BBU 01 GmbH / ratiopharm ulm

General terms and conditions of

BBU 01 GmbH / ratiopharm ulm

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen BBU '01 GmbH, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: BBU '01 GmbH, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (TAGB)

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    1. Vertragsschluss

    Das Angebot für einen Vertragsschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang durch Buchung des bzw. der von ihm gewünschten Tickets abschließt. Vertragspartner ist die BBU ’01 GmbH, ladungsfähige Anschrift Am OrangeCampus, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, Telefon: 0731 – 159 29 99 0, gesetzlich vertreten die Geschäftsführer Andreas Oettel und Dr. Thomas Stoll.

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    2. Rücknahme/Erstattung der Tickets

    Die vermittelten Tickets sind grundsätzlich von einem Widerruf, mithin von Umtausch und Rücknahme, ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

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    3. Spielverlegung

    Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der BBL GmbH Gesellschaft der Basketball-Bundesliga bzw. dem Ausrichter des internationalen Wettbewerbs noch nicht endgültig terminiert gewesen ist oder von derselben kurzfristig verlegt wird, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.

    Die genaue Uhrzeit bzw. das Datum von Terminänderungen sind der Tagespresse oder dem Internet zu entnehmen.

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    4. Weitergabe der Tickets

    Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Hallenbesuch, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Basketballspiels liegt es im Interesse des Veranstalters und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

    Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

    a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;

    b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich und/ oder kommerziell zu veräußern;

    c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;

    d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Basketballspielen ausgeschlossen wurden;

    e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;

    f) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

    Auf Verlangen der BBU ‘01 GmbH ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

    Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Kunde in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Die BBU ‘01 GmbH ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket auch elektronisch zu sperren und dem Kunden des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn der Halle zu verweisen.

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    5. Ticketversand

    Der Ticketversand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der BBU ‘01 GmbH oder der von ihr beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die BBU ‘01 GmbH.

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    6. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der BBU ‘01 GmbH.

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    7. Besondere Bedingungen für die Nutzung des Print@Home-Verfahrens

    a) Der Kunde erhält die bestellten Ticket(s) im Print@Home-Verfahren mit Bewirken des Ausdruckes des/der in elektronischer Form an den Kunden übermittelten Tickets. Der Ausdruck eines Tickets berechtigt den Kunden lediglich einmalig zu dem Einlass und zu dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung. Ein Einlass über das ausgedruckte Print@Home-Ticket ist daneben bzw. danach nicht mehr möglich.

    b) Die BBU ‘01 GmbH behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Erstattung von Strafanzeige bei Missbrauch des Print@Home-Verfahrens gegen den Kunden vor.

    c) Print@Home-Tickets sind wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.

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    8. Datenschutz

    Mit der Aufgabe von Bestellungen werden personenbezogene Daten des Kunden wie z.B. Vorname, Name, Anschrift, Land, Postleitzahl, Ort und Telefonnummer erhoben, um die Bestellungen abwickeln und den Versand der bestellten Warevornehmen zu können. Mit der Bestellung stimmt der Kunde daher der Speicherung der erhobenen personenbezogenen Daten zu. Sofern wir die Bestellung von einem Dritten ausführen lassen, stimmt der Kunde auch einer Weitergabe der Daten zu diesem Zweck zu. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Die gespeicherten Daten können auf Anfrage mitgeteilt werden. Die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung sind ausgeschlossen.

    Nach der Auslieferung der Ware gehen wir davon aus, dass der Kunde auch weiterhin Interesse an unseren Angeboten haben. Um eine spätere Ansprache für neue Angebote( z.B. per Post oder E-Mail) zu ermöglichen, stimmt der Kunde daher grundsätzlich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für diesen Zweck zu. Außerdem ist die BBU ‘01 GmbH zur Weitergabe von Daten an unsere Sponsoren sowie Kooperationspartner berechtigt. Hinweis: Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, kann er sein Einverständnis gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen.

