Tourist-Information St. Goar

General terms and conditions of

Tourist-Information St. Goar

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Tourist-Information St. Goar, Heerstr. 81, 56329 St. Goar, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Tourist-Information St. Goar, Heerstr. 81, 56329 St. Goar, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tourist-Information St. Goar für die Veranstaltung

    „Rhein in Flammen“ am 17. September 2023

    I. Veranstalter

    Tourist-Information St. Goar, Heerstraße 81, 56329 St. Goar (im Folgenden „Veranstalter“ oder „Tourist-Information St. Goar“).

    II. Anwendungsbereich

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der Tourist-Information St. Goar als Veranstalter von Schifffahrten im Rahmen der Veranstaltung „Rhein in Flammen“ St. Goar-St. Goarshausen (nachstehend „Veranstaltung“ oder „Rhein in Flammen“ genannt) und Kunden Anwendung, die bei der Tourist-Information St. Goar Schiffstickets für „Rhein in Flammen“ am 16. September 2023 im direkten Kauf (über die Tourist-Information St. Goar) oder über den Online-Shop der Tourist-Information St. Goar erwerben. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses (Verkauf und Lieferung von Tickets, Kartengutscheinen, Reservierung, Hinterlegung). Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung der weiteren Regeln, bzw. Hausordnungen für das Verhalten in den verschiedenen Bereichen der Veranstaltung, insbesondere für das jeweilige Schiff, Schiffsanleger und Zugangswege zum Schiffsanleger.

    III. Vertragsbeziehungen

    Die Tourist-Information St. Goar verkauft Schiffstickets in verschiedenen Kategorien für die Veranstaltung „Rhein in Flammen“ St. Goar-St. Goarshausen 2023. Dadurch wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Tourist-Information St. Goar begründet. Die Leistungen der Tourist-Information St. Goar sind die Durchführung der Veranstaltung und die Bereitstellung der mit Buchungsbestätigung bestellten Tickets für die Mitfahrt auf einem Schiff bei der Veranstaltung. Bei Agenturkarten haftet ausschließlich die bereitstellende Reederei. Bei Agenturtickets gelten die AGB der bereitstellenden Reederei.

    IV. Vertragsabschluss

    Die Kartenbestellung des Kunden bei der Tourist-Information St. Goar über den Ticketshop, Online-Buchungsportale, schriftlich, persönlich oder per Telefon ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes und Buchungsbestätigung durch die Tourist-Information St. Goar zustande. Diese Annahme wird auch dadurch erklärt, dass die Tourist-Information St. Goar dem Kunden die bestellten Karten übergibt (bzw. auch an einer Vorverkaufsstelle), dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Schiffskarten für ihn im System gebucht wurden (telefonische/schriftliche Bestellung, Internet), oder die bestellten Karten dem Kunden übersandt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen die in nachstehender Ziffer V geregelten Weiterverkaufsverbote verstößt. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung. Die Regelungen gelten analog bei Kauf in der Tourist-Information oder bei einer anderen autorisierten Vorverkaufsstelle.

    V. Personalisierung der Tickets, Zutritts- und Teilnahmevoraussetzungen

    Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Das Präparieren von Tickets (z. B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung von Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.

    VI. Versand, Hinterlegung

    Der Veranstalter ist berechtigt, für den Versand der bestellten Anzahl von Schiffskarten eine Gebühr für Porto und Bearbeitung pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen. Gebühren für einen Versand ins Ausland sind individuell zu erfragen. Mit der Versendung von Schiffskarten erfüllt die Tourist-Information St. Goar eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, die Tourist-Information St. Goar behält sich die Auswahl des Versandunternehmens vor. Nur zeitgerecht bezahlte Schiffskarten werden versendet. Sollte die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist vom Kunden nicht eingehalten werden, so behält sich die Tourist-Information St. Goar vor, die Karten wieder in den Freiverkauf zu geben. Eine Hinterlegung von Karten für die Veranstaltung (z. B. zur Abholung am Veranstaltungstag in den Vorverkaufsstellen, wenn aus zeitlichen Gründen kein Versand mehr sinnvoll ist) ist nur gegen Vorkasse möglich. Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit der Tourist-Information St. Goar zur Hinterlegung der Veranstaltungskarten in der Vorverkaufsstelle Tourist-Information St. Goar begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Karten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.

