketmaster / Universe.

    3 Rückgabe von Tickets/ Absage und Verlegung des Events / Hinweis zum Widerrufsrecht

    Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu § 5).

    Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben. Im Falle einer Absage oder unzumutbaren Verlegung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.

    Der Besucher hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.

    4 Übertragung und Verfall von Tickets

    Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Sollten sie doch übertragen werden, ist dies bis einen Tag vor Eventbeginn möglich. Sollten Tickets bis ein Tag vor Eventbeginn nicht vollständig ausgefüllt werden (Name, Vorname, E-Mailadresse) verfallen diese und berechtigen nicht mehr zum Einlass.

    5 Höhere Gewalt

    Findet die das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.

    6 Einlass zum Event

    Der Besucher muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Besucher Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das er während des jeweiligen Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.

    Um für alle Besucher ein jeweils sicheres und angenehmes Event zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden.

    7 Hausrecht und -ordnung / Ambush- / Guerilla Marketing

    Bei den Events übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-Maßnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberührt.

    8 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters

    Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.

    Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Besucher regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

    Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und sowie seiner Organe.

    9 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe

    Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für den Besucher zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür folgende Bedingungen:

    Der Besucher darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;

    der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.

    Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 100 Euro pro Besucher.

    10 Nutzungsrechte

    (1) Mit dem Einstellen von Texten und anderen Inhalten (zusammen „Inhalte“) räumen Sie ChefTreff das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte, auch zu werblichen Zwecken, zu vervielfältigen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und in allen audio-visuellen Medien, insbesondere unter www.chef-treff.de, auf sozialen Netzwerken oder mobilen Angeboten (Apps) von ChefTreff oder über das Onlineangebot der Kooperationspartner von ChefTreff zu nutzen. Davon umfasst ist das Recht, die Inhalte an Dritte zu übertragen oder zu sublizenzieren.

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    11 Datenschutz

    Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Bei einer Bewerbung für eine Masterclass werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass zwecks Auswahl übermittelt. Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

    Sofern und soweit der Besucher darin eingewilligt hat, können die vom Besucher angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Besucher kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter wiederrufen (etwa durch E-Mail an: [email protected]).

    12 Sonstige Regelungen

    Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann handelt.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.