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    9. Hallenordnung

    Der Zutritt zur Halle ist ab 6 Jahren nur mit einem gültigen Ticket möglich. Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Hallenordnung und verpflichtet sich, den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr, der BBU ’01 GmbH, des Sicherheitspersonals und des Hallenbetreibers Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Taschen und Behältnisse auf in der ratiopharm arena oder für die jeweilige Veranstaltung unzulässige Gegenstände zu durchsuchen und von ihnen die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mitführen oder dass gegen sie ein örtliches Haus- oder bundesweites Platz- oder Stadionverbot ausgesprochen wurde.

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    10. Fanblock/Gästefans

    Die GOLD OCHSEN Tribüne - Block 6/7 ist der Heimbereich der Fans des Clubs. In diesem und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen der ratiopharm arena kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der Veranstalter aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, sind Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt in diesen Bereichen nicht gestattet. Der Veranstalter, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und/oder diese Personen aus diesen Bereichen zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich der ratiopharm arena zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus der ratiopharm arena verwiesen oder der Zutritt verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

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    11. Haftung

    11.1 Die BBU ‘01 GmbH haftet ansonsten im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die BBU ‘01 GmbH, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung der BBU ‘01 GmbH auf vertragstypische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die BBU ‘01 GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.

    Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von der BBU ‘01 GmbH übernommene Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der BBU ‘01 GmbH übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.

    11.2. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfe der BBU ‘01 GmbH.

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    12. Gerichtsstand

    Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz der BBU ‘01 GmbH in Ulm.

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    13. Geltendes Recht

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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    14. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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    15. Veranstalterkennzeichnung

    BBU ‘01 GmbH

    Am OrangeCampus

    Wiblinger Straße 37

    89231 Neu-Ulm

    Telefon: +49 731 / 725 587 - 0

    Telefax: +49 731 / 725 587 - 50

    E-Mail: [email protected]

    Geschäftsführer: Andreas Oettel, Dr. Thomas Stoll

    Registergericht: Ulm, HRB 4383

    Ansprechpartner: Nico Keller

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    Euroleague Basketball In-Arena Code of Conduct

    Euroleague Basketball is committed to providing a fun, welcoming, safe and enjoyable experience. It is the collective objective of the league and its clubs to do everything possible to assure that our games provide a memorable experience for all of our fans, regardless of sports results.

    Euroleague Basketball values the support of all our fans – whether they are home or visiting team supporters, players, coaches, referees, season ticket customers, part of a group, single-game or mini-plan buyers, employees, partners, media, team/arena personnel and guests. We thank you in advance for your patronage and cooperation in adhering to the Euroleague Basketball In-Arena Code of Conduct (the “Code of Conduct”).

    This Code of Conduct applies to any person in the arena.

    Key Principles:

    • Respect all attendees and personnel.

    • Refrain from any physical harm or threats, and from any disruptive behaviour, including abusive, lewd and vulgar language, obscene gestures or messages, or any clothing featuring the above that directly or indirectly incites violence.

    • Sit only in your assigned reserved seat (unless you have a ticket in a general admission sector), and be prepared to show your ticket to ushers, stewards or security personnel when requested.

    • Comply with requests from arena or club personnel regarding arena policies, this Code of Conduct and emergency procedures.

    Individuals are encouraged to report any failure to adhere to the Code of Conduct to the security personnel and/or any other channel made available by the club.

    Policies:

    • No person will violate any local, regional or national laws.

    • No person will enter or remain on the arena property for unlawful purposes.

    • No unauthorised person will interfere with the free passage of game attendees in public areas by deliberately obstructing or blocking aisles, walkways or other areas commonly used for public access or egress.

    • No person will take, deface, degrade, damage or destroy — including but not limited to littering, spitting, painting, cutting, urinating, or defecating on — any property that does not belong to them.

    • All persons are expected at all times to treat players, coaches, referees, game personnel, entertainers and all arena personnel with respect, decorum and proper etiquette.

    • Unless the proper credentials or tickets have been issued, no person will enter or attempt to enter any area of the arena that is not intended for public enjoyment and

    • access, including but not limited to any offices, storage units, television production areas, media areas, concession stands, locker rooms, or other back-of-house areas.

    • No person will engage in conduct that disrupts or interferes with the normal operations of the arena and/or the presentation of the games or its participants, including but not limited to vendors, media, partners, players, coaches, referees, security personnel and club/arena/league personnel.

    • Disruptive behaviour is conduct that causes other persons attending games, including club/arena/league personnel, players, referees, partners, vendors and guests to experience unreasonable annoyance or alarm and includes but is not limited to conduct that involves the use of abusive, threatening or vulgar language, gestures or signs.

    • Euroleague Basketball and its clubs welcome all people and do not and will not discriminate based on race, colour, religion, gender, gender expression, age, national origin, disability, marital status, sexual orientation or military status. Any person using language, gestures or signage that is discriminatory will not be tolerated and is ground for immediate removal from the arena and other potential actions, including permanent ban from the arena and attendance at Euroleague Basketball games.

    • No person will take, deface, degrade, damage or destroy materials, equipment, furniture, fixtures or other types of personal property belonging to the arena, league or club, or its customers, vendors, partners, media and guests; nor use them in a manner that is inconsistent with the customary use thereof, or in a destructive, abusive or potentially damaging manner, or in a manner that is likely to cause a person injury.

    • All persons entering the arena are subject to search.

    • Use of tobacco products (including e-cigarettes and vaping devices) or illegal drugs of any kind inside or immediately adjacent to the arena, except in designated areas, is not allowed.

    • No alcoholic beverages may be brought inside the arena from the outside.

    • No weapons whatsoever are allowed inside the arena, including knives, guns, brass knuckles, flares/firecrackers poles/sticks, laser pointers or any other device that can be used to cause harm or injury to another person.

    • Whistles are not allowed inside the arena, as well as horns that make the same sound as the scorer’s table signals.

    • No person will be visibly intoxicated and/or under the influence of illegal substances.

    • No person will distribute, display (including on apparel) or place handbills, flyers or posters, play music, promote brands or conduct any form of business or commercial activity, unless authorised in writing by the club and allowed in accordance with local, regional and/or national laws.

    b. signs and/or flags are allowed, subject to adherence to the principles of respect and language, as stated above. o Affixing banners, signs and/or flags to arena handrails, stairs or other locations that may violate emergency evacuation procedures or public safety is not allowed – fans bringing signs must only affix them in accordance with club policies.

    1.

    i. any objects is prohibited.

    ccxcviii. persons must wear shirt, pants and shoes (including skirts or shorts).

    1.

    mmcdlii. Holders shall not take, record, transmit, distribute or sell (or assist any other person(s) in taking, recording, transmitting, distributing or selling) any sound, image and/or description of the Arena or the Game (as well as any result and/or statistics of the Game) other than for his/her exclusive, private and domestic use (which, for the avoidance of doubt and by way of example only, shall not include taking, recording, transmitting, distributing or selling any sound, image and/or description of the Arena for any commercial purposes). It is strictly forbidden to disseminate over the Internet, radio, television or any other current and/or future media, any sound, picture, image, data, description, result and/or statistics of the Game in whole or in part, or to assist any other person(s) conducting such activities.

    • All persons’ personal hygiene and clothing cleanliness must comply with commonly acceptable social standards.

    • No person will engage in sexual conduct inside or immediately adjacent to the arena.

    Additional Provisions for Courtside and Bench Seat Ticket Holders:

    • Standing is to be limited to a minimum.

    i. and bench seat ticket holders will remain seated while the game is in progress. o Accessing and/or leaving the courtside seats is permitted when the game is not in play.

    1.

    i. and bench seat ticket holders may not step forward onto the court at any time nor interfere with the free movement of referees, players or team/arena personnel.

    ii. and bench seat ticket holders may not interfere with portable TV cameras or accredited staff’s photo or video cameras.

    1.

    oooooooooooooo. banners, signs or flags are permitted in the courtside and bench seats, nor can any clothing item be held up obstructing the visibility of others.

    1.

    m. or noisy items are not allowed in the courtside and bench seats.

    Violations of the Code of Conduct:

    Euroleague Basketball, the clubs and local authorities reserve the right to prohibit admission to the arena and/or expel any person who violates the Code of Conduct.