    VII. Zahlungsregelung

    Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Die Tourist-Information St. Goar ist berechtigt, die Versendung von bestellten Schiffskarten zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass das Konto des Kunden für den Kartenpreis ausreichende Deckung aufweist, unter der Voraussetzung, dass ein rechtzeitiger Zugang der Veranstaltungskarten beim Kunden vor Veranstaltungstermin gewährleistet bleibt. Im Übrigen ist die Tourist-Information St. Goar berechtigt, bereits versandte Karten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden übersandte/übergebene Schecks, bzw. erteilte Einzugsermächtigungen oder anderweitig getätigte Zahlungen seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat dem Veranstalter die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die ihm durch die vorbezeichneten Rückabwicklungen von Zahlungen entstehen. Daneben stehen dem Veranstalter sämtliche sonstigen Rechte und Ansprüche gegen den Kunden zu, die sich bei Verzug oder Nichtleistung des Kartenpreises aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergeben.

    VIII. Widerruf, Rücknahme, Defekt, Abhandenkommen

    a) Rücknahme

    Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Tourist-Information St. Goar Schiffskarten zurücknimmt oder umtauscht. Ausnahme hiervon ist der Fall, dass aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist.

    b) Kein Widerrufsrecht

    Die Tourist-Information St. Goar bietet Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Die Tourist-Information St. Goar bietet Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für die Veranstaltung „Rhein in Flammen“. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Bestellungen des Kunden sind somit verbindlich.

    c) Abhandenkommen

    Abhanden gekommene Tickets können aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht ersetzt werden. Ein Ersatz abhanden gekommener Tickets erfolgt im Einzelfall nur aus Kulanz und liegt in der freien Entscheidung des Veranstalters.

    IX. Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung/Verlegung des Veranstaltungstermins/Programmänderungen

    a) Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsandrohungen, Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Hoch- oder Niedrigwasser, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) gilt eine Befreiung der Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten. Der Rückerstattungsanspruch des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    X. Beanstandungen

    Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Tickets auf Richtigkeit der Anzahl sowie sämtlicher dem Kunden vorab bekannten Einzelheiten zur Veranstaltung (z. B. Datum, Uhrzeit, Abfahrtsort/Brücke) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Schiffskarten müssen unverzüglich, binnen drei Werktagen nach Erhalt der Veranstaltungskarten, aber spätestens bis zwei Tage vor der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter angezeigt und geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.

    XI. Haftungsregelung und Thema Sicherheit

    Die Tourist-Information St. Goar haftet für den Fall des Ausfalls der Veranstaltung bzw. bei Ausfall des vom Kunden gebuchten Schiffes nur in Höhe des bezahlten Kartenpreises. Aus wichtigem Grund (z. B. Ausfall des Schiffes) kann die Tourist-Information St. Goar den Kunden auf ein anderes Schiff in der gleichen Kartenkategorie umbuchen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises für den Kunden. Für sonstige Nebenleistungen wie z. B. Übernachtungs- und Reisekosten, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden.

    Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,

    a. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,

    b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

    c. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen.

    Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens. Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.

    Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.

    Für Großveranstaltungen wie „Rhein in Flammen“ sind eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen vom Veranstalter zu erbringen bzw. zu gewährleisten. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind durch die genehmigenden Behörden vorgeschrieben. Dazu gehören u.a. Straßen- und Gehwegsperrungen und auch individuelle Taschenkontrollen auf den Schiffen. Die Tourist-Information St. Goar bittet hierfür um Verständnis und Nachsicht des Kunden, auch wenn durch diese Maßnahmen ggf. auch Verzögerungen beim Zugang auf die Schiffe oder bei der An- und Abfahrt zur Veranstaltung entstehen.

    Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.

    XII. Datenbearbeitung, Datenschutz

    Die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc., werden unter Beachtung des Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang bearbeitet und genutzt. Die Tourist-Information St. Goar ist berechtigt, Daten an solche natürliche oder juristische Person weiterzugeben, die mit der Erfüllung des Veranstaltungsvertrages betraut sind, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

    Die Datenschutzbestimmungen der Tourist-Information St. Goar sind unter https://stadt-st-goar.de/datenschutz/ abrufbar.

    XIII. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

    Auf Verträge zwischen der Tourist-Information St. Goar und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde gewöhnlich aufhält, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Tourist-Information St. Goar Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Tourist-Information St. Goar und dem Kunden, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind.

    XIV. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahekommt.

    St. Goar, 01. März 